…Umsatzsteuer für 2006-2008 gerichtet gewesen. Diesem Bescheidwillen würde dessen formelle Erklärung entsprechen insofern nicht als durch einen Abschreibfehler versehentlich falsche Zahlen in die EDV eingegeben worden wären. Fehler wären mit allen vom Gesetz vorgesehenen Mitteln zu beseitigen (VwGH 4.6.1986, 85/13/0076…
…Die Personen würden vom Auftraggeber (Bf.) sozialversicherungs- und steuerrechtlich im Regelfall als „Selbständige“, mit gar keinem, falschen und/oder auch richtig lautenden Gewerbescheinen behandelt, andererseits als sogenannte „geringfügig freie Dienstnehmer“. Im Zuge der Ermittlungen habe überdies festgestellt werden können, dass die Personen oftmals im Verbund…
…per Mail eine Stellungnahme eingelangt, in welcher zusammengefasst eine mangelnde gesetzliche Legitimation zur Beurteilung der Kalenderjahre 2005 bis 2009 behauptet wurde. Die Lebenskostenrechnung des Betriebsprüfers sei zudem falsch und sei keine Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde (fälschlicherweise als Finanzstrafbehörde I. Instanz bezeichnet) gegeben, da von der Vermögensdeckungsrechnung…
…haben. B. Ergänzendes Vorbringen I. Liste der Subfirmen 1. Im Prüfungszeitraum waren für "***AS***" neben den beanstandeten noch folgende weitere insgesamt 20 Fremdleister operativ tätig: [...] Dadurch soll dem (falschen) Eindruck vorgebeugt werden, "***AS***" hätte im Prüfungszeitraum ausnahmslos mit den beanstandeten Fremdfirmen gearbeitet. Solcherart stellen sich…
…dass die Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden. Der EuGH befasste sich im Urteil vom 11.11.1999 zur Rechtssache C-48/98 mit dem Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit…
…wenn nachgewiesen wird, dass die Fehler vor dem Entdecken auf einer falschen, nicht vorwerfbaren Grundannahme beruhen und nach Entdecken des Fehlverhaltens die notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden. Dass von der Bf. wiederholt Fehler passierten ist jedenfalls nicht vorgebracht worden und nicht aktenkundig. Der EuGH befasste…
…von 16 Jahren aus. Eine Berichtigung aufgrund der erheblichen Abweichung der von vornherein falsch angenommenen Nutzungsdauer sei daher erforderlich (mit Literaturzitat). In der Beilage zur Beschwerdeschrift (Steuererklärungsformulare in Papierform) erklärte der Beschwerdeführer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 97.514,88 und…
…Berechnungsblättern. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass die belangte Behörde den Berechnungen der Bf nicht substantiiert entgegengetreten ist. Die lapidare Bemerkung, sie seien falsch, ohne die Fehler näher aufzuzeigen und vor allem richtigzustellen, reicht jedoch nicht für die Annahme einer Renditeverdoppelung. Das Bundesfinanzgericht kann in den…
…offensichtlich nicht gegeben, wie die der Berufung beigelegten Berechnungsblätter zeigen. Die belangte Behörde ist den Berechnungen der Bf nicht substantiiert entgegengetreten. Die lapidare Bemerkung, sie seien falsch, ohne die Fehler näher aufzuzeigen und richtigzustellen, reicht nicht. Das Bundesfinanzgericht kann in den vorgelegten Kalkulationen, die an…
…eine im Bescheid vom 8.2.2016 bzw. 9.2.2016 enthaltene Nichteinleitungsmenge für das Jahr 2013 und 2014 von 291 m³ abgegangen werden solle. Die ÖNORM L1112 sei diesbezüglich falsch ausgelegt worden. Weiters werde ausdrücklich gerügt, dass die belangte Behörde keine mündliche Verhandlung abgehalten…
…als nicht existent hinzustellen. Solcherart sind ***GX*** & Co die Empfänger/Gläubiger der abgesetzten Beträge gewesen und ist die Anwendung des § 162 BAO solcherart aus Rechtsgründen schlichtweg falsch. Die von uns vorgelegten ("Entlastungs")Beweise werden bestenfalls erwähnt oder zitiert, aber keiner Beweiswürdigung unterzogen. Kurios wird es…