…die Besteuerungsgrundlagen vollständig und korrekt festzustellen. "... : anders formuliert : formell ordnungsmäßige Bücher und Aufzeichnungen gelten als richtig, solange nicht das Gegenteil nachgewiesen ist. Liegen jedoch formelle Mängel vor, fällt diese gesetzliche Vermutung der ordnungsmäßigen Führung weg. Die richtige Führung der Bücher und Aufzeichnungen ist nun im…
…86) ist eine formell ordnungsmäßige Buchhaltung nicht Voraussetzung für der Verlustabzug. Ein Verlustvortrag ist immer dann zulässig, wenn der Verlust - allenfalls auch nach Korrektur der Buchhaltung durch den Steuerpflichtigen oder auf Grund einer Betriebsprüfung - der Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis überprüfbar ist…
…A wusste. Der Umstand, dass der Buchhaltung der Abgabepflichtigen formelle und materielle Mängel der Aufzeichnungen, d.h. eine nicht ordnungsmäßige Buchführung iSd § 131 BAO zugrunde liegen, ergab sich für das Finanzamt erst aus der in den Jahren 2001 und 2002 bzw. 2010 vorgenommenen abgabenbehördlichen Außenprüfung.…
…keine weiteren Unterlagen und Nachweise vorgelegt wurden. Damit liegen aber ohne Zweifel keine formell ordnungsmäßigen Bücher und Aufzeichnungen vor, wobei die Mängel auch geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin in Zweifel zu ziehen, zumal bei nicht vollständigen Aufzeichnungen nicht in kontrollierbarer Weise…
…fehlender Kassenführung, Kassenfehlbeträge, Kassenüberbestände IV.) Schätzungsbefugnis im Beschwerdefall Liegen - wie im Beschwerdefall - formelle und materielle Fehler der Bücher und Aufzeichnungen vor, die zu Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen Anlass geben, bedarf es nach der Rechtsprechung des VwGH keines Nachweises, dass die…
…von Büchern und Aufzeichnungen iSd § 131 und § 131b BAO" gleichzusetzen ist. Wenngleich das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit iSd § 163 BAO nicht auf eine bestimmte Gewinnermittlungsmethode abstellt, ergibt sich hieraus nicht, dass eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlung auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung…
…Die einmal tägliche Aufzeichnung des faktischen (gezählten) Bargeldbestandes sei somit Grundvoraussetzung einer ordnungsgemäßen Grundlagensicherung und damit auch Bedingung für eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der Bargeldbewegungen. § 131 Abs. 1 Z 2 BAO bestimme, dass, soweit nach §§ 124ff. eine Verpflichtung zur Führung von Büchern bestehe oder soweit ohne…
…133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Rahmen einer bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführten Außenprüfung wurden mit Bericht vom 30.10.2021 zusammengefasst folgende Prüfungsfeststellungen getroffen: Tz 01 Buchführungsmängel Es liege eine formell nicht ordnungsmäßige und mit schweren Aufzeichnungsmängel behaftete Buchführung vor…
…werden. Die Durchschnittssätze sind auf Grund von Erfahrungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der jeweiligen Gruppe von Steuerpflichtigen festzusetzen. Solche Durchschnittssätze sind nur für Fälle aufzustellen, in denen weder eine Buchführungspflicht besteht noch ordnungsmäßige Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ermöglichen (§ 17 Abs…
…und es werden keine ordnungsmäßigen Bücher geführt, die eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ermöglichen. 2. Die gemäß § 2 erforderlichen Aufzeichnungen werden ordnungsmäßig geführt." Der beschwerdeführenden Partei ist insofern zuzustimmen, als für die Anwendung der Pauschalierung nach den Verordnungen für nichtbuchführende Gewerbetreibende keine Fallfrist vorgesehen ist und…
…oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs. 1 BAO ist die Entlastung der Rechtsmittelinstanz und die Beschleunigung des…
…Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. 2.5.2. Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im Allgemeinen frei, doch muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt werden, müssen die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein, und…
…technischen Möglichkeiten geboten haben und bei einer stichprobenartigen Überprüfung auch die angeführte Erlösdifferenz sowie die Stornierung einer Erlösbuchung aufgedeckt wurden. Entgegen der Auffassung der steuerlichen Vertretung kann damit aber auch nicht von bloß geringfügigen, der Annahme formell ordnungsmäßiger Bücher und Aufzeichnungen nicht entgegenstehender Mängel ausgegangen…
…keine weiteren Aufzeichnungen vorgelegt. Dass eine Inventur für das Jahr 2012 nicht existiert, wurde von der steuerlichen Vertretung außer Streit gestellt. Damit liegen ohne Zweifel keine formell ordnungsmäßigen Bücher und Aufzeichnungen vor und sind die Mängel auch geeignet, die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin…
…dass bezüglich Schwund keinerlei Aufzeichnungen geführt wurden, der Schwund jedoch als Rechtfertigung für die niedrigen Rohaufschläge herangezogen wurde. Weiters wurden zwei Bankkonten nicht vorgelegt, von denen betriebliche Überweisungen erfolgten. Damit liegen ohne Zweifel keine formell ordnungsmäßigen Bücher und Aufzeichnungen vor und sind die Mängel auch…
…sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach § 163 Abs. 1 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 BAO entsprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der…
…Beschwerdefall - formelle Fehler der (vorgelegten) Bücher und Aufzeichnungen vor, ist die im § 163 BAO normierte Vermutung ihrer sachlichen Ordnungsmäßigkeit nicht mehr gegeben. Zu einer Schätzung berechtigen nach § 184 Abs 3 BAO solche formellen Fehler, die derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher bzw Aufzeichnungen…
…für das Bundesfinanzgericht fest, dass die formellen Mängel der Bücher der Bf. nicht derart wesentlich sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Frage zu stellen. Formelle Fehler, die geringfügig und insgesamt nicht wesentlich sind, stören das Bild einer formell ordnungsmäßigen Buchführung nicht. Die Ordnungsmäßigkeitsvermutung des…
…Allgemeinen wesentlich sein, wenn beim Umsatz das Ergebnis der ordnungsgemäß geführten Bücher bzw. Aufzeichnungen mehr als 10% von der auf allgemeinen Erfahrungssätzen aufgebauten Kalkulation abweicht. Statistische Auffälligkeiten in den erklärten Erlösen reichen nicht aus, um die Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung zu widerlegen. Sie bedürfen…
…Programmen auch nachträglich Manipulationen wie Abänderungen vorgenommen werden können.") § 163 BAO lautet: " (1) Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, haben die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen, wenn nicht ein begründeter Anlass gegeben ist…