…verwertbarer Betriebsmittel und nicht auf die Gewinnerwartung eines Unternehmens an (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Der deutlichste Fall einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis (VwGH 04.09.2003, 2002/17/0050). Nur bei Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhaltes kann von…
…beeinträchtigt wäre, eine wirtschaftliche Notlage bzw. finanzielle Bedrängnis vorliegt oder eine trotz zumutbarer Vorsorge schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners eingetreten ist. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zu einer Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei…
…Miete aufgewendet. Da seine Ehegattin derzeit auch nicht in der Lage sei, ihn finanziell zu unterstützen, würde ihn die Rückforderung in Form der Einbehaltung der Familienbeihilfe in starke finanzielle Bedrängnis bringen und eine drastische Notlage verursachen. Aufgrund der Krankheit und Behinderung seien der Bf. und…
…als auch für die übrigen Voraussetzungen der Zahlungserleichterung aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung…
…über den Wiederaufnahmeantrag die Beseitigung des Rückstandsausweises vom 25.7.2014 zu erwarten sei. Die sofortige Einziehung der Abgabenschuld laut Rückstandsausweis bringe den Beschwerdeführer (Bf.) in eine unzumutbare finanzielle Bedrängnis. Dies stelle eine Verschleuderung von finanziellen Mittel dar. Eine erhebliche Härte liege ohne Zweifel vor…
…aus heutiger Sicht wesentlich schlechter als 2015 sein. Da der Bf. aus diesen Gründen in arge finanzielle Bedrängnis kommen würde und er seinen Steuerzahlungen immer prompt und zuverlässig nachgekommen sei, ersuche er um Bewilligung der angebotenen Raten. Er könne derzeit trotz beengter Situation zusätzlich zu…
…0056). Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am…
…konsumieren und anschließend substantiiert zu bestreiten, weshalb aktuell die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittle. Nachdem die Bemühungen nicht zielführend gewesen seien und die Bf mangels Zahlungseingangs in finanzielle Bedrängnis geraten sei, habe ihr Geschäftsführer am 9.12.2013 Insolvenz anmelden müssen. Im Rahmen der Erstellung des…
…durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung ihrer anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihr zur Verfügung stehenden Einkunftsquelle ihr nicht zugemutet werden…
…weil er durch die sofortige Entrichtung der gegenständlichen Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung der anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Einhaltung und am Bestand der zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen ihm nicht…
…Seine Verfehlungen seien seinen Angaben nach unter anderem darauf zurückzuführen, dass ihn der Totalausfall eines Hauptkunden (W) im Jahr 2011 in schwere finanzielle Bedrängnis gebracht habe. Zudem habe er gesundheitliche Schwierigkeiten gehabt. Auslöser für das Finanzstrafverfahren sei eine mangels Entrichtung der geschuldeten Beträge nicht wirksame…
…Bescheid) Stellung genommen worden, warum keine Gefährdung der Einbringung des Abgabenrückstandes vorliegen könne. Ebenso habe der Bf. schon im Zahlungserleichterungsansuchen seine derzeitige finanzielle Bedrängnis dargetan. Das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Härte sei schon dann anzunehmen, wenn die sofortige Entrichtung dem Abgabepflichtigen, gemessen an seinen sonstigen Verbindlichkeiten…
…weil er durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen ihm nicht zugemutet…
…wenn der Abgabepflichtige durch die sofortige (volle) Abgabenentrichtung in eine wirtschaftliche Notlage bzw. in finanzielle Bedrängnis gerät oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen…
…durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen ihm nicht zugemutet werden könne…
…wobei ein Abstellen auf die Lohnpfändungs-(Frei-)grenzen als zulässig erachtet wird. Indessen ist die solcher Art gegebene wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis ohne Zweifel der deutlichste Fall einer erheblichen Härte. Besteht jedoch neben den für die Bestreitung des Lebensunterhalts notwendigen Einkunftsquellen veräußerbares oder belastungsfähiges…
…so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Eine erhebliche Härte liege nach der Judikatur bei einer wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem…
…vorliegt, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquellen ihm nicht zugemutet werden kann (vgl…
…Vollstreckung befindlichen Rückstandes von € 248.664,53 ist die Gefährdung der Einbringlichkeit offensichtlich gegeben; eine wirtschaftliche Notlage oder eine finanzielle Bedrängnis wurden vom Beschwerdeführer weder behauptet noch belegt. Das Zahlungserleichterungsansuchen ist daher abzuweisen. Die Beschwerde erweist sich damit als unbegründet. Zur Unzulässigkeit der Revision …
…Abgabenschulden umgehend zu entrichten (VwGH 16.2.1988, 87/14/0064). Der deutlichste Fall einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis (VwGH 4.9.2003, 2002/17/0050). Ob eine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt, wird regelmäßig nur auf Grund einer Gegenüberstellung der…