…Schlussbesprechung nichts. Mit Schreiben vom 2.5.2013 hat der steuerliche Vertreter den Sachverhalt wie folgt dargelegt: "Arbeitszeit, Arbeitsort Die freien Dienstnehmer sind bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit weder an örtliche, zeitliche noch fachliche Vorgaben der ***Bf*** gebunden (es werden solche Vorgaben auch nicht gemacht)…
…Gegenstand des freien Dienstvertrages sind Dienstleistungen, die nicht in persönlicher Abhängigkeit geleistet werden. Insbesondere besteht keine dem Dienstvertrag vergleichbare Weisungsunterworfenheit und keine Bindung an bestimmte Arbeitszeiten; hingegen die Möglichkeit, den Ablauf der Arbeit selbst zu regeln und jederzeit zu ändern. Ein freier Dienstvertrag liegt vor…
…weitgehend zu gestalten. Vorliegendenfalls ist strittig, ob der Bf. in den Streitjahren als freier Dienstnehmer tätig war –oder – wie das Finanzamt festgestellt hat, aufgrund eines Dienstverhältnisses tätig geworden ist. Dabei ist das Gesamtbild dieser Tätigkeit danach zu beurteilen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene…
…€ aus ihrer Tätigkeit bei der Bf. beziehen. Es ist daher davon auszugehen, dass viele freie Dienstnehmer auch noch anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen, um ihren Unterhalt zu bestreiten. Deshalb und auch aufgrund des erwähnten Rechts der genannten Personengruppen, einzelne Aufträge im Rahmen bestimmter Projekte anzunehmen…
…aber sowohl Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 als auch Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer einzubeziehen waren, ist für das Bundesfinanzgericht…
…Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a und b des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des § 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 und an freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG. Gemäß …
…Auftraggebers zur Sozialversicherung nicht Teil der Gegenleistung für die Leistung bei freien Dienstverträgen.". Die Beschwerde wurde am 22.03.2022 dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur Entscheidung vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhalt Die Bf ist entsprechend den bisherigen Ausführungen als freie Dienstnehmerin (Immobilienmaklerin) tätig…
…für einen freien Dienstvertrag sprechen würde (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 27. April 2011, Zl. 2009/08/0123, mwN). Den Taxilenkern stand kein Fixum oder Spesenvergütung, sondern ausschließlich eine Umsatzbeteiligung zu; auch dieser Umstand spricht gegen die persönliche Abhängigkeit (schließt allerdings die Dienstnehmereigenschaft auch…
…i.d.F. Bf.) wurde in den Jahren 2009 bis 2013 als geringfügig beschäftigter freier Dienstnehmer für den Einzelunternehmer ***1*** tätig. Für die Jahre 2009 bis 2012 wurden dem zuständigen Finanzamt entsprechende Meldungen gemäß § 109a EStG 1988 übermittelt. Auf Grundlage einer bei ***1*** durchgeführten GPLA…
…hier nicht streitgegenständlichen Beträgen Dienstgeberbeitrag (DB) in Höhe von 717,44 € vor und führte begründend aus, dass Herr NN seit 2.6.2009 als freier Dienstnehmer (DN) gemeldet gewesen sei. Er nutze für seine Tätigkeit die gesamte Büroinfrastruktur und sei zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet…
…Gebrauch gemacht werden würde und die Einräumung dieser Vertretungsbefugnis nicht mit anderen vertraglichen Vereinbarungen im Widerspruch stünde. Nach den Feststellungen der Prüfung haben die freien Dienstnehmer von einer derartigen Befugnis, die Leistungserbringung nach Art eines Selbständigen jederzeit und nach Gutdünken (generell) an Dritte zu delegieren…
…gar nicht möglich. Der Bf. bringt vor, die belangte Behörde sei zu Unrecht von einer Weisungsgebundenheit und einer Eingliederung seiner "freien Dienstnehmer" in den geschäftlichen Organismus seines Betriebes ausgegangen. Die Arbeiten seien nur in geringer persönlicher Abhängigkeit erbracht worden, da der Ablauf der Arbeit und…
…Strittig ist - als Ergebnis einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 Abs. 1 EStG 1988) -, ob es sich bei diesen Vortragenden um "freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG" handelt und daher von den pauschalierten Aufwandsentschädigungen Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (§ 41 FLAG 1967) zu entrichten sind.…
…DZ | 01.01.-31.12.2010 | 0,00 € | 7.554,54 € | 7.554,54 € | 30,22 € In den Jahren 2008 und 2009 seien alle freien Dienstnehmer pauschal als Callcenter-Agents eingestuft worden, weshalb Ummeldungen von …
…Nichteintritt der Pflichtversicherung aus. Mit den Vortragenden sei die sozialversicherungsrechtliche Unentgeltlichkeit (d.h. ein monatliches Honorar unter EUR 537,78) vereinbart worden, weshalb die Eigenschaft als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG nicht gegeben sei. Absicht des Gesetzgebers sei es gewesen, die abgabenrechtlichen Rechtsfolgen…
…Arbeitszeiten, an ein bestimmtes Verhalten bei der Erbringung der Arbeitsleistung und an persönliche Weisungen sowie durch die Unterwerfung unter Kontrollen dieses Verhaltens manifestiert. Der freie Dienstnehmer kann im Regelfall selbst die Lage seiner Arbeitszeit und seinen Arbeitsort bestimmen, er unterliegt keinen Weisungen seines Dienstgebers wie…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte im Streitjahr 2018 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als freier Dienstnehmer. Die steuerliche Vertretung beantragte, den am 20.08.2020 erlassenen Einkommensteuerbescheid 2018 gem. …
… 109a EStG 1988 bezog der Berufungswerber (nunmehr Beschwerdeführer, in weiterer Folge abgekürzt Bf) im streitgegenständlichen Jahr 2009 als freier Dienstnehmer der T-Gmbh ein Entgelt iHv 15.817,52 Euro. Mit Vorhalt vom 21. August 2012 ersuchte das Finanzamt den Bf ua für das Jahr…
…2018: € 1500,00. Die bis dahin anfallenden Vierteljahresbuchungen würden gesondert zum jeweiligen Termin entrichtet. Da der Bf als freier Dienstnehmer beschäftigt sei und seine Einkünfte nicht zu regelmäßigen Zeitpunkten erhalte, wäre die sofortige volle Entrichtung für ihn als alleinverdienenden Familienvater mit erheblichen Härten verbunden. …
…Rückziehung meiner Angaben und Unterschrift, da gerichtlich bis dato ‚nicht‘ feststeht, als was ich einzustufen bin (Unternehmer, Werkvertragsnehmer, freier Dienstnehmer, oder einfacher Mitarbeiter … usw.). Offensichtlich ist dies Ihnen persönlich oder Ihrem Verein entgangen, ansonsten Sie mir nicht weiterhin ‚unsinnige‘ Mitteilungen senden würden, obwohl – wie…