…dass ihm Aufwendungen in der beantragten Höhe erwachsen seien, und der Beschwerdeführer den beruflichen Zusammenhang der beantragten Aufwendungen nicht erklärt habe. Die vorgebrachte Berechnung der Aufwendungen sei nicht nachvollziehbar, zumal nicht hervorgehe, was die Bemessungsgrundlage darstelle und warum ein Drittel davon als Werbungskosten geltend gemacht…
…zur Zustellung gekennzeichnet, nicht aber eine nähere Beschreibung des Bescheidadressaten erfolgt. Von einer zweifelsfreien Identifizierung kann im gegenständlichen Fall nicht gesprochen werden, da es sich um keine fehlerhafte Bezeichnung der Bescheidadressaten handelt, sondern um eine fehlende bzw. unzureichende Bezeichnung, welche mehrere Deutungen zulässt, im Beschwerdefall…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Soweit Rechtsfragen zu lösen waren (fehlerhafte Bezeichnung des Bescheidadressaten; Bindungswirkung strafrechtlicher Entscheidungen), sind diese durch die zitierte Rechtsprechung hinreichend…
…trotz Bezeichnung des ***Amtes der Landesregierung*** als Bescheidadreassat könnte nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes somit dann vorliegen, wenn sich die Behörde bloß in der Bezeichnung des Adressaten vergreift, aber aus der Erledigung insgesamt offenkundig ist, wer gemeint war. In diesem Fall würde eine fehlerhafte Bezeichnung…
…wen sich die Erledigungen nach dem Willen der Abgabenbehörde richten sollen. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist dann zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist (zB VwGH 24.11.2004, 2004/13/0138…
…6.2007, 2005/16/0187). Auch ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro…
…6.2007, 2005/16/0187). Auch ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro…
…8.2023, RV/7104937/2017). Auch ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro…
…geht jedoch eindeutig hervor, dass es sich bei dieser Erledigung tatsächlich um eine Beschwerdevorentscheidung handelt. Die fehlerhafte Bezeichnung und Rechtsmittelbelehrung bleiben somit in diesem Verfahren folgenlos. In materieller Hinsicht wird erwogen: Gemäß § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sind über Antrag Entschädigungen im Sinne…
…2005/16/0187). Ein Deuten eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre und kein Zweifel an der Identität des Empfängers bestünde (VwGH 11.6.2021, Ro 2020/13/0005…
…Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Wenn sich die Behörde bloß in der Bezeichnung des Adressaten vergreift, aber aus der Erledigung insgesamt offenkundig ist, wer gemeint war, schadet die fehlerhafte Bezeichnung nicht; in diesem Fall liegt ein berichtigungsfähiger Fehler vor, bei dem…
…Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Wenn sich die Behörde bloß in der Bezeichnung des Adressaten vergreift, aber aus der Erledigung insgesamt offenkundig ist, wer gemeint war, schadet die fehlerhafte Bezeichnung nicht; in diesem Fall liegt ein berichtigungsfähiger Fehler vor, bei dem…
…dass die verkürzte Bezeichnung der Gesellschaft auf eingeschränkte Platzvorgaben im elektronischen System der Finanzverwaltung zurückzuführen ist. Bei Verwendung von Abkürzungen und Verkürzungen im Zusammenhang mit der Personenumschreibung und geschuldet der eingeschränkten Platzvorgabe ist daher zu prüfen, ob die fehlerhafte Bezeichnung verglichen mit dem Firmenbuch so…
…Bf1-Adr2***" eingebracht. Die unterschiedliche Bezeichnung der Personengemeinschaft (namentliche Nennung von "***Bf1***" vs. "Miteigentümer 1") und die unterschiedliche Adresse (***Bf1-Adr2*** vs. Adr. Miteigentümer 1) lassen keinen Raum für die Annahme, dass es sich lediglich um eine fehlerhafte Bezeichnung derselben Personengemeinschaft handelt. Die Personengemeinschaft "***Bf1…
…bestimmt ist, sondern die Person, die in der Zustellverfügung als Empfänger angegeben worden ist ("formeller Empfängerbegriff"), kann die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung nicht heilen. Das faktische Zukommen des Bescheides an die Bf. kann keine Heilung der Zustellung bewirken, weil diese…
…einem unzulässigen Umdeuten des Bescheidadressaten und dem zulässigen Deuten zu unterscheiden. Wenn sich die Behörde nur in der Bezeichnung vergreife, aber aus der Erledigung insgesamt hervorgehe, wer gemeint war, schade diese fehlerhafte Bezeichnung nicht. Nach Ansicht der beschwerdeführenden Partei sei schon bei isolierter Betrachtung der…
…Textpassage, dass die "Beschwerdeführerin" den Antrag stellt. Gegenstand ist die Weiterführung des von der Beschwerdeführerin initiierten Verfahrens. Die fehlerhafte Bezeichnung des Sohnes als "Einschreiter" im Kopf des Schriftsatzes sowie dessen Unterschrift treten hinter den klaren Willen zur Weiterführung der Beschwerde durch die legitimierte Mutter zurück…
…mehr mit der Funktion des Geschäftsführers der Bf befasst und folglich nicht mehr vertretungsbefugtes Organ der Bf war, ist die Bezeichnung seiner Person als Empfänger in der Zustellverfügung fehlerhaft (siehe in diesem Zusammenhang auch das Erkenntnis des VwGH vom 21.4.2010, 2007/03/0173…
…wen sich die Erledigungen nach dem Willen der Abgabenbehörde richten sollen. Ein "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist dann zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt ist (zB VwGH 24.11.2004, 2004/13/0138…
…hingewiesen wurde, dass mangels Existenz einer Firma namens G-1 s.r.o. eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann, weshalb die fehlerhafte Bezeichnung nicht nur für den Bestand des Haftungsbescheides, sondern auch für die Verjährung keine Rolle spielt. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 13 Abs. 5…