…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist eine mit Erklärung vom 29.04.1998 errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter und Geschäftsführer ist seit der Eintragung der Beschwerdeführerin in das Firmenbuch ***Person-X***. Dr. ***Person-Y*** (auch Gesellschafter-Geschäftsführer der ***Y-GmbH***) war von 15.10…
…der G GmbH stehenden acht Eigentumswohnungen erfolgt sei. Gegen dieses Vorbringen spricht jedoch, dass im Sacheinlagevertrag vom 23.11.2012 weder der Anteilsabtretungsvertrag vom 21.9.2009 noch die Vereinbarung vom 22.7.1998 erwähnt wird, obwohl diese – seiner Ansicht nach – ausschlaggebend für eine vorherige…
…S. 108a f, unter Zitat von VwGH 12.05.1978, 1250/77). Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob der Erwerber einer Liegenschaft die persönliche, oder lediglich dingliche Haftung übernommen hat, ist das Innenverhältnis zwischen den Vertragsteilen (zB VwGH 18.04.1974, 1585/73). Es…
… 248. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann unbeschadet der Einbringung einer Bescheidbeschwerde gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Bescheidbeschwerde einbringen. Beantragt der Haftungspflichtige die…
…Entscheidung über den Antrag endgültig festzusetzen. Jede Änderung der Voraussetzungen für die Herabsetzung der Abwassergebühr ist dem Magistrat unverzüglich mitzuteilen. § 2 WEG 2002 lautet: § 2. (1) Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und…
…87 Abs 1 Satz 2 EheG die Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts ausgeschlossen werden. Von den Befugnissen des Richters iSd § 87 Abs 1 Satz 1 EheG bleibt damit nur die Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte. § 97 Abs 3 EheG findet keine Anwendung. Für nicht eingebrachte…
…1988 sei Schuldner der KESt zwar der Empfänger der Kapitalerträge (gegenständlich die beiden Gesellschafter), der Abzugsverpflichtete (Abs. 2) hafte jedoch dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der KESt. Die Geltendmachung der Haftung sei eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO). Bereits im Erstbescheid sei dazu ausgeführt worden…
…offenbar schlechter als die übrigen Verbindlichkeiten behandelt worden sein dürften, stelle eine unsubstantiierte Vermutung dar und reiche für die Inanspruchnahme des Schuldners nicht aus. Auf Grund der vorliegenden Buchhaltungsunterlagen und dem Bericht des Insolvenzverwalters sei davon auszugehen, dass die D GmbH bereits zu Beginn des…
…Bauberechtigten und ihren Rechtsnachfolgern im Besitz des Baurechtes mit 1. Dezember eines jeden Kalenderjahres kosten- und spesenfrei zu entrichten. Die Verpflichtung zur Bauzinszahlung beginnt mit Fertigstellung des auf der Liegenschaft zu errichtenden Bauwerks. Zur dinglichen Haftung für den Bauzins wird eine Reallast vereinbart. .... 4. Vertragszweck…
…21*** GmbH) wurde als Bürge und Zahler in Anspruch genommen und tilgte folglich die noch offenen Verbindlichkeiten nach einem Ratenzahlungsplan zur Gänze. Bei den Grundstücken von ***4*** ***1*** handelt es sich um eine reine Sachhaftung. Aufgrund der auch für Sachhaftungen bedeutsamen Akzessorietät, fiel die Haftung…
…Veranlassung anzunehmen, dass Abgabenschuldigkeiten schlechter behandelt worden wären als die übrigen Verbindlichkeiten. Hinsichtlich der Geltendmachung der Haftung für die Lohnsteuerbeträge werde keine Berufung eingebracht. Mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 29.8.2013 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Primärschuldnerin nach Schlussverteilung aufgehoben. Die…
…Da im Rahmen des Insolvenzverfahrens seitens der Gläubiger eine Quote von 30% angenommen worden sei, seien dem Vertreter mittels Haftungsbescheid nur mehr jene 70% der Abgabenschuldigkeiten vorzuschreiben, weiche vom Primärschuldner nicht einbringlich seien. Für die Haftung sei nur die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung…
…zu Gute kamen. Schließlich müsse das wirtschaftliche Eigentum bereits im Februar 2002 übergegangen sein, da kein vernünftig denkender Unternehmer eine Haftung für einen Betrag von über Euro 200.000,- übernehmen würde, forsttechnische Maßnahmen vorfinanzieren und den organisatorischen Aufwand im Ausland betreiben würde, wenn er nicht…
…behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. 8., Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung für ausstehende Lohnsteuer ist festzuhalten, daß gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 der Arbeitgeber die Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung einzubehatten hat. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, für eine zeitgerechte Lohnsteuerabfuhr Sorge zu…
…67 Abs. 3 IO für nachrangig erklärt worden seien. Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen iHv EUR ***8*** gegenüber dem österreichischen Fiskus seien durch einen "Letter of Comfort" (***Gesellschaft A***) vom 3. Juni 2025 gedeckt (Bericht, Beilage 111/4). Hinsichtlich der Verbindlichkeiten bestünden keine dinglichen Besicherungen (Bericht, Beilage…
…Da im Rahmen des Insolvenzverfahrens seitens der Gläubiger eine Quote von 30% angenommen worden sei, seien dem Vertreter mittels Haftungsbescheid nur mehr jene 70% der Abgabenschuldigkeiten vorzuschreiben, welche vom Primärschuldner nicht einbringlich seien. Für die Haftung sei nur die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung…
…Da im Rahmen des Insolvenzverfahrens seitens der Gläubiger eine Quote von 30% angenommen worden sei, seien dem Vertreter mittels Haftungsbescheides nur mehr jene 70% der Abgabenschuldigkeiten vorzuschreiben, welche vom Primärschuldner nicht einbringlich seien. Für die Haftung sei nur die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung…
…Da im Rahmen des Insolvenzverfahrens seitens der Gläubiger eine Quote von 30% angenommen worden sei, seien dem Vertreter mittels Haftungsbescheid nur mehr jene 70% der Abgabenschuldigkeiten vorzuschreiben, welche vom Primärschuldner nicht einbringlich seien. Für die Haftung sei nur die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung…
…behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Unterbleibt der Nachweis, können ihm die uneinbringlichen Abgaben zur Gänze vorgeschrieben werden (VwGH 15.06.2005, 2005/13/0048). Wurden unbestritten erzielte Einnahmen nicht zumindest anteilsmäßig auch zur Abstattung der Abgabenschuldigkeiten herangezogen, kann von einer die Haftung auslösenden Benachteiligung des…
…Person könnte als Schuldner für sich selbst keine Bürgschaft eingehen. Somit liegt, wie von der Behörde angenommen, keine freiwillige Haftungsübernahme vor. Gern. § 447 ABGB ist das Pfandrecht ein dingliches Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt wird, aus einer Sache, wenn die Verbindlichkeit zur bestimmten Zeit nicht…