…Mit Schriftsatz vom 30.1.2023 beantragte der Bf gemäß § 299 BAO die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 28.9.2022, da es sich bei der freiwilligen Abfindung um eine Entschädigung im Sinne des § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 handle. Beantragt werde…
…der ***4*** nicht dem Finanzamt gemeldet worden wäre, wäre diese Zahlung auch nicht in die Einkommensteuerberechnung für 2021 mit einbezogen worden. Sollte die Auszahlung der freiwilligen Abfindung tatsächlich erst 2021 erfolgt sein, müsste der Jahreslohnzettel 2021 um den Betrag von € 16.366,88 erhöht…
…bereits jenes rechtliche Verständnis nicht, welches Österreich dem Grundtenor der Konsultationsvereinbarung, wonach gesetzliche oder freiwillige Abfertigungen/Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in jenem Staat der Besteuerung unterlägen, der auch hinsichtlich der Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt war, beilegte und welches zu einem…
…Zahlungen als Entgelt für die im Arbeitsausübungsstaat erbrachten Arbeitsleistungen anzusehen ist. Für Abfertigungen (Abfindungen) ist hier geregelt: Eine gesetzliche oder freiwillige Abfertigung/Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterliegt in jenem Staat der Besteuerung, der auch betreffend die Bezüge aus der aktiven Tätigkeit besteuerungsberechtigt…
…durch Dienstnehmerkündigung, also ohne gesetzlichen Abfertigungsanspruch, beendet wird und eine freiwillige Abfertigung (Abfindung) anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt wird. Tatsächlich kommt gerade diese Fallkonstellation in der Praxis nicht selten vor. Die freiwillige Abfertigung dient u.a. zur Anerkennung einer langjährigen verdienstvollen Tätigkeit. Ihre Anwendungsfälle…
…I Nr. 40/2014 lautete auszugsweise: Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit…
…Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, in einem bestimmten Ausmaß begünstigt zu besteuern seien. Als sonstige Bezüge seien im Gesetz beispielhaft freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von Betriebliche Vorsorgekassen (=BV) ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume genannt. Aufgrund der mit der…
… 67 Abs. 6 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen…
… 67 Abs. 6 EStG 1988 sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem…
…Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen. (...) (8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: ... d) Ersatzleistungen (Urlaubsentschädigungen, Urlaubsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub sind, soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, als laufender Arbeitslohn…
…anzuwenden." § 67 Abs 6 EStG 1988 lautet: "(6) Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender…
…b FLAG 1967 verweist, in dieser Vorschrift als sonstige Bezüge bezeichnet werden, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen). Liegt eine freiwillige Abfertigung vor, ist der Bezug - entsprechend den im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. September 2005…
… 67 Abs. 6 EStG 1988 lautet: "(6) Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen…
…der für den Streitzeitraum geltenden Fassung des BGBl. I Nr. 100/2002 lautet: Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von MV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern…
…hier anhängigen Beschwerdeverfahren gefolgt werden. Rechtliche Beurteilung Rechtslage § 67 EStG 1988 idF BGBl 52/2009: (6) Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sind mit dem Steuersatz des Abs…
…f EStG verweist direkt auf § 67 Abs. 6 EStG 1988 idF vom 01.04.2012 "Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen)". Die Bestimmung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 in der Fassung vom 01.04.2012…
Maßnahme 9: Einschränkung der steuerlichen Begünstigung für „Golden Handshakes“ Beschreibung der Maßnahme: Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen), sollen ihre bisherige steuerliche Privilegierung verlieren, sobald sie ein bestimmtes…
…aus BV-Kassen beträgt 6%. (…) (6) Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen…
…nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 (also solche, welche bei oder nach Beendigung eines Dienstverhältnisses anfallen) durch (rückwirkende) "Widmung" als Abfindung bzw. freiwillige Abfertigung in steuerbegünstigte bzw. nicht steuerbegünstigte Zahlungen einzustufen. Eine derartige willkürliche Zuordnung würde den Gleichheitssatz verletzen und wäre nicht Absicht des Gesetzgebers…
…die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67 Abs 6 EStG darstellen (z.B. freiwillige Abfertigungen und Abfindungen von ausstehenden Entgeltsansprüchen). Dieses Abzugsverbot soll aber nur insoweit greifen, als diese Auszahlungen beim Empfänger nicht dem Steuersatz von 6% unterliegen und korrespondiert somit mit der Einschränkung der…