…Rechtskraft. Fraglich ist nun ob die Abgabenbehörde berechtigt war, neuerlich eine Abgabenvorschreibung für 2003 vorzunehmen oder sie vielmehr wegen des Grundsatzes der "entschiedenen Sache" daran gehindert war. Dem Grunde nach - und das bedarf keiner weiteren Begründung - ist es der Spruch des Bescheides, der Rechtswirkungen erzeugt…
…eine Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung, die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neuerliche Bescheiderlassung darstellt (VwGH 11.09.2014, 2013/16/0156; VwGH 29.08.2013, 2011/16/0105 und…
…war der Antrag auf eine bereits entschiedene Sache gerichtet und daher zurückzuweisen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 15.2.2022 stellte die Bf Vorlageantrag: Ich beziehe auf das Schreiben Beschwerdevorentscheidung vom 31.01.2022 und erkläre folgendes: Ich bitte um nochmalige…
…die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, stellt das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neue Bescheiderlassung dar, auch wenn mit der Aufhebung beabsichtigt war, in der Bescheidbegründung auf die einschlägigen Bestimmungen abstellen zu können (VwGH…
…II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Der von der belangten Behörde als Begründung für das vorliegen einer entschiedenen Sache herangezogene Bescheid vom 9.11.2018 erging nicht gegenüber dem Beschwerdeführer. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich aus den mit dem Vorlagebericht übermittelten Unterlagen. 3…
…Abweisungsbescheid vom 14.1.2015 bekämpft werden soll. Für eine Deutung des Zweitantrags als Rechtsbehelf gegen den Abweisungsbescheid ist in den Verwaltungsakten kein Anhaltspunkt vorhanden. Entschiedene Sache Solange der Abweisungsbescheid vom 14.1.2015 dem Rechtsbestand angehört, darf kein neuerlicher Bescheid für den Zeitraum erlassen…
…Berufungsentscheidung, die eine in Betracht kommende ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides zu Unrecht ausspricht, anstatt diesen abzuändern, stellt das Hindernis der entschiedenen Sache für eine neuerliche Bescheiderlassung dar, auch wenn die Aufhebung lediglich zur Ermöglichung "formal richtiger" Bescheide beabsichtigt war (vgl. VwGH 24.11.2017…
…Ra 2014/04/0022 oder VwGH 25. 4. 2014, Ro 2014/21/0033). Dass bei entschiedener Sache auch in Familienbeihilfeverfahren ein neuerlicher Antrag als unzulässig zurückzuweisen ist, entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 29.9.2011, 2011/16/0157). Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß…
…weiterhin dem Rechtsbestand an, würde sich der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2011 vom 9. 10. 2013 infolge des Hindernisses der entschiedenen Sache als rechtswidrig erweisen und wäre vom Gericht aufzuheben. Die Bf gab durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter am 2. 6. 2014 folgende Äußerung ab: ... Einen Bescheid vom…
…ausgeschlossen. Dazu kommt, dass mit einer solchen Ausdehnung auch gegen den Grundsatz der entschiedenen Sache (res iudicat) verstoßen würde. Über die Beschwerden betreffend Abweisung der Nachsichtsansuchen hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2015 bis 2020 wurde vom Bundesfinanzgericht bereits mehrfach abgesprochen (Erkenntnisse vom 19.9.2024, GZ…
…seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird. Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 Mit dem Abweisungsbescheid vom 28.3.2022 wurde bereits über einen Antrag des Bf auf Gewährung von Familienbeihilfe (Grundbetrag) entschieden…
…Beschluss über die Gegenstandsloserklärung vom 14.April 2020), war der Fristsetzungsantrag betreffend die (zurückgenommene) Beschwerde vom 31.Mai 2017 gegen die Anspruchszinsenbescheide 2009 - 2014 vom 30. März 2017 gemäß § 30a (1) iVm (8) VwGG wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückzuweisen. Graz, am 13. Oktober 2022
…ob im Hinblick auf die vorangegangenen (sodann gemäß § 299 Abs. 1 BAO wieder aufgehobenen) Wiederaufnahmsbescheide vom 25. Jänner 2018 eine bereits entschiedene Sache (res iudicata) vorgelegen ist. II. Rechtslage Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Zurückweisung des Antrages vom 18.4.2016 wegen entschiedener Sache zu Recht erfolgt ist. Die Bf. beschränkt sich…
…dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt diesen neuerlichen Antrag hinsichtlich des Zeitraums September 2009 bis Oktober 2010 „gemäß § 273 BAO wegen bereits entschiedener Sache“ zurück. Mit einem weiteren Bescheid vom selben Tag wurde der Antrag für den Zeitraum November 2010 bis Jänner 2012 bzw…
…278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. 2. Unzulässig ist eine Beschwerde u.a. wegen entschiedener Sache (res iudicata), somit wenn schon einmal über eine Bescheidbeschwerde desselben Abgabepflichtigen gegen einen bestimmten Bescheid abgesprochen wurde (vgl. Ritz/Koran, BAO…
…Rechnungs- und Abgabenwesen, vom 4. April 2023 den Beschluss: Der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO wird wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz…
…betreffend Haftung gemäß § 9 BAO beschlossen: I. Der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe vom 18. September 2023 wird wegen entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…wo das Grundstück gelegen ist, nämlich in der Stadt B. A/3. Mit Zurückweisungsbescheid vom 4.7.2022 wies das Finanzamt Österreich den Antrag auf Abrechnung (tituliert als "Rückforderung") wegen entschiedener Sache zurück und adressierte das Schriftstück an die Einschreiterin, zH. A. Als Begründung führte…
…sein, so kann dies nicht mit Erfolg im gegenständlichen Verfahren betreffend Rückzahlung geltend gemacht werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche könnten nur über den Zivilrechtsweg geltend gemacht werden. Selbst wenn man im gegenständlichen Fall nicht von einer entschiedenen Sache als Zurückweisungsgrund ausgehen würde, könnte der Beschwerde der Bf…