…Mangels Vorliegens einer Abgabenverkürzung für 2005 ist diese Schlussfolgerung bedeutungslos. Sie ist aber auch für sich genommen, als Schlussfolgerung (dolus ex re) aufgrund der begründungslosen Behauptung einer Abgabenhinterziehung (siehe oben) ebenso begründungslos. Sie ist überdies ein unzulässiger Zirkelschluss (unrichtig = bewusst), somit nur begründungslose Leerformel…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…der Höhe der Abgaben ergeben, können diese Berechnungen bei eigenständiger Würdigung im Finanzstrafverfahren als strafbestimmende Wertbeträge herangezogen werden. Allerdings ist festzuhalten, dass sämtliche angebliche Schwarzumsätze allein auf Aussagen des Ex-Ehemannes basieren, denen – wie in rechtskräftigen Gerichtsurteilen festgestellt – keine Glaubwürdigkeit zukommt. Auch wenn die Verkürzungen…
…befinden sich im Nettosystem), wird inhaltsleer negiert ("Nein"). II. Nicht erklärte Mieteinnahmen Die "Mietzahlungen" des Ex-Lebensgefährten, die einmal jährlich auftreten als Miete zu deklarieren und dafür Umsatzsteuerpflicht zu unterstellen und für beide Jahre einen Gesamtbetrag an hinterzogenen Abgaben iHv EUR 388,64 (sic!) festzustellen…
…ab 2011 nicht zur Last gelegt werden. Der Wegfall des AVAB sei nicht während des Jahres durch Änderung der Anspruchsvoraussetzungen, sondern ex lege durch Rechtsänderung erfolgt. Daher habe der Beschwerdeführer auch keine Erklärung gegenüber seinem Arbeitgeber bezüglich des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen abgeben müssen. Es liege…
…dass er sich damals in einer sehr angespannten Lebenssituation befunden hat. Seine Ex-Frau hat ihm eine Klage zugestellt und sein Sohn hat ihm im April 2020 eröffnet, dass er nicht mehr mit seiner Mutter leben möchte. Einerseits war Herr ***Bf1*** zum Abschluss der Einvernahme…
…war. 3. Sofern die Finanzbehörde ausführt, dass keine leichte, sondern grobe Fahrlässigkeit bzw. gar dolus eventualis vorläge, ist zu entgegnen, dass ich - und die meisten anderen Bürger der Republik - gar nicht wissen, dass eine Ortsabwesenheitsmeldung bei der Post überhaupt möglich ist. Ich bin auch nicht…
…bis einschließlich 2017. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Drittbeschuldigten sind nicht näher feststellbar. Die Beschuldigten sind finanzstrafbehördlich bislang unbescholten. Der drittbeschuldigte Verband OG mit Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2005 von ***Ex-GF*** und dem Erstbeschuldigten gegründet worden (historischer Firmenbuchauszug vom 30.01.2018). Sitz dieser OG…
…für den Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug Vorsatz und solcherart Wissen (vgl nur § 8 Abs 1 FinStrG). Das gilt selbst für dolus eventualis: Selbst der bedingte Vorsatz setzt konkretes Wissen voraus, ohne entsprechendes Faktenwissen kein Vorsatz (für viele: VwGH 16.12.1998, 96/13/0033…
…nach Art. 15 Abs. 2 BVG zu verzinsen. Der Dienstaustritt vor Eintritt des Versorgungsfalles hat somit stets ex lege (Art. 10 Abs. 2 Buchstabe b BVG) die Beendigung des Vorsorgeverhältnisses mit der beruflichen Pensionskasse des bisherigen Dienstgebers zur Folge und löst gemäß Art. 2 FZG…
…weshalb keine bewusste Gleichgültigkeit als dolus eventualis vorliege. Scheinbar sei die Eintragung eines unentgeltlichen Wohnrechtes [im Grundbuch] günstiger betreffend Gebühren und Verfahrenskosten [ergänze mutmaßlich: als die Eintragung eines entgeltlichen Wohnrechtes]. Der Beschuldigte habe die Einnahmen aus der Vermietung der Wohnung an die Eltern in die…
…E. GmbH. Diese Gesellschaft ist im Firmenbuch des zuständigen Gerichtes eingetragen. Sie genießt auf Grund der Firmeneintragung ex lege Rechtspersönlichkeit. Diese Gesellschaft hat eine aufrechte Steuernummer und auch eine aufrechte UID-Nummer. Diese Gesellschaft war auch in der HFU-Liste eingetragen, sodass bei Auszahlung von…
…2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich, was beim Beschuldigten beim festgestellten Sachverhalt zu 2.) in subjektiver und objektiver Hinsicht vorlag…