…das Jahr 2007 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…das Jahr 2008 hat die "X AG und atypisch stille Gesellschaft" Beschwerde eingebracht, die die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…atypisch stille Gesellschaft" Beschwerden eingebracht, die einerseits die Zulässigkeit der Wiederaufnahme und andererseits materiellrechtlich die Änderung der Verlustzuweisungen und die Nichtanerkennung der Forderungsabschreibungen bekämpfen. Über die Beschwerden wurde erwogen: Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll…
…kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen nach § 19 Abs. 2 BAO deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über…
…und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). (5) Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. …" Mit der Beendigung von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gehen deren sich aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten gemäß § 19 Abs 2…
…eigene Rechtspersönlichkeit, diese besitzen nur deren Mitglieder. Der angefochtene Bescheid ist an eine ARGE gerichtet, wobei die Bezeichnung an sich schon fehlerhaft ist, weil nur ein Mitglied der Gesellschaft genannt wurde. Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes 30.1.2002, 97/08/0444 besagt Folgendes: "Mangels Rechtspersönlichkeit…
…beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen, da diese gegen Nichtbescheide eingebracht worden sei. Der Gebührenbescheid sei an die ARGE gerichtet gewesen, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit besitze. Lt. Vollmachtsurkunde sei die Vollmacht der GMBH und dem VEREIN erteilt worden. Rechtslage Gemäß 13 Abs. 3 GebG ist [mit demjenigen…
…und der Hinweis auf die Zustellfiktion fehle. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Bei der beschwerdeführenden Partei handelt es sich um eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Kommanditgesellschaft). Die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß …
…Fördervertrages sind. Nach FAQ B.1.32 zum FKZ 800.000 in der maßgeblichen Fassung vom 10.05.2022 waren nicht rechtsfähige Unternehmen wie insbesondere eine GesbR von der Antragstellung ausgeschlossen. Eine GesbR besitze nach österreichischem Zivilrecht keine eigene Rechtspersönlichkeit und sei nicht rechtsfähig. Nach…
…1994/07, 7.2.1994) den Hebesatz der Grundsteuer mit 500 vH (von Hundert = %) festgesetzt. 15.2) Zum Begriff Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit: Dieser in der BAO mehrfach verwendete Begriff erfasst u.a. offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weitergeltende Berufung des H***** M*****, *****Adresse*****, vertreten zunächst durch Allaudit, Buchprüfungs- und SteuerberatungsgmbH, nunmehr durch Allaudit & Partner Steuerberatung OG, 1090 Wien, Alserstraße 24, vom 2. 8. 2004, gegen…
…am 14.10.2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gemäß § 101 Abs 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs 1 lit a und c BAO), einer nach …
…4 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dem Finanzamt (Abs. 7) anzuzeigen, 1. wenn a) Bargeld, Kapitalforderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Beteiligungen als stiller Gesellschafter, oder […] erworben wurden und 2. der Erwerber, Geschenkgeber…
Aus steuerlicher Sicht ist eine Erbengemeinschaft eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht (VwGH 20.12.2012, 2010/15/0029). Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger…
(5) Werden in einem Dokument, das Form und Inhalt eines Feststellungsbescheides hat, gemeinschaftliche Einkünfte auch Personen oder Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht oder nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht oder nicht mehr handlungsfähig…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Aufgrund von § 101 Abs. 3 BAO kann ein Beschluss, der in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet ist (§ 191 Abs. 1 lit. c), einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ergehen, sind einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an…
…Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gemäß § 101 Abs. 3 BAO sind schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO)…
…Hinweis gemäß § 101 Abs. 3 BAO Nach der Bestimmung des § 101 Abs. 3 BAO können schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder an eine Personengemeinschaft gerichtet sind (§ 191 Abs. 1 lit. a und c BAO), einer nach § 81 BAO…
…II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Hinweis: Schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren an eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit gerichtet sind (§ 191 Abs 1 lit a und c BAO)…