…1988 steht Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge…
…15/0055). Ein Aufenthalt ist demnach nicht schon dann "vorübergehend" im Sinne dieser Rechtsprechung, wenn er zeitlich begrenzt ist ( VwGH 26.1.2012, 2012/16/0008; Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG, 2. Aufl. 2020, § 5, III. Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten (§ 5…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. Gem § 26 Abs 1 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Gem § 33 Abs 3 EStG 1988 ist § 26 FLAG 1967 auch im Fall von zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbeträgen anzuwenden. Bei der Frage…
…des Sohnes K.T. Meldebestätigung des Sohnes K.T.. Mit Bescheid vom 02.03.2016 wies die Abgabenbehörde den Antrag ab. Begründend führte sie dazu aus, gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten…
…Februar 2022 in Österreich durchgeführt. Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten (§ 5 Abs 3): Bei der Frage des ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 3 geht es um objektive Kriterien, die nach den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO (siehe…
…und die Eltern in Österreich arbeiten, sowie dass der Sohn Volkschule, neue Mittelschule und Bundesheer in Österreich absolviert, an der Beurteilung des Falles nichts ändert. Erforderlich für den Anspruch auf Familienbeihilfe ist nach § 5 Abs 3 FLAG, dass das Kind sich nicht ständig im Ausland…
…Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. Im vorliegenden Fall erklärte Ihre Tochter B. am 11. April 2014 im Zuge ihrer Antragsstellung auf Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe, dass sie im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehegatten in Serbien lebt. Demnach bestand die Abweisung der Familienbeihilfe und erhöhte…
…die sich ständig im Ausland aufhalten (§ 5 Abs 3 FLAG 1967). Im vorliegenden Fall ist strittig, ob sich die Kinder der Beschwerdeführerin ständig in Rumänien aufhalten. Das Finanzamt vertritt dazu den Standpunkt, dass dies nicht zutreffe, weil die Kinder unstrittig eine Schule in Serbien besuchen…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. Bundesabgabenordnung (kurz: BAO) § 26 Abs 1 und 2 BAO ordnen an: "(1) Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen…
…in der Beschwerdevorentscheidung zu Recht nicht mehr aufrecht erhält, ist nunmehr allein strittig, ob sich C im Sinne von § 5 Abs. 3 FLAG 1967 ständig im Ausland aufgehalten hat. Fest steht, dass die fünfjährige Ausbildung von C in Serbien, einem Drittstaat, absolviert wurde und wird…
…2 Abs. 8 FLAG 1967 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch §…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. Beschwerde Mit Schreiben vom 14.7.2014, am selben Tag beim Finanzamt eingelangt, erhob der Bf als Einspruch bezeichnete Beschwerde: Einspruch Hiermit erhebe ich fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid vom 26. Juni 2014 über die Rückforderrung zu unrecht bezogener…
…die sich ständig im Ausland aufhalten. § 26 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: (1) Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. § 33 Abs. 3 EStG 1988 lautet: Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. […]" Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Der Verfassungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 4…
…Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 lautet i.d.F. BGBl. I Nr. 111/2010: (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Antragsdatum Als Sache des Beschwerdeverfahrens, somit…
…der Bf. die Anerkennung eines Kinderfreibetrages für ein haushaltszugehöriges Kind gem. § 106 Abs. 1 EStG 1988 betreffend den jüngeren Sohn C in der Höhe von EUR 220,00 sowie von Kosten für Unterhaltsleistungen für Kinder, die sich ständig im Ausland (außerhalb der EU, des EWR…
…berufliche Veranlassung für den Unterhalt eines zweiten Wohnsitzes in Wien für das Jahr 2018 nicht gegeben war. 3.3 Aufwendungen für Unterhaltsleistungen: Des Weiteren ist im vorliegenden Fall strittig, ob der Bf. für Unterhaltsleistungen für seine beiden Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, Gemäß …
…in Serbien. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 lautet: (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. § 53 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: § 53. (1) Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich aus…
…dass 1. sie sich gem. §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig im Inland aufhalten ( § 3 Abs 1 und 2 FLAG), 2. der Anspruchsberechtigte seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich hat (§ 2 Abs 8 FLAG), und 3. die Kinder sich nicht ständig im Ausland aufhalten (§ 5 Abs…