…gegen den Sicherstellungsauftrag vom 14.11.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf) durch ihre Rechtsvertreterin die Aufschiebung der Vollstreckung und begründete dies wie folgt: „Im Vollstreckungsverfahren betreffend Sicherstellungsaufträge bildet der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsausweis) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung…
…4.2 Aufschiebung aufgrund der Beschwerde gegen den Sicherstellungsauftrag 4.2.1 Vorbemerkung Sofern wie im vorliegenden Fall Exekution zur Sicherstellung geführt werden solle, bilde der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsausweis) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (vgl. RAE Rz 1550 f). Gemäß …
…Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher und körperlicher Sachen vorgenommen werden (Abs. 2). Im Übrigen sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Hinsichtlich der Gebühren und Kosten des Sicherstellungsverfahrens kann das Bundesministerium für Finanzen von den Grundsätzen…
… 78 Abs. Abs. 3 erster Satz AbgEO sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teils sinngemäß anzuwenden. Aus den zitierten Gesetzesbestimmungen ergibt sich, dass im finanzbehördlichen Sicherstellungsverfahren die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen in Betracht kommt. Mit der Pfändung (bzw. Verwahrung) der im…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. ... (2) ... § 233 BAO (1) Der Sicherstellungsauftrag ist Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. (2) ... § 78 AbgEO (1) Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) kann zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon…
…vorliegenden Fall einen nach den Grundsätzen des § 232 BAO erlassenen Sicherstellungsauftrag voraus. Der Sicherstellungsauftrag ist Titel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. Wie dem festgestellten Sachverhalt zu entnehmen war, wurde der den verfahrensgegenständlichen Pfändungen zugrunde liegende Sicherstellungsauftrag vom 5. November 2024 mit der angeführten Entscheidung des BFG…
…§ 232 f BAO auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren im Strafverfahren auszugehen haben. Dies hat Auswirkungen auf dessen chronologische Einordnung als "einstweilige Maßnahme" vor und im Zusammenhang mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit sowie auch mit Bezug auf deren Wirkung als Titel. Im Falle von Maßnahmen zur Sicherung…
…dem ABB gemäß § 3 Z 2 lit c ABBG zustehenden Befugnisse sowie im Einvernehmen mit dem zuständigen AS-Team des FAÖ erlassen wurden. Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass Sicherstellungsaufträge Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren sind (§ 233 Abs 1 BAO). Gemäß § 78 der Abgabenexekutionsordnung…
… 78 Abs 1 AbgEO setze einen nach den Grundsätzen des § 232 BAO erlassenen Sicherstellungsauftrag voraus, der somit Titel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren sei. Allerdings bestehe die dieser Pfändung zugrundeliegende Abgabenforderung nicht zu Recht, sodass schon der dieser zugrunde liegende Sicherstellungsauftrag vom 28.01.2020 nicht…
… 78 Abs. Abs. 3 erster Satz AbgEO sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teils sinngemäß anzuwenden. Aus den zitierten Gesetzesbestimmungen ergibt sich, dass im finanzbehördlichen Sicherstellungsverfahren die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen in Betracht kommt. Mit der Pfändung (bzw. Verwahrung) der im…
…1 Vorbemerkung Sofern wie im vorliegenden Fall Exekution zur Sicherstellung geführt werden solle, bilde der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsauswels) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (vgl RAE Rz 1550f). Gemäß § 18 Z 1 AbgEO könne die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt…
…des § 84 Abs. 2 FinStrG einerseits und den Bestimmungen der §§ 119 ff BAO andererseits manifestiert. Aus der Unterschiedlichkeit des Verfahrenszieles des finanzbehördlichen Sicherungsverfahrens, welches ein abschließendes Ermittlungsverfahren und die Erhebung der Beweise nicht vorsieht, sondern lediglich den Bestand gewichtiger Anhaltspunkte, zu jenen des Finanzstrafverfahrens bzw…
…Grundlage der im Mai 2007 durchgeführten Pfändungen war der gemäß § 232 BAO am 14.05.2007 erlassene Sicherstellungsauftrag über einen Betrag von ca. € 1,2 Mio. Dieser Sicherstellungsauftrag war gemäß § 233 Abs.1 BAO der Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. (Ritz, BAO5, § 232 Tz…
…wurde in den Räumen zurückgelassen. Somit gilt die Zustellung des Sicherstellungsauftrages durch Hinterlegung mit dem Beginn der Abholfrist als bewirkt. Dieser Sicherstellungsauftrag war gemäß § 233 BAO die Grundlage für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. In der Folge wurden durch das Finanzamt in Übereinstimmung mit § 78 AbgEO die…
…aus: „Gemäß der Bestimmungen des § 233 BAO stellt der Sicherstellungsauftrag die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren dar. Mit Bescheid vom 26.2.2014 wurde ein Bescheid — Sicherstellungsauftrag in Höhe von € 66.771,89 erlassen. Das Finanzamt war sohin berechtigt den gegenständlichen Bescheid…
…Abs. 3 erster Satz leg. cit sind auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teils sinngemäß anzuwenden. Aus den zitierten Gesetzesbestimmungen ergibt sich somit, dass im finanzbehördlichen Sicherstellungsverfahren die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen in Betracht kommt. Mit der Pfändung (bzw. Verwahrung) der im…
…auf das finanzbehördliche Sicherungsverfahren die Bestimmungen des I. Teiles sinngemäß anzuwenden. Die Pfändung einer Geldforderung zur Sicherung von Abgaben setzt gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO das Bestehen eines Sicherstellungsauftrages voraus. Der Sicherstellungsauftrag ist somit Titel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren. Zweck und Aufgabe des Sicherungsverfahrens ist…