…daher in den Zeiträumen 2006 und 2007 in gutem Glauben davon ausgegangen, dass überhaupt keine Lohnabgaben abzuführen seien. Dazu sei festzuhalten, dass Gesetzesunkenntnis oder irrtümlich objektive fehlerhafte Rechtsauffassungen nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit anzurechnen seien, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße…
…Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ausnahmsweise ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Gesetzesunkenntnis oder irrtümlich objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind aber nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße…
…14 €. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin durch ihre steuerliche Vertreterin mit Schriftsatz vom 2.9.2021 Beschwerde und beantragte, von der Festsetzung des Verspätungszuschlages abzusehen, da die Verspätung entschuldbar sei. Begründend führte sie aus, sie sei von einer vierteljährlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ausgegangen…
…Fahrlässigkeit genüge. Ein Rechtsirrtum oder ein Handeln auf Grund einer anderen (vertretbaren) Rechtsansicht könnten ein Verschulden ausschließen; eine fehlerhafte Rechtsauffassung oder Gesetzesunkenntnis seien aber nur dann entschuldbar, wenn die objektiv gebotene und nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen worden sei. Den…
…B-VG unzulässig. Trotz der unter Punkt 3. dargestellten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Hinblick auf die Entschuldbarkeit bzw. Vorwerfbarkeit eines Verbotsirrtums lag eine Verletzung der nach den Verhältnissen der Beschwerdeführerin bestehenden Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einholung von Erkundigungen angesichts des gegenständlichen Sachverhaltes nicht vor. Die Verschuldensfrage…
…lohnversteuert worden wären. Da auch im Folgejahr die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum DB) berechnet und abgeführt wurden, sei er einem entschuldbaren Rechtsirrtum unterlegen und habe somit nicht vorsätzlich gehandelt. Erst im Zuge der Aufforderung im Juni 2019 durch die MA 35, seinen letzten Einkommensteuerbescheid…
…wie oa, leichte Fahrlässigkeit. Insgesamt konnte nicht davon ausgegangen werden, dass ein ausnahmsweise entschuldbarer Rechtsirrtum vorgelegen wäre. Das Finanzamt nahm im Ergebnis zu Recht das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung im Sinne des § 9 BAO an. Im Hinblick auf die Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der Primärschuldnerin…
…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
…den Verspätungszuschlag auf einen Minimalbetrag zu reduzieren. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 7.2.2018 wurde dahin begründet, dass eine Verspätung iSd § 135 BAO nicht entschuldbar sei, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen habe. Einem Parteienvertreter…
…dass die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung zufolge Art. 9 des BGBl. I Nr. 112/2005 (Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen) entschuldbar gewesen sei. Die Verspätung sei Folge einer Naturkatastrophe, nämlich der Corona-Pandemie, und tatsächlich durch massive Corona bedingter Ausfälle von Mitarbeitenden bei ihr…
…Naturkatastrophe definiert (siehe § 69 Abs. 2a IO). Die Verspätung sei somit eine entschuldbare Fehlleistung. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht am 15. April 2022 ohne vorherige Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung zur Entscheidung vorgelegt. Die belangte Behörde führte im Vorlagebericht unter Punkt "Stellungnahme" aus, dass den Materialien zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des X, Adresse, vertreten durch V, vom 16.02.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 20.01.2017, Abgabenkontonummer N, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…worden, weil die Steuerschuld für den Beschuldigten nicht erkennbar gewesen sei. Die Unkenntnis dieses sehr speziellen Steuertatbestandes sei dem Beschuldigten nicht vorwerfbar, sodass von einer entschuldbaren Fehlleistung iSd § 9 FinStrG auszugehen sei. Nach ständiger Rechtsprechung handle jemand fahrlässig, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu…
…Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre (siehe etwa VwGH 23.04.2008, 2004/13/0142). Gesetzesunkenntnis oder objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind aber nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde (VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024)…
…der Gesellschaft nicht ausschließt (VwGH 18.3.2013, 2011/16/0187). Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu auch in der gegenständlichen Haftungsangelegenheit judiziert, dass Gesetzesunkenntnis oder irrtümlich objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen sind, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße…
…mit Schriftsätzen vom 14.11.2014 und 27.11.2014 angegeben, sei der gesamte verfahrensrelevante Vorfall auf ein (entschuldbares) Versehen zurückzuführen. Die Fehlleistung der vor Kurzem angestellten Buchhaltungsmitarbeiterin könne den belangten Parteien nicht vorgeworfen werden, diese sei entsprechend ausgebildet gewesen und sei im Betrieb zudem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, vertreten durch Hofinger Menschick Rechtsanwälte, Roßmarkt 20, 4710 Grieskirchen, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 21.07.2011 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B***, vom 19. November 2022 gegen das das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, GZ MA67/123***/2022 vom 19. Oktober 2022 wegen Übertretung des…
…Richtigkeit seiner Vorgangsweise ausgegangen, dass das Produkt endbesteuert ist und keine Mineralölsteuer zu bezahlen ist. Dem Einwand des Verteidigers des Zweitbeschuldigten, es läge gemäß § 9 FinStrG ein entschuldbarer Irrtum vor, ist insoweit zuzustimmen, dass sehr viel betrügerisches Know How im Spiel war. Auch Herr B…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 08.11.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Lilienfeld St…