…a FinStrG macht sich des Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Nach Artikel 79 Abs. 1 Buchstabe a 1. Alternative UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen…
…a 1. Alternative UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, nicht erfüllt ist. Gemäß Artikel 138 Buchstabe a UZK-DA gelten Waren, die…
…pol.Kennzeichen zzz , insgesamt 50.000 Stück einfuhrabgabepflichtiger Zigaretten (40.000 Stück Zigaretten der Marke „ L & M Red Label“, und 10.000 Stück Zigaretten der Marke „ Chesterfield Classic Red)“ in Geheimverstecken des Fahrzeuges vorgefunden worden. Er habe diese Waren, ausserhalb des Zollgebietes der Europäischen Union…
…1 lit. a UZK entsteht für einfuhrabgabenpflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union nicht erfüllt wird. Im Schreiben vom 14.09.2018 führt der Beschuldigte aus…
…1. Alternative UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, nicht erfüllt ist. Auch die Nachfrage nach mitgeführten Waren ändert an der Zollschuldentstehung nichts…
…auszugsweise): "Für einfuhrabgabepflichtige Waren entsteht gemäß Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a ZK eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen…
…ausgeführt: "Für einfuhrabgabepflichtige Waren entsteht gemäß Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a ZK eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen…
…Alternative UZK. Nach Artikel 79 Abs. 1 Buchstabe a 1. Alternative UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, nicht erfüllt ist. Die Anwendung…
…a 1. Alternative UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, nicht erfüllt ist. Gemäß Artikel 138 Buchstabe a UZK-DA gelten Waren, die…
…a 1. Alternative UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, nicht erfüllt ist. Gemäß Artikel 138 Buchstabe a UZK-DA gelten Waren, die…
…19. Juli 2017. Rechtslage Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a ZK: Für einfuhrabgabepflichtige Waren entsteht die Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a) eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, [...] Art…
…im Zuge der Zollkontrolle im Zollgebiet nicht von sich aus den Organwaltern des Zollamtes deklariert hatte und keine Ankaufsbelege oder Verzollungsunterlagen vorgefunden oder vorgewiesen wurden, davon ausgegangen, dass es sich um einfuhrabgabepflichtige Waren handelte, die beim Eingang in das Zollgebiet der Gemeinschaft nicht gem. Art…
…1 lit. a UZK entsteht für einfuhrabgabenpflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union nicht erfüllt wird. Art 87 UZK: Ort des E,ntstehens der Zollschuld: Stellen…
…1 Buchstabe a UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Zollschuld, wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf die Beförderung…
…Unionszollkodez (UZK): Für einfuhrabgabepflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung oder auf…
…Gemäß § 79 Abs.1 UZK entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren oder für die Gewährung der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren nicht erfüllt ist. Gemäß Art…
…Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a 1. alternative UZK: Für einfuhrabgabepflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a) eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von nicht- Unionswaren in das Zollgebiet der Union,[...]. Art. 558 Abs…
…des Zollkodex der Union (UZK) entsteht für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld, wenn eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren oder für die Gewährung der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren nicht erfüllt ist. Gemäß Art…
…bestimmt, dass für einfuhrabgabepflichtige Waren eine Einfuhrzollschuld entsteht, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: c) eine Voraussetzung für die Überführung von Nicht-Unionswaren in eine Zollverfahren oder für die Gewährung der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Entverwendung der Waren. Artikel 212 Abs…
…gewusst, wo sich die Ware befindet. Er bzw. die G habe einen Transport vom Zollamt Wien zu einer Spedition in Wien übernommen. Der Vertreter des Zollamtes Wien hat dazu ausgeführt, in einem Versandverfahren werden grundsätzlich einfuhrabgabepflichtige Waren zollfrei von einer Abgangszollstelle zu einer Bestimmungszollstelle befördert…