…Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach …
…ob die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens im Spruch anders lautende, nach § 295 Abs. 1 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide herbeigeführt hätte. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Frage der Existenz dieser Feststellungsbescheide spielte nach der Aktenlage für die Rechtfertigung…
…jegliche Rechtskraft eines Abgabenbescheides betreffend eine Selbstbemessungsabgabe durch eine neue Selbstbemessung durchbrochen werden könnte. Genau dies soll das Rechtsinstitut der Rechtskraft jedoch verhindern. Ein geänderter Umsatzsteuerjahresbescheid wurde im Beschwerdefall (innerhalb der Verjährungsfrist) allerdings nicht erlassen. Ob bzw inwieweit durch die Entrichtung des strittigen Betrages die…
…Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…
…Abgabenbescheid (§ 198 BAO) festzusetzen. Die Zinsenbescheide sind zweckmäßigerweise gleichzeitig mit dem Bescheid, der zur Nachforderung oder zur Gutschrift führt, zu erlassen. Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst (gegebenenfalls) einen Anspruchszinsenbescheid aus. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des…
…gilt dies als Feststellung (Abs. 1) und steht der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den Übrigen, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden. § 252 (1) Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen…
…Dabei ist es ausreichend, wenn dieser Sachverhalt dem bekämpften Bescheid aus der Zusammenschau von Spruch und Begründung klar zu entnehmen ist (vgl. VwGH 9.12.2004, 2000/14/0197). Im Bescheid vom 11.02.2008 wird die Wiederaufnahme des Verfahrens damit begründet, dass von einem…
…BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Ein Grund für eine (ersatzlose) Aufhebung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Änderung gemäß …
…Dabei ist es ausreichend, wenn dieser Sachverhalt dem bekämpften Bescheid aus der Zusammenschau von Spruch und Begründung klar zu entnehmen ist (vgl. VwGH 9.12.2004, 2000/14/0197). Im Bescheid vom 11.02.2008 wird die Wiederaufnahme des Verfahrens damit begründet, dass von einem…
…Monaten festzusetzen (§ 205 Abs. 2 BAO). Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen, wobei Bemessungsgrundlage die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift ist. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden (VwGH 27.3.2008, 2008/13/0036…
…also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, wird durch den…
…123, betreffend die Vorschreibung einer Ausgleichsabgabe gemäß §§ 9 und 14 Wiener Baumschutzgesetz zu Recht: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der Bescheid wird abgeändert, sodass der erste Satz des Spruches zu lauten hat: "Gemäß §§ 9 und 14 Wiener Baumschutzgesetz, LGBl für Wien Nr. 27/1974…
…an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Gemäß § 252 Abs. 1 iVm Abs. 2 BAO kann ein Bescheid, dem Entscheidungen eines Abgabenbescheides zugrunde liegen, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Abgabenbescheid getroffenen Entscheidungen…
…ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des durch die Wiederaufnahme aus dem Rechtsbestand beseitigten Bescheides gebildet hat (vgl. VwGH 18.9.2000, 98/17/0206 zu § 289 BAO). Bei Abgabenbescheiden ist dies die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses (VwGH 30.7.1992, 90/17…
…ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des durch die Wiederaufnahme aus dem Rechtsbestand beseitigten Bescheides gebildet hat (vgl. VwGH 18.9.2000, 98/17/0206 zu § 289 BAO). Bei Abgabenbescheiden ist dies die Erfassung eines bestimmten Abgabenschuldverhältnisses (VwGH 30.7.1992, 90/17…
…D laut Berechnungsblatt Teil I und Teil II des Abgabenbescheides, mit Ausnahme der letzten drei Entnahmenummern (6, 590, 1072) aus dem Berechnungsblatt Teil II. Mit VO (EG) 2700/2000 wurde, wie bereits erwähnt, Artikel 221 Absatz 3 geändert und zugleich ist ein neuer Absatz 4…
…zugeflossen sind, der Besteuerung unterzogen wurden. Hinsichtlich des KG Einkünfteanteils kam es zu keinen Änderungen. Die Einkommensteuer wurde mit - € 369.219,21 festgesetzt. Dieser Abgabenbescheid wurde mit Einkommensteuerbescheid 2008 vom 9.7.2012 gemäß § 295 Abs. 1 BAO geändert, der KG Einkünfteanteil iHv. €…
…März 2006 (Akt 2000 Seite 12f) gegen den gemäß § 293 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2000 vom 20. März 2006 wird vorgebracht, dass der Erlassung des angefochtenen Bescheides der Eintritt der Verjährung entgegensteht. Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf der gesetzlichen Frist die Bemessung oder Einhebung einer Abgabe…
…Mit der Vorlage dieser Bescheinigung wird aber kein nach Bescheiderlassung geänderter Sachverhalt dargetan. Der inhaltlichen Erledigung des neuerlichen Beihilfenantrages für denselben Zeitraum (ab Juni 2011) stand daher die in Rechtskraft erwachsene Berufungsvorentscheidung vom 27.10.2011 entgegen. Dies gilt allerdings nur für den Zeitraum Juni…
…nicht mehr zulässig ist und der Abgabenbetrag, der der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages zugrunde gelegt wurde, nachträglich nach den Bestimmungen des Abgabenverfahrens geändert wurde (vgl. auch §§ 222 f FinStrG). Ein - auf Grundlage des § 248 BAO - geänderter Abgabenbescheid kann somit zu einer Wiederaufnahme gemäß § 165 Abs…