…58 (für das Kfz 2-D) wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. VII. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.), eine deutsche Staatsbürgerin und…
…Unsachlichkeit in diesem Fall. Eine österreichische KFZ-Steuer für ein deutsches KFZ kann nicht erhoben werden, weder die Verwendung, Einbringung, sowie insbesondere der exakte Zeitpunkt der Einbringung durch den Beschuldigten erwiesen ist. Begründung: Der Umstand, als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland, ein Fahrzeug in Deutschland…
…PKW BMW mit deutschem Kennzeichen. Daher sei der dauernde Standort des PKWs in Österreich gelegen. Daher bestehe eine Zulassungspflicht für diesen PKW. Daher sei die NoVA zu entrichten (§ 1 Z 3 NoVAG). Es wurde mit Bescheid vom 9.3.2018 die KFZ-Steuer für die…
…16.12.2010 hatte das Kfz einen Kilometerstand von 15.915. Die Bf erwarb das Kfz am 30.12.2010 und dieses wurde am gleichen Tag in München auf sie zugelassen. Das Kfz hat daher ein ausländisches (deutsches) Kennzeichen. Das Kfz wird seitdem von der…
…Euro und Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 4-12/2014, 1-12/2015 und 1-12/2016 in Höhe von 3.069,00 Euro für einen Pkw mit dem deutschen Kennzeichen xx (in der Folge: Kfz) fest. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, der in Ort1…
…besteht. Er hält 50% der Anteile. Ebenso wie der zweite Gesellschafter ist er auch als Geschäftsführer der GmbH tätig. Mit Vertrag vom 07.07.2011 leaste die Gesellschaft bei einem deutschen Autohaus einen Porsche, den sie dem Bf als Geschäftsführer zur Nutzung zur Verfügung stellte…
…dass nachgewiesen werden kann, dass sich der „dauernde Standort“ nicht im österreichischen Inland, sondern im deutschen Ausland befindet. In diesem Fall bestünde eine Zulassungsverpflichtung erst dann, wenn das KFZ im Inland langer als 1 Jahr genutzt wird (§ 79 KFG). Nach der ständigen Rechtsprechung des UFS…
…14.5.2014 wurden Bfer (in der Folge: Bf) für einen PKW (deutsches Kennzeichen KZ) Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Zeitraum 3/2011 inklusive Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG sowie KFZ-Steuer für die Zeiträume Jänner bis Dezember der Jahre 2011 bis 2013 festgesetzt. Begründend…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) bewegte am 13.6.2019 sein KFZ, Marke Nissan GTR mit dem polizeilichen Kennzeichen D-***Dtl1*** und der FIN ***123** auf der A9, wo er in der Folge durch Organe…
…in ***4*** und ihr Ehegatte in ***6***, Deutschland, mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet. Obengenannte würden betreffend Verwendung der KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich befragt werden und würden Folgendes angeben: Der Audi sei auf die Beschwerdeführerin zugelassen auf die Adresse ***6***, Deutschland. Es sei kein Leasingfahrzeug…
…Tätigkeit bei der Firma ***ABC*** sei der Bf. im Wesentlichen als "Wochenpendler", der jede freie Minute den Zug bzw. das KFZ nach Deutschland genommen habe, anzusehen gewesen. Regelmäßig habe er seine Wochenenden, aber auch den Großteil seines Urlaubes in Deutschland an seinem Hauptwohnsitz bei seinen…
…liege eine unrechtmäßige Doppelbesteuerung innerhalb der EU bei zudem nicht zutreffendem Berechnungszeitraum vor. Da er als deutscher Staatsbürger im betreffenden Zeitraum in Deutschland hauptgemeldet gewesen sei und die KFZ-Steuer für das Fahrzeug ordnungsgemäß in Deutschland entrichtet habe, sei die Forderung der belangten Behörde unrechtmäßig…
…28.5.2018 (14.10 Uhr), 30.5.2018 (11.00 Uhr) und 19.6.2018 (12.40 Uhr) jeweils ein Pkw der Marke Mercedes-Benz mit dem deutschen Kennzeichen X1xxx vor dem Wohnhaus geparkt war. Lediglich bei der ersten Erhebung am 19.4.2018…
…keine unmittelbare Berücksichtigung finden. Die Anlehnung der Schätzung auf die genannte Studie wurde jedoch im Hinblick auf die Reingewinnberechnung eines KFZ-Kleinbetriebes durchgeführt. Wird vom Beschwerdeführer in Zusammenhang mit der von der Abgabenbehörde verwendeten deutschen Studie von steuer- und arbeitsrechtlichen Vorschriften gesprochen, so wird festgehalten…
…weil von den österreichischen Strafbehörden im Rahmen der ihnen hier zustehenden Strafhoheit nach dem Territorialitätsprinzip deutsches (Verfassungs-)Recht nicht anzuwenden ist. Danach geht die Berufung auf deutsches Recht, wonach ein einer Verwaltungsübertretung Verdächtiger nicht verpflichtet werden könne, Familienangehörige als mutmaßliche Lenker eines KFZ zu benennen…
…Verfahrens: Am 16.12.2013 wurde eine Sachverhaltsdarstellung betreffend den Beschwerdeführer (Bf) beim Finanzamt eingebracht. Der Bf wohne seit mehreren Jahren im Inland und benutze ein KFZ mit deutschem Kennzeichen. Strittig ist, ob der Bf im Streitzeitraum seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich gehabt hat. …
…die vom FA schon im Jahr 2007 erfolgten Kfz-Steuer-Vorschreibungen bis Oktober 2007 unbekämpft gelassen und bezahlt habe, in der Folge für die Zeiträume danach aber keine Kfz-Steuererklärungen abgegeben habe, obwohl zumindest der Mercedes weiterhin unbestrittenermaßen in Österreich mit deutschem Kennzeichen genutzt wurde…
…Gegenbeweis"). 4. Dauernder Standort des Kraftfahrzeuges der Marke X (Handelsbezeichnung: Y) mit dem amtlichen deutschen Kennzeichen Z und der Fahrgestellnummer 123: 4.1. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt eine Zulassungspflicht und damit die Pflicht zur Abfuhr der KfzSt und der NoVA nicht ein, wenn…
…von österr. Dienstnehmern verwendet werden." 2. Das Finanzamt hat daraufhin der Bf mit Bescheiden vom 19.12.2011, StrNr, die NoVA und die KfzSt wie folgt vorgeschrieben, wobei in der Begründung jeweils auf obigen Bp-Bericht, AB-Nr. xxx, verwiesen wurde: a) Festsetzung NoVA für…
…im Wesentlichen aufgefordert wurden, einen Nachweis über die bezahlten Betriebskosten für die deutsche Wohnung, den Nachweis für die überwiegende Verwendung des Fahrzeuges in Deutschland, den Nachweis über den dauernden Standort des Kfz und den Lebensmittelpunkt im Ausland mittels geeigneter Belege zu erbringen. Unter Hinweis auf…