…ob die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens im Spruch anders lautende, nach § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide herbeigeführt hätte. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Frage der Existenz dieser Feststellungsbescheide spielte nach der Aktenlage für die Rechtfertigung…
…jegliche Rechtskraft eines Abgabenbescheides betreffend eine Selbstbemessungsabgabe durch eine neue Selbstbemessung durchbrochen werden könnte. Genau dies soll das Rechtsinstitut der Rechtskraft jedoch verhindern. Ein geänderter Umsatzsteuerjahresbescheid wurde im Beschwerdefall (innerhalb der Verjährungsfrist) allerdings nicht erlassen. Ob bzw inwieweit durch die Entrichtung des strittigen Betrages die…
…Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…
…gilt dies als Feststellung (Abs. 1) und steht der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den Übrigen, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden. § 252 (1) Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen…
…Dabei ist es ausreichend, wenn dieser Sachverhalt dem bekämpften Bescheid aus der Zusammenschau von Spruch und Begründung klar zu entnehmen ist (vgl. VwGH 9.12.2004, 2000/14/0197). Im Bescheid vom 11.02.2008 wird die Wiederaufnahme des Verfahrens damit begründet, dass von einem…
…BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Ein Grund für eine (ersatzlose) Aufhebung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Änderung gemäß …
…Dabei ist es ausreichend, wenn dieser Sachverhalt dem bekämpften Bescheid aus der Zusammenschau von Spruch und Begründung klar zu entnehmen ist (vgl. VwGH 9.12.2004, 2000/14/0197). Im Bescheid vom 11.02.2008 wird die Wiederaufnahme des Verfahrens damit begründet, dass von einem…
…also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, wird durch den…
…123, betreffend die Vorschreibung einer Ausgleichsabgabe gemäß §§ 9 und 14 Wiener Baumschutzgesetz zu Recht: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Bescheid wird abgeändert, sodass der erste Satz des Spruches zu lauten hat: "Gemäß §§ 9 und 14 Wiener Baumschutzgesetz, LGBl für Wien Nr. 27/1974…
…D laut Berechnungsblatt Teil I und Teil II des Abgabenbescheides, mit Ausnahme der letzten drei Entnahmenummern (6, 590, 1072) aus dem Berechnungsblatt Teil II. Mit VO (EG) 2700/2000 wurde, wie bereits erwähnt, Artikel 221 Absatz 3 geändert und zugleich ist ein neuer Absatz 4…
…zugeflossen sind, der Besteuerung unterzogen wurden. Hinsichtlich des KG Einkünfteanteils kam es zu keinen Änderungen. Die Einkommensteuer wurde mit - € 369.219,21 festgesetzt. Dieser Abgabenbescheid wurde mit Einkommensteuerbescheid 2008 vom 9.7.2012 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geändert, der KG Einkünfteanteil iHv. €…
…Mit der Vorlage dieser Bescheinigung wird aber kein nach Bescheiderlassung geänderter Sachverhalt dargetan. Der inhaltlichen Erledigung des neuerlichen Beihilfenantrages für denselben Zeitraum (ab Juni 2011) stand daher die in Rechtskraft erwachsene Berufungsvorentscheidung vom 27.10.2011 entgegen. Dies gilt allerdings nur für den Zeitraum Juni…
…nicht mehr zulässig ist und der Abgabenbetrag, der der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages zugrunde gelegt wurde, nachträglich nach den Bestimmungen des Abgabenverfahrens geändert wurde (vgl. auch §§ 222 f FinStrG). Ein - auf Grundlage des § 248 BAO - geänderter Abgabenbescheid kann somit zu einer Wiederaufnahme gemäß § 165 Abs…
…nicht mehr zulässig ist und der Abgabenbetrag, der der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages zugrunde gelegt wurde, nachträglich nach den Bestimmungen des Abgabenverfahrens geändert wurde (vgl. auch §§ 222 f FinStrG). Ein - auf Grundlage des § 248 BAO - geänderter Abgabenbescheid kann somit zu einer Wiederaufnahme gemäß § 165 Abs…
…Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid aus. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem…
…Abs. 1 oder 2 anzuwenden ist, darf in einem an die Stelle eines früheren Bescheides tretenden Abgabenbescheid, soweit für einen Teil der festzusetzenden Abgabe bereits Verjährung eingetreten ist, vom früheren Bescheid nicht abgewichen werden. (4) Abgabenerklärungen gelten als Anträge im Sinn des Abs. 2, wenn…
…Nr.1/1930, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.114/2013, sind die Bundesgesetze vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten sie mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und gelten für das gesamte Bundesgebiet. Nach Art. 49 Abs…
…als unbegründet abgewiesen wurde, keine Änderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2009 vom 17.4.2018 erfolgt. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Anspruchszinsen) Gemäß § 205 Abs 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs 3), nach Gegenüberstellung mit…
…gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuer-bescheide (25.06.2009 und 08.07.2009), wodurch sich die Verjährungsfrist gemäß § 209 Abs. 1 1. Satz BAO um ein weiteres Jahr, somit bis zum Ablauf des Jahres 2014 verlängert hat. Diese Ansicht teilt auch der Bf…
…2016 an den Beschwerdeführer (kurz: Bf.) geänderte Einkommensteuerbescheide gemäß § 295 Abs. 1 BAO für die Jahre 2006 und 2007 zu den Bescheiden vom 20.2.2008 und 14.4.2010 mit der Begründung aus, dass die Änderung aufgrund der bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes ***B*** zu…