…ist aber, dass diese auf die tatsächliche Ausübung eines anders Berufes abzielen muss, damit eine klare Abgrenzung zu nicht absetzbaren Kosten der Lebensführung möglich ist. Kann der Steuerpflichtige den zweifelsfreien Nachweis erbringen, dass der Zweck der Umschulung die tatsächliche Ausübung des anderen Berufes ist, spricht…
…wäre sohin, dass diese auf die tatsächliche Ausübung eines anders Berufes abzielen muss. Eine klare Abgrenzung zu nicht absetzbaren Kosten der Lebensführung müsse möglich sein. Könne der Steuerpflichtige den zweifelsfreien Nachweis erbringen, dass der Zweck der Umschulung die tatsächliche Ausübung des anderen Berufes ist, würde…
…mit den Grundsätzen der Liebhabereibeurteilung zu sehen. Die Beweggründe für eine Umschulung können unterschiedlichster Natur sein. Der Steuerpflichtige muss in der Lage sein nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass er tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufs abzielt (BFG 14.09.2016, RV/7104308/2016)…
…des AbgÄG 2004 (BGBl I Nr 180/2004) sind Werbungskosten bzw Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen…
…Berufes abzielen. Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu sehen. Bildungsmaßnahmen, die aus Gründen des…
…wirtschaftlich bedingte Umstrukturierungen des Arbeitgebers oder sogar Betriebsschließungen) hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder einem Interesse an einer beruflichen Neuorientierung entspringen. Der Steuerpflichtige muss aber nachweisen oder glaubhaft machen, dass er tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufs abzielt. Der…
…die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Hingegen dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit…
…die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abgezogen werden dürfen bei den einzelnen Einkünften demgegenüber gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit…
…diese Maßnahmen umfassend sein und diese Maßnahmen müssen auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs (mit der Absicht, Einkünfte zu erzielen) abzielen (vgl. BFG 02.07.2014, RV/1100410/2011). Nach erfolgten Recherchen des BFG stellt sich die Ausbildung zum Weinakademiker inhaltlich folgendermaßen dar: Laut…
…Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Das bedeutet, dass der Besuch einzelner Kurse oder Veranstaltungen nicht unter diesen Begriff subsumiert werden kann. In dem Erkenntnis des VwGH vom 15.9.2011, 2008…
…geltenden Fassung des AbgÄG 2004 (BGBl. I Nr. 180/2004) sind Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen…
…umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. ... Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem Rechtssatz zur Interpretation des §…
…die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Dem gegenüber dürfen nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen…
…abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie auf eine neue berufliche Tätigkeit ausgerichtet sind (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin). Die oben angeführte Fassung des Gesetzestextes verlangt, dass die Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs „abzielt“ (vgl. H…
…die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungkosten abgezogen werden. Nach § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften "Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung" nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen…
…Das "Abzielen" auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes ist veranlagungsjahrbezogen nach Art einer Liebhabereibeurteilung zu prüfen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht, liegen Betriebsausgaben vor, und zwar auch dann, wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes letztlich scheitert (Knechtl/Winkler/Unger in…
…des Vorliegens einer Umschulungsmaßnahme erforderlich. Abzugsfähig sind Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen dann, wenn sie derart umfassend sind, dass der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht wird, welche mit der bis dato ausgeübten Tätigkeit nicht verwandt ist und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielt…
…die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 bzw. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988). Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe…
…mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs…
…mit Hinweis auf UFS 16.1.2006, RV/3250-W/02, betreffend eine nebenberufliche Tätigkeit als Pilot). Eine zeit- und kostenintensive Ausbildung mag zwar grundsätzlich ein Indiz dafür sein, dass Umschulungsmaßnahmen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, doch sprechen die dargelegten Umstände im…