…oder eine mit wenigen Ausnahmen (wie oben beschrieben) durchgehende negative Leistungsfeststellung. Damit konnte weder ein ernstliches Bemühen um den Ausbildungserfolg noch ein zügiger Ausbildungsfortschritt festgestellt werden. Der von der Bf im Vorlageantrag hervorgehobene Umstand, dass ihr Sohn mit Stand Juni 2025 72 % der vorgesehenen Unterrichtsstunden…
…mit verbaler Beurteilung vom 19.9.2011 ist, wie bereits in der Berufungsschrift ausgeführt, eindeutig ein zielstrebiges Verhalten und ernstliches Bemühen ersichtlich. Die verbale Beurteilung "Englisch ausgezeichnetes Niveau" und "Französisch sehr eifrig" kann nur dahin gedeutet werden, dass ein erfolgreicher Abschluss des Semesters von der…
…wurde von ***1*** der für einen Familienbeihilfenbezug erforderliche Zeitaufwand von zumindest 30 Wochenstunden bei der Erstellung der VWA im Zeitraum Juli bis Oktober 2018 keinesfalls erreicht. Da nicht die volle Zeit ***1*** gebunden war und somit auch kein ernstliches Bemühen um den Ausbildungserfolg vorgelegen hat…
… § 34 Abs. 1 Z 15 StGB: ernstliches Bemühen, den verursachten Schaden gutzumachen, durch die Buchung eines kostenpflichtigen 30-Minuten-Parkscheines um 14:24 Uhr. Es sind keine Erschwerungsgründe ersichtlich. Die ohne Milderungsgründe angemessene Geldstrafe in Höhe von 60,00 € und Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von…
…dass es Ziel einer Berufsausbildung sei, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Dazu gehöre regelmäßig auch der Nachweis einer ernstlichen Bemühung um diese Qualifikation. Das Ablegen vorgesehener Prüfungen sei essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Der laufende Besuch einer der Berufsausbildung dienenden…
…am 31. Dezember 2013 aufgelöst) vertrat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Zeit zwischen Lehrzeitende und bestandener Lehrabschlussprüfung bei Vorliegen des ernstlichen Bemühens um einen Ausbildungserfolg zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt (siehe Entscheidungen des UFS vom 25.01.2008, RV/0635-W/07; 31…
…0050; VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…
…dem trotz ordentlicher Vorbereitung bisher nicht erfolgten Bestehen einer Prüfung allein könne nicht abgeleitet werden, dass der Tochter das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg abgesprochen werden könne, zumal sie gleichzeitig an der Universität Wien zahlreiche positiv absolvierte Prüfungen abgelegt habe…
…Ro 2015/16/0033, führt der Verwaltungsgerichtshof betreffend eine Revision, in welcher ins Treffen geführt wurde, das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg sei kein Beurteilungskriterium beim Besuch einer Einrichtung im Sinne des § 3 des Studienförderungsgesetzes, aus, dass die Zuerkennung der…
…Durchführungsrichtlinien (vier Monate pro Teilprüfung) die für den Zeitraum Juli 2018 bis Februar 2019 bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge zurück, da kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar war. Das Bundesfinanzgericht schließt sich insoweit der Ansicht des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung an, als T…
…einer ernstlichen Bemühung um den Ausbildungserfolg mit dem Ablegen von Prüfungen als essentiellem Bestandteil gehört. Der laufende Besuch einer schulischen Einrichtung genügt für sich allein demnach nicht, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um…
…einer derartigen Schule beträgt rund 30 bis 35 Unterrichtsstunden, wobei im Übrigen dazu regelmäßig noch der Aufwand für die Vorbereitung zu Hause kommt. Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige…
…bereits beigebracht. Somit habe ihre Tochter Interesse an einer Ausbildung gezeigt und es werde bestritten, dass kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen im Sinne der Rechtsprechung vorgelegen sei. Die Tochter habe die Maturaschule ***MS*** besucht und damit aktiv eine Schulausbildung betrieben. Der Besuch einer solchen Institution…
…entfällt der Anspruch für diesen Zeitraum. Das vollständige Unterbleiben von Prüfungsantritten im Sommersemester 2025 und das Fehlen laufender Lehrveranstaltungsteilnahmen sprechen gegen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg in den Monaten April bis September 2025. Damit liegt - gemessen an den von der Rechtsprechung entwickelten…
…keinen Studienplatz im Studium Humanmedizin erreicht habe. Überdies sei der Nachweis für ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Studienfortgang und dass die Vorbereitungszeit auch in quantitativer Hinsicht die volle Zeit in Anspruch genommen habe, nicht erbracht worden. Daraufhin stellte der steuerliche Vertreter der Bf…
…die den Collegebesuch bzw. die Belegung diverser Kurse im Beschwerdezeitraum bestätigen würden. Nachweise über ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (zB. In Form von Semesterzeugnissen über die absolvierten Kurse, eines erworbenen Associate Degrees oder eines Certificates) seien nicht vorgelegt worden. Vom Vorliegen einer…
…festzuhalten, dass es keineswegs in das Belieben des anspruchsvermittelnden Kindes gestellt sein kann, wann es zu einer Wiederholungsprüfung antritt, sondern ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg nur dann vorliegt, wenn der Antritt zur Wiederholungsprüfung innerhalb angemessener Zeit erfolgt. Grundsätzlich ist daher z.B…
…dass die Berufsausbildung nicht die überwiegende Zeit des Schülers in Anspruch genommen hat (BFG 10.8.2016, RV/7103718/2016). Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellensein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät…
…für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine Berufsausbildung dann vor, wenn ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen erkennbar ist, die zur Ausübung eines bestimmten Berufes befähigen. Darüber hinaus muss…
…um von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs lit b FLAG 1967 (ernstliches und zielstrebiges Bemühen und Beanspruchung der vollen Zeit des Kindes) sprechen zu können. Die als unzureichend anzusehenden Aktivitäten ihres Sohnes zur Vorbereitung auf die Externistenreifeprüfung begründe die Bf im Wesentlichen mit…