…Bundesfinanzgericht legte die Verteidigerin am 27.5.2026 die aktuelle wirtschaftliche Situation des ***Bf2*** und der ***Bf1*** dar und führte in ihre Stellungnahme zusammenfassend aus, dass bei der Strafbemessung eine unrichtige bzw rechtswidrige Zugrundelegung einer falschen Norm, wie dies der Amtsbeauftragte in seiner Beschwerde ausführe…
…des Abgabenanspruches durch die bzw mit der Amtshandlung nicht Tatbestandselement für die Unterbrechung der Verjährung ist. Auch wenn in der nach außen tretenden Amtshandlung der Abgabenanspruch unter eine falsche Norm subsumiert wurde, verlängert diese Amtshandlung die Verjährungsfrist. Im gegenständlichen Fall ist daher keine Verjährung eingetreten…
…des Abgabenanspruches durch die bzw mit der Amtshandlung nicht Tatbestandselement für die Unterbrechung der Verjährung ist. Auch wenn in der nach außen tretenden Amtshandlung der Abgabenanspruch unter eine falsche Norm subsumiert wurde, verlängert diese Amtshandlung die Verjährungsfrist. Im gegenständlichen Fall ist daher keine Verjährung eingetreten…
…des Abgabenanspruches durch die bzw mit der Amtshandlung nicht Tatbestandselement für die Unterbrechung der Verjährung ist. Auch wenn in der nach außen tretenden Amtshandlung der Abgabenanspruch unter eine falsche Norm subsumiert wurde, verlängert diese Amtshandlung die Verjährungsfrist. Im gegenständlichen Fall ist daher keine Verjährung eingetreten…
…der Bescheidbegründung auf den beantragten Hälftesteuersatz und der ähnlichen Normtextierung in § 24 Abs. 6 Z 1 bis 3 und § 37 Abs. 5 Z 1 bis 3 EStG 1988 geht das BFG davon aus, dass das FA im angefochtenen Bescheid irrtümlich die falsche Norm zitiert hat…
…Ausgelassene=61 (T=29); Median Reaktionszeit=0.77 Sek.). Die räumlich-visuelle KZG-Spanne im CORSI entspricht den normbezogenen Erwartungen (UBS3 = 5). Die Lern- und Merkfähigkeitsleistung in der FVW rangiert im Durchschnitt der Altersgruppe (Anzahl Treffer = 81 (T=50), Anzahl falsch Positiver = 51 (T=27), mittlere Reaktionszeit…
…Betracht. Dasselbe muss gelten, wenn ein Bescheid aus anderen Gründen nicht (mehr) im Rechtsbestand ist, wie im gegenständlichen Fall aufgrund der - nach der zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung vollständigen - Derogation durch die rechtswidrigen neuen Einkommensteuerbescheide. Der normative Charakter des Bescheidspruches - das heißt, seine Wirkung, im Sinne des …
…über die Beschwerde vom 12. Juli 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 7. Juni 2018, betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe (ohne Angabe des Zeitraumes, für den die Abgabe festgesetzt wird), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der…
…inhaltlich nicht nachgekommen ist, ist die erteilte Auskunft als unrichtig zu werten. § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates…
…Steuernummer würde hierfür nicht ausreichen (s. sinngemäß Richtlinien zur Feststellung von Einkünften § 188 BAO, AÖF 2010/36). Die mit der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde, die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes…
…habe er in untergeordnetem Ausmaß privat und nur für die tägliche Nachhausefahrt in Österreich verwendet. Zudem sei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe für den Renault eine falsche Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt worden, sie betrage tatsächlich lediglich 7.500,00 Euro und nicht wie vom Finanzamt angesetzt 9…
…Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG einen Betrag von € 10,00 als Mindestbeitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu zahlen. Der unter Verwendung einer falschen Zahlungsreferenz einbezahlte Strafbetrag der Anonymverfügung in Höhe von € 48,00 werde auf die verhängte Geldstrafe angerechnet. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 8. Juli 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. Juni 2022 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 06/2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16. Juni 2023 in Anwesenheit der Schriftführerin *…
…der rechtsfreundliche Vertreter des Bf seine bereits in dem die Vorjahre betreffenden Verfahren getätigten Ausführungen zu den Mehrdienstleistungen des Bf aufgrund dessen Zustimmungserklärung zur Opt-Out Regelung und bringt diese Mehrleistungen als eine "dritte Zeitart", neben den üblichen zwei Arbeitszeiten (Normalarbeitszeit und Überstunden), ins Spiel…
…§ 22 ZustellG) gibt es typischerweise keinen Zweifel darüber, dass der Empfänger das Schriftstück tatsächlich erhalten hat . Diese durch die bekämpfte Norm verhinderte , zweckmäßige und unvergleichlich sicherere Art der Zustellung gem. § 17 ZustellG hätte somit die erste Voraussetzung für einen wirksamen Rechtsschutz erfüllt: Die hinreichend sicher…
…eine Rechnung wurde storniert. ****16*** Ferrari ***17*** 01.11.2021 70.000,00 99552,88 Apr.23: Kfz wurde als steuerfreies Vorführkraftfahrzeug behandelt, Normverbrauchsabgabe wurde nicht abgeführt. ****18*** Bentley ***19***: Anhand der Aufzeichnungen der Außenprüfung wurde das Kfz betrieblich und privat genutzt. Das Kfz war…
…Stunden). Gegen die Strafverfügung erhob der Bf. fristgerecht Einspruch und brachte darin vor, dass er keine Falschaussage gemacht habe. Seine Kollegin habe sich irrtümlich im falschen Monat eingetragen, so sei es zu dem Missverständnis gekommen. Mit Straferkenntnis vom 16. April 2026, MA67/MA-GZ/2026…
…die Tochter anlässlich des Weiterverkaufes angefallen war. Die Vorschreibung der Normverbrauchsabgabe laut angefochtenem Bescheid war laut Ansicht der Bf wegen der falschen bzw. mangelnden Auskunft der Behörden nicht zulässig. Die Beschwerde gegen den Normverbrauchsabgabebescheid wurde vom Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung abgewiesen; dagegen wurde ein Antrag auf…
…der im JahrYY geborenen Beschwerdeführerin (Bf.), in WienX befindet, derselben durch die Finanzpolizei für diesen Pkw Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Höhe von 3.842,25 € und ein Verspätungszuschlag zur NoVA in Höhe von 384,23 €, jeweils für den Zeitraum Oktober 2016, vorgeschrieben. Die diesbezüglichen…
…Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 5. Mai 2010 betreffend Normverbrauchsabgabe 3/2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…