…Anwendung des § 303 BAO erforderlich machte. Ein allgemeiner, verfassungsrechtlich gewährleisteter Anspruch auf Wiederaufnahme von Verfahren, wenn sich eine geänderte Rechtsansicht auf ältere, rechtskräftig veranlagte Zeiträume auswirkt, ist von dem Erkenntnis nicht abzuleiten. So hat der VfGH mit Beschluss vom 28. November 1994, B 99/94…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Maria Daniel, die Richterin MMag. Elisabeth Brunner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Heinrich Witetschka über die Beschwerde vom 19. Juni 2019 der Bf***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch MOORE STEPHENS Kroiss…
…Rechtsansicht nicht mehr aufrecht halte und nunmehr gleichfalls der Ansicht sei, dass österreichische Familienleistungen (Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlungen), ab der Geburt des zweiten Kindes bis zu dessen zweitem Geburtstag, also von Mai 2020 bis Mai 2022 zustehen. Die RA zog, unter Bezug auf die geänderte Rechtsansicht…
…DBA das Besteuerungsrecht an den nichtselbständigen Einkünften. Es wurden weder die Gründe für die geänderte Rechtsansicht noch die Berechnung der Einkommensteuer von EUR 17.713,04 dargelegt. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens gab die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidungen vom 27. März 2014 (ON 5 und ON…
…fristgerecht erhobenen Beschwerde vom 3. September 2013 führte dieser ua. aus, die geänderte Rechtsansicht sei vom BMF selbst erst am 29. Mai 2013 verlautbart worden. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung habe der Beschwerdeführer bereits den Antrag samt Unterlagen geltend gemacht. In Abkehr von der bisherigen…
…einen Vorlageantrag. Im Vorlagebericht stellte das Finanzamt seine nunmehr geänderte Rechtsansicht wie folgt dar: "Nach den Entscheidungen des Finanzamts und nach der Einbringung des Vorlageantrags hat die Oberbehörde die Rechtsansicht im Sommer 2017 geändert: Die Familienbeihilfe steht in Anwendung der EU-VO nunmehr dem Elternteil…
…Folgenden kurz Bf.) neben den Körperschaftsteuerbescheiden 2009 und 2010 die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Körperschaftsteuer 2011 sowie den Körperschaftsteuerbescheid 2011. Laut Bf. liege kein Wiederaufnahmegrund vor, da das Finanzamt die Wiederaufnahme des Verfahrens auf eine geänderte Rechtsansicht, nämlich dass § 9 EnfG nur für Wirtschaftsjahre…
…wobei sich der Bf hinsichtlich einer möglichen Rückforderung bislang in einem Rechtsirrtum befunden habe. Er sei beim Fahrzeugimport steuerlich unvertreten gewesen. Die geänderte Rechtsansicht des BMF im Erlass vom Mai 2013 infolge der EuGH-Rechtsprechung, Urteil vom 7.4.2011, C-402/09 "Ioan Tatu"…
… 295a BAO ab, da es sich bei der geänderten Rechtsansicht der deutschen Finanzverwaltung nicht um ein rückwirkendes Ereignis im Sinne dieser Gesetzesbestimmung handle. Dagegen richtet sich die gegenständliche Beschwerde vom 2.1.2024 samt gesonderter Begründung vom 12.3.2024. Die Beschwerdeführerin führt darin ergänzend…
…leg. cit. vor. Betraglich habe diese geänderte Rechtsansicht jedoch keinerlei Auswirkungen auf die streitgegenständlichen Bemessungsgrundlagen bzw. Abgabenbeträge, da die in diesen Kosten enthaltenen Vorsteuerbeträge ohnedies bereits in den angefochtenen Bescheiden zur Gänze korrigiert worden waren. Mit weiterem Schriftsatz vom 02.11.2023 erhob die Bf…
…Zuge der GPLA für 2005 bis 2009 und im Rahmen der Nachschau für 2008 bis 5/2013 ausschließlich die Frage des Vorliegens von Sachbezugswerten bei Naturalwohnungen geprüft worden sei. Eine unrichtige oder geänderte Rechtsansicht stelle keine Wiederaufnahmegrund dar. Zuletzt wendet sich die HbfP. in einzelnen…
…also neu hervorgekommen ist. 8. Unzweifelhaft wird der Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren mit dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes begründet. Dass aber weder eine geänderte Rechtsansicht noch eine Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde geeignete Wiederaufnahmegründe darzustellen vermögen, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. 9…
…einerseits die Monatsfrist bereits abgelaufen sei und andererseits weder der Antrag des Bf. noch seine Ausführungen in der Berufung neue Tatsachen oder Beweismittel enthalten würden, vielmehr würden die Ausführungen in der Berufung auf eine geänderte Rechtsansicht zum NoVA Zuschlag hinweisen. Da die im § 201 Abs…
…dass auch die Bf. am Wohnsitz der Kinder wohnt. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 06.03.2018 ab und führte begründend aus: "Nach der geänderten Rechtsansicht zu den Bestimmungen der VO (EG) 883/2004, steht die Familienbeihilfe/AZ nicht mehr dem unterhaltsleistenden…
…es sich beim Bf. um einen befugten Fahrzeughändler, weshalb als Bemessungsgrundlage jeweils der Einkaufspreis heranzuziehen gewesen sei. Entgegen den Ausführungen des Bf. handle es sich nicht um eine geänderte Rechtsansicht des BMF, die erst mit Wirkung 1. Jänner 2022 in Geltung stehe, sondern habe dieses…
…sei. Der Vorlagebericht erging auch an die Partei. Beschluss vom 1. April 2025 Mit diesem wurde der Bf auf die von der belangten Behörde mit Vorlagebricht geänderte Rechtsansicht hingewiesen. Auf eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten käme es wegen Haushaltszugehörigkeit bei der Mutter nicht an. Bislang…
…2022). Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom 1.6.2022, Ra 2022/15/0038, vertrat die belangte Behörde die geänderte Rechtsansicht, dass die Beschwerde vom 18.02.2022 noch unerledigt ist, da sich die Beschwerdevorentscheidung vom 25.03.2022 an den Einschreiter (steuerlichen…
…wenn beide Unterrichtsfächer gleichzeitig geändert werden. Die geänderte Rechtsansicht des Bundeskanzleramtes sei auf Zeiträume nach Oktober 2017 anzuwenden. Durch die verstrichene Jahresfrist des § 299 Abs 1 in Verbindung mit § 302 Abs 1 BAO habe die neue Rechtsansicht nicht mehr auf den gegenständlichen Fall zur Anwendung…
…Vielmehr ist darin eine geänderte Rechtsansicht (siehe oben) zu erblicken. Sollte man in der im Zuge der GPLA erstmals mitgeteilten Wohnungskategorie ein neues Beweismittel oder eine neu hervorgekommene Tatsache erblicken und wäre die mangelhafte Begründung des Festsetzungsbescheides diesbezüglich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens (Ausführungen in der…
…welcher darin bestehe, dass die Beschwerdeführerin bei rechtzeitiger Kenntnis über die später von den Abgabenbehörden geänderte und vertretene Rechtsansicht die von ihr tatsächlich bezahlten Umsatzsteuerbeträge von ihrem Geschäftspartner ***BI*** noch mit Aussicht auf Erfolg zurückfordern hätte können. Da das Finanzamt ***Fa*** den Umsatzsteuerbescheid 2008 der…