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BFG RV/7101079/2022Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2023

…gesetzt wurden. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 236 Abs 1 und 2 BAO können fällige, aber auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Dabei ist zuerst zu prüfen…

BFG RV/3100061/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet. Gemäß…

BFG RV/3100062/2020Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2020

…236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet. Gemäß…

BFG RV/7103069/2012Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten bei vermögensloser Verlassenschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2018

… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet gemäß Abs. 2 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…

BFG RV/6100551/2019Abweisung eines Nachsichtsantrages betreffend eine bereits entrichtete Immobilienertragsteuer mangels Unbilligkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2020

…236 BAO lautet auszugsweise: "(1) Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung." Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit…

BFG RV/4100392/2017Nachsicht, Löschung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2021

…Rechtslage: § 236 BAO normiert: (1) Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235…

BFG RV/7104611/2018Keine Nachsicht, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht gerade durch die Abgabenschuldigkeiten verursacht wurden und sich die Nachsicht ausschließlich zu Lasten des Abgabengläubigers und zu Gunsten der anderen Gläubiger auswirken würde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2019

…1 BAO könnten fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß Abs. 2 leg. cit. finde Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäße Anwendung. Zunächst sei in einer…

BFG RV/7101760/2017Abrechnungsbescheid, Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, Einwendungen gegen den Anspruch und die Vollstreckung und Aufhebung des Rückstandsausweises, Einstellung der Vollstreckung und Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 2/2

…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 236 Abs. 2 BAO findet Abs. 1 auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Nach der ständigen Rechtsprechung…

BFG RV/7101886/2013Abweisung einer Nachsicht gem. § 236 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2018

…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder nur zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Gem. § 236 Abs. 2 BAO findet § 236 Abs. 1 BAO auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Aus dem…

BFG RV/2100740/2016Keine Nachsicht wegen sachlicher Unbilligkeit, wenn Beschwerdeführer (Bf.) keine Unbilligkeitsgründe darlegt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2017

…lautet: § 236. (1) Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235 Abs. 2…

BFG RV/7104192/2023Keine Gewährung einer Nachsicht bei Überschuldung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2024

…ab und führte aus: "Gemäß § 236 Bundesabgabenordnung (BAO) können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Noch nicht entrichtete Abgaben können nur nachgesehen werden, wenn sie fällig sind…

BFG RV/1100397/2017Sachliche Unbilligkeit der Einhebung aufgrund einer Doppelbesteuerung von Einkünften?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2023

…Mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2014 beantragte der Beschwerdeführer (in der Folge abgekürzt Bf.), ihm bereits als Einkommensteuer 2010 und 2011 an das Finanzamt ***1*** entrichtete Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt 1.130,00 € nachzusehen und an ihn zurückzuzahlen. Begründend führte der Bf. aus…

BFG RV/4100926/2015Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Auslandsaufenthalte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2019

…A GmbH für nicht entrichtete Abgabenschuldigkeiten iHv € 10.382,40 zur Haftung herangezogen. Der Bescheid wurde am 3.12.2014 rechtswirksam zugestellt. Die Verständigung über die Hinterlegung des Briefes beim Zustellpostamt (Haftungsbescheides) wurde in den Briefkasten eingelegt. Nachdem die Abgabenschuldigkeiten im Wege der Lohnpfändung…

BFG RV/5100998/2025Säumniszuschläge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2026

…gem. § 217 Abs. 1 und 2 für folgende nicht am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuldigkeiten: - Körperschaftsteuer 2013 in der Höhe von Euro 4.281,00, fällig am 16.08.2024, davon 2 % Säumniszuschlag ergibt Euro 85,62, - Körperschaftsteuer 2014 in der Höhe von Euro 3.601,00…

BFG RV/7101263/2024Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist zurückzuweisen, wenn der angefochtene Bescheid keine Nachforderung ausweist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2024

…Aussetzungsantrag stehe im Zusammenhang mit einem Pfändungsbescheid. Bei einem Pfändungsbescheid handle es sich um eine Einbringungsmaßnahme für fällige, nicht entrichtete Abgabenschuldigkeiten. Ein Pfändungsbescheid führe nicht zur Festsetzung einer Abgabennachforderung. Die Einbringung einer Beschwerde gegen einen Pfändungsbescheid bewirke lediglich, dass die Grundlagen für die zwangsweise Einbringung…

BFG RV/5100363/2019Nachsicht betreffend Immobilienertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…ob die Einhebung der verfahrensgegenständlichen und bereits entrichteten Abgabenforderung in Höhe von 4.318,00 € persönlich oder sachlich unbillig im Sinne des § 236 BAO war. Rechtslage und Erwägungen Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil…

BFG RV/5100462/2018Geschäftsführerhaftung: Antrag auf Nachsicht (§ 236 BAO) oder Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.04.2018

…Rechtslage § 236 BAO lautet: (1) Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. (3) Die Bestimmungen des § 235…

BFG RV/1100008/2009Abgabennachsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2017Teil 2/2

…an, dass auf Grund der Überschuldung in der Bilanz, die Bank vom Geschäftsführer und Alleingesellschafter entsprechende Garantien verlangte. Die Abgabenschuldigkeiten wurden bereits entrichtet und eine Restzahlung in Höhe von € 29.152,90 wurde am 13. November 2008 vor Einbringung der Beschwerde am 26. November…

BFG RV/7103855/2026Antrag auf Nachsicht von zurückgeforderter Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2026

…Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass § 236 Abs. 2 BAO ausdrücklich auch bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten erfasst. Der Umstand, dass ich die Rückforderung fristgerecht bezahlt habe, darf mir daher nicht zum Nachteil gereichen. Ich beantrage daher den Beschwerdevorentscheid vom 24.07.2026 aufzuheben." Das Bundesfinanzgericht hat…

BFG RV/7101079/2026Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag - keine Nachsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2026

…Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt (1) Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. (2) Abs. 1 findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. In der Verordnung des Bundesministers…