…kumulativ zusammentreffen, liege eine abzugsfähige außergewöhnliche Belastung vor. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Zwangsläufigkeit sei nach der Judikatur des VwGH vom 13.5.1986, 85/14/0181 bei Krankheitskosten, die jene durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, jedoch nur…
…nach gegeben sein (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0005). Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen (VwGH 11.2…
…der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl (so auch VwGH 11.2.2022, Ra 2020/13/0062) grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen…
…nicht entziehen kann. Alle vorstehenden Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Zwangsläufigkeit ist nach der Judikatur des VwGH vom 13.5.1986, 85/14/0181 bei Krankheitskosten, die die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen…
…das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich, wünschenswert, lobenswert oder förderungswürdig erscheint bzw. eine ungünstige Nachrede in der Öffentlichkeit vermieden werden soll. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen sind außergewöhnlich; sie erwachsen aus tatsächlichen bzw. bei Unterhaltsverpflichtung aus rechtlichen Gründen zwangsläufig (vgl. dazu zB Jakom/Peyerl EStG, 2025…
…Gründen nicht entziehen kann. Alle vorstehenden Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Zwangsläufigkeit ist nach der Judikatur des VwGH 13.05.1986, 85/14/0181 bei Krankheitskosten, die die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen…
…Frage der freien Arztwahl ist aber jene zu unterscheiden, ob die Kosten oder ein Teil davon auf die Allgemeinheit durch Geltendmachen von außergewöhnlichen Belastungen überwälzt werden können. Auch Krankheitskosten müssen die in § 34 EStG 1988 normierten Voraussetzungen erfüllen, nämlich außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die…
…34 Abs 3 EStG 1988 ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen…
…Darstellung der Rechtslage wurde darauf hingewiesen, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen von einem Wahlarzt erbracht worden seien. Von der gesetzlichen Krankenversicherung seien keine Kostenersätze erfolgt. Grundsätzlich sei im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eine freie Arztwahl verankert, dies ändere jedoch nichts an dem…
…und die hierin zitierte Judikatur). Zutreffend ist, dass im Rahmen der Krankenbehandlung das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen ist; höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten sind jedoch lediglich dann als zwangsläufig zu beurteilen, wenn hierfür triftige medizinische Gründe gegeben sind (VwGH 15…
…85/14/0181) können Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die eigene medizinische Betreuung erwachsen, auch dann zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 sein, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, sofern diese höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen Gründen getätigt…
…Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen (vgl. VwGH 15.12.2021, Ro 2020/15/0010, Rn 19). Der Höhe nach (vgl. VwGH 11.02.2022, Ra 2020/13/0062, Rn 14) können triftige medizinische Gründe auch höhere Aufwendungen als die von der…
…nach gegeben sein (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0005). Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen. Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten, als zwangsläufig zu beurteilen (VwGH 11.2…
…bzw. sonstigen Erfordernissen könne sich nur auf die Pflegegebührenrechnung für die Sonderklasse-Mehrbettzimmer beziehen, da die freie Arztwahl und das damit verbundene Vertrauensverhältnis einen Grundpfeiler der medizinischen Versorgung darstellte, welcher den Heilungsprozess entsprechend beeinflusse. Mit Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 20.6.2014 wurde der Bf…
…Wahlarztes sei es durch aufgrund von Behandlungsfehlern ausgelöste Komplikationen bei der ersten Geburt zu einem traumatischen Geburtserlebnis gekommen. Das Vertrauen in das öffentliche Gesundheitssystem sei deshalb verloren gegangen. Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung durch einen bestimmten Arzt ("freie Arztwahl")…
…Nach Begleichung der Kostennote mit Zuschlag Sonderklasse, inkludierend freie Arztwahl, somit der Möglichkeit den k als Operateur zu bestellen, über € 7.890,00 wurde schließlich 2015 die Operation durch den k in o durchgeführt, welche im Gegensatz zu den 3 vorangegangenen Operationen und den…
…Behandlung genießen. Vielmehr liegen die Vorzüge der Sonderklasse beispielhaft darin, ein Zimmer mit geringerer Bettenanzahl mit höherem Wohnkomfort in Anspruch nehmen zu können, sowie eine größere Auswahl an Menüs, freie Arztwahl, erweiterte Besuchszeiten usw. zur Verfügung zu haben. Die Sonderklasse dient demnach keinesfalls dazu, im…
…Tatsache - einer Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl grundsätzlich anzuerkennen (Fuchs in Doralt et al, EStG20, § 34 Tz 78 ABC der außergewöhnlichen Belastungen, Stichwort: Krankheitskosten). Liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch höhere Aufwendungen als die von der Sozialversicherung finanzierten…
…Abs. 3 EStG 1988 grundsätzlich aus der Tatsache der Krankheit. Im Rahmen der Krankenbehandlung ist das Recht auf freie Arztwahl zu beachten; liegen triftige medizinische Gründe vor, sind auch solche Aufwendungen als zwangsläufig anzusehen, die über das von der gesetzlichen Sozialversicherung finanzierte Ausmaß hinausgehen, wie…
…von 1.929,10 €, Wahlarzthonorar für die Operation in Höhe von 4.350,00 € sowie 5 Tage Sonderklasse in Höhe von 1.610,90 € sind durch die Durchführung der Hüftoperation in einem Privatspital mit freier Arztwahl bedingt. 2. Beweiswürdigung Die medizinische Notwendigkeit…