…Wiederaufnahme gerechtfertigt. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 23. März 2015 wird vom Finanzamt nochmals auf das Nichtvorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel verwiesen. Es liege vielmehr nur eine andere rechtliche Beurteilung der nunmehr anwaltlich vertretenen Bf. vor. Zudem sei entgegen den Beschwerdeausführungen in den Einkommensteuerbescheiden 2009…
…Abgabenvorschreibung eine geänderte rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die Abgabenbehörde infolge eines Wechsels des zuständigen Sachbearbeiters zugrunde liegt. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind laut Ritz, BAO5, § 303 Tz 23, neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage, ob eine geänderte rechtliche Beurteilung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO oder eine neue Tatsache iSd § 303 Abs…
…rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S. d. § 303 BAO dar (vgl. etwa VwGH 27. 8. 1998, 93/13/0023). Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient beim Neuerungstatbestand nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen…
…in welcher der Beschwerdeführer es verabsäumt hatte, sein rechtliches Interesse im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen und stattdessen die Wiederaufnahme des rechtskräftig gewordenen Bescheides für einen älteren Veranlagungszeitraum begehrte, weil dieser, aufgrund einer nachträglich geänderten rechtlichen Beurteilung der Behörde, nunmehr im Widerspruch zu den Folgejahren stand…
…Fall ist der beschwerdeführenden Partei weder eine Tatsache, noch ein Beweismittel "neu hervorgekommen", sondern lediglich die (geänderte) rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes unter der bekannten Tatsache, dass es sich bei der beschwerdeführenden Partei um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt. Der Parteienvertreter handelt im Namen der beschwerdeführenden…
…aaO. Rz 12 und die dort zitierten Fundstellen) sind als Tatsache ausschließliche Umstände anzusehen, welche mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängen. Eine geänderte rechtliche Beurteilung ist keine neu hervorgekommene Tatsache. Die Beschwerdeführerin hat im Jahr 2016 unter anderen das Objekt ***3***, ***2***, vermietet. Dieses…
…im Vorlagebericht und führte weiters aus, dass grobes Verschulden vorliege und keine neuen Tatsachen gegeben seien, sondern der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens sich im Ergebnis auf eine geänderte rechtliche Beurteilung stütze. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 303 der Bundesabgabenordnung idF des FVwGG 2012, BGBl…
…RV/7104446/2020, Revision zu Ro 2021/16/0003 beim VwGH anhängig). Eine geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts bei unveränderten Rechtsvorschriften ändert nichts am Vorliegen einer entschiedenen Sache. Eine andere fachliche Beurteilung unverändert gebliebener Tatsachen berührt die Identität der Sache nicht. In Bezug auf…
…ergeben. Das Finanzamt habe nicht behauptet, dass die zusätzliche Kenntnis der fehlenden schriftlichen Vereinbarung eine geänderte rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt ergäben hätte. Anders ausgedrückt wäre die Feststellung über die Verzinsung des Verrechnungskontos mit und ohne schriftliche Vereinbarung darüber in gleicher Weise getroffen worden. Welche…
…Änderung der Verhältnisse dargebracht. Laut VwGH (Ra 2016/15/0084 vom 18.12.2017) stellt eine bloß geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts durch die Abgabenbehörde nach einer ursprünglichen rechtlichen Fehlbeurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung keine Änderung der Verhältnisse dar. Da die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung offensichtlich rechtswidrig ist…
…wurden der Behörde offengelegt. Anläßlich der vorangegangenen Betriebsprüfung gab es diesbezüglich keine Beanstandungen und seither erfolgte eine gleichbleibende Berücksichtigung in den Steuerberechnungen. Bei den gemachten Feststellungen handelt es sich um eine geänderte rechtliche Beurteilung der bekannten Sachverhalte. Hierbei handelt es sich gem. VwGH 23.11…
…kommen können. Eine geänderte rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen stelle keinen Wiederaufnahmegrund dar, ebenso Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden. Die Beschwerdevorentscheidung vom 23. Februar 2016, welche die Haftungsbescheide gegen die beschwerdeführende Partei bzgl. Lohnsteuer aufgehoben habe und die gegenständlichen Sachbezüge in rechtlicher Beurteilung als Einkünfte gem…
…zu einer geänderten Besteuerung führen. Vielmehr sei dadurch bestätigt, dass es sich hier um Scheinunternehmen bzw. Scheingeschäfte handle. Im Übrigen seien die Abgaben nach einer Prüfung anhand vorgelegter Unterlagen in Abstimmung mit der Masseverwalterin vorgeschrieben worden und verwirkliche eine allenfalls geänderte rechtliche Beurteilung eines schon…
…worden. Die geänderte rechtliche Beurteilung im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung stehe dem Grundsatz von Treu und Glauben entgegen. Der Bf. sei durch die uneingeschränkte Anerkennung der Vorsteuern im Zuge des Ergänzungsersuchens zur Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2006 in seiner Rechtsansicht bestätigt worden. Eine geänderte Beurteilung des…
…Einkommensteuerverfahrens 2007 abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, eine geänderte rechtliche Beurteilung eines schon bekannt gewesenen Sachverhaltes (Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Landwirten) stelle keinen Wiederaufnahmegrund dar. In der gegen den genannten Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung vom 28. September 2010 wurde zusammengefasst im Wesentlichen vorgebracht, der tatsächliche Sachverhalt…
…Rechtskraft des Bescheides ausgeschlossen. Der rechtskräftige Bescheid entfaltet Bindungswirkung und kann nicht allein aufgrund einer geänderten rechtlichen Beurteilung oder eines nachträglichen Änderungswunsches abgeändert werden. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…€ 100.000 in geänderter rechtlicher Beurteilung, die, wie oben unter A. I. ausgeführt, keinen Wiederaufnahmegrund verkörpern, würde zu einem unverhältnismäßigen Ergebnis führen (vgl. ZSS aao: "Da in diesem Fall die betraglichen Auswirkungen der geänderten Rechtsauffassung ohne Wiederaufnahmegrund ein Vielfaches der Änderungen der mit dem…
…vgl Ritz, BAO6, § 303 Tz 23) und eine geänderte rechtliche Beurteilung der umsatzsteuerlichen Behandlung der Umsätze des Bf solcherart ungeeignet sind, eine Wiederaufnahme nach § 303 Abs 1 lit b BAO zu begründen. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen…
…somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (hier: der Bf.) zu beurteilen ist. Eine geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhalts bzw. eine geänderte Rechtsauffassung stellt beim Neuerungstatbestand grundsätzlich keinen Wiederaufnahmegrund i. S…