…für endgültig zu erklären (Umsatzsteuer 2006 - 2010, Feststellungsverfahren 2006 - 2008 und 2010)." Unter Tz. 1 des Bp-Berichts heißt es betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2005 und 2009 wie folgt: "Alle Anzahlungen, die im Prüfungszeitraum 2005 bis 2010 nicht durch konkrete Immobilienbereitstellungen…
…Prinzip der Rechtsrichtigkeit entsprochen und ein richtiges Ergebnis im Feststellungverfahren erreicht wird. Wenn nun erstmals im Prüfungsverfahren betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der Jahre 2008 bis 2010 aus dem Jahresabschluss 2010 der GmbH ersichtlich war, dass die Verbindlichkeiten und Rückstellungen für Umsatzsteuernachforderungen…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Sofern die vorliegende Entscheidung Rechtsfragen (Beachtung jener Feststellungsbescheide, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes dem Rechtsbestand angehören; auch Prüfungshandlungen der Abgabenbehörde betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften sind geeignet die Verjährung des Rechtes…
…und 2008 in der Sitzung am 30.5.2018 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 bis 2009 wird als unbegründet abgewiesen. Die Bescheide bleiben unverändert. Die Beschwerde betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…der D. KG die Umsätzen der diversen Speditionen (laut Kontrollmaterial) und die Umsätze aus den LKW-Verkäufen (laut vorliegenden Rechnungen) zu Grunde gelegt worden seien. Die D. KG habe weder gegen die Umsatzsteuerbescheide, noch gegen die Bescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften, jeweils…
…vorläufige Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2014 und der Umsatzsteuerbescheid 2014 waren daher für endgültig zu erklären. III. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…bei ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass keine gemeinschaftlichen Einkünfte vorlägen, habe sie darüber mit einem negativen Feststellungsbescheid abzusprechen. Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen habe, sei auch ein Nichtfeststellungsbescheid als Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Auch für derartige Bescheide seien…
…Feststellungen nicht der Verjährung. Selbst wenn auf Ebene der an einer Miteigentümergemeinschaft beteiligten Personen das Recht, Einkommensteuer für ein bestimmtes Jahr festzusetzen, nach den oben angeführten Bestimmungen vor Erlassung entsprechend abgeleiteter Abgabenbescheide bereits verjährt ist, kann die Abgabenbehörde die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…werden könne, da er diese Vorgehensweise nicht vorsehe, ist die höchstgerichtliche Rechtsprechung entgegenzuhalten. Denn auch ein Nichtfeststellungsbescheid ist als Bescheid nach § 188 BAO betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Daher hat auch ein solcher Bescheid nach § 191 Abs. 1 lit. c BAO…
…Feststellungen nicht der Verjährung. Selbst wenn auf Ebene der an einer Miteigentümergemeinschaft beteiligten Personen das Recht, Einkommensteuer für ein bestimmtes Jahr festzusetzen, nach den oben angeführten Bestimmungen vor Erlassung entsprechend abgeleiteter Abgabenbescheide bereits verjährt ist, kann die Abgabenbehörde die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften im Sinne des § 188 Bundesabgabenordnung (BAO) statt. Im Hinblick auf die enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen den an der Praxisgemeinschaft beteiligten Ärzten sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben kann eine vereinfachte Form der Umsatz- und Vorsteueraufteilung…
…BFG schließt sich somit im Ergebnis der von Ellinger vertreten Meinung an, dass "Fälle des § 200" iSd § 208 Abs. 1 lit d BAO - bei verfassungskonformer Interpretation dieser Norm - auch dann vorliegen, wenn ein Grundlagenbescheid, zB. ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…Höhe von € - 180.016,66 in Abzug gebracht und in der Begründung ausgeführt: "Bezüglich der Begründung wird auf den Bericht (Niederschrift) der AP verwiesen." Mit Datum 24.04.2012 erging eine Mitteilung über die gesonderte Feststellung 2007 für die im Kalenderjahr 2007 erzielten Einkünfte…
…die KG über Internet in D ersteigert und um € 2500,00 verkauft) Es resultieren daher die Einnahmen überwiegend aus Veräußerungen an Dritte. 6. Zusammenstellung der Verluste seit Betriebsbeginn: Das steuerliche Ergebnis macht laut einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften - entgegen der Darstellung im Vorhalt…
…die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO (vgl. VwGH 22.9.1992, 89/14/0112, VwGH 13.3.1997, 96/15/0102). Im Beschwerdeverfahren ist entscheidungsrelevant, dass der Masseverwalter gemäß § 3 Konkursordnung während seiner Bestellung hinsichtlich der Konkursmasse die Rechte und Pflichten…
…§ 188 BAO für die Zeiträume 1995 - 2000 am 05.02.2003 eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nicht stattzufinden hat. Diese Entscheidung wurde in der Folge angefochten und am 23.08.2012 dem BFG vorgelegt. Für die Zeiträume 1996 - 2000 wurde mit 05.02…
…beim FA Wien 12/13/14 Purkersdorf am 7. August 2007 eingelangten Formular Verf. 58 - eine elektronische Abtretung der Signale betreffend die Umsatzsteuer sowie die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften, wobei der Vollständigkeit halber anzumerken verbleibt, dass vorgenanntes Formular einen wie immer gearteten Hinweis…
…die Vorsitzende R. und die weiteren Senatsmitglieder ABC in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 28. Jänner 2009, betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2007, Umsatzsteuerfestsetzung 1-3/2008 und einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188…
…betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005 bis 2009 und vom 12.12.2012 betreffend Feststellungsbescheid gemäß § 92 BAO für die Jahre 2010 und 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden abgewiesen. Die Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision…
…der Beschwerdesache X und Mitbesitzer, G, vertreten durch TMB Treuhand Management Beratungs GmbH, Kärntner Straße 369, 8054 Graz gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. November 2010 und 22. November 2011, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß…