…10 Jahren begrenzt. Der Versicherte kann freiwillig auf die Anwendung der VO 883/2004 optieren. C.1.1.3. a. ***2*** ist im gesamten Beschwerdezeitraum Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH gewesen, die in diesem Zeitraum ihren Ort der Geschäftsleitung in Österreich hatte. Aufgrund unveränderten Sachverhalts…
…war eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichtes Charlottenburg mit dem Gegenstand Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten. Adressmäßig war nur der Sitz in Berlin ohne nähere Angabe eingetragen. Die Subunternehmer1 S.R.L. war eine rumänische Gesellschaft mit beschränkter…
…mit Hauptsitz in Bundesstaat, USA). Mit 1.1.2018 wurde ich auf die Konzern-DG1.1a Deutschland GmbH & Co.KGaA umgemeldet, eine deutsche Gesellschaft, die ebenfalls Tochtergesellschaft im Konzern von Konzern ist. Ich arbeitete jedoch weiterhin bis 31.7.2018, also weitere 7 Monate in…
…der Beteiligung gegenüber anderen Mitbewerbern am Markt verhindert werden. Die Bf. war mit der Holding nicht gesellschaftsrechtlich verbunden. Infolge dieser Maßnahmen erhielt das Management der deutschen MT ab 2005 sämtliche Anweisungen von der Bf. und musste sowohl Preise als auch Vertriebsaktivitäten mit der Bf. abstimmen…
…Schweizer Gesellschaft bezogene Geschäftsführerbezug ist in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Situation angemessen. Aus der Tatsache, dass weder die österreichische noch die deutsche Gesellschaft der schweizer Gesellschaft einen angemessenen Teil der Geschäftsführerbezüge ersetzt hat, ist nichts zu gewinnen. Eine Aufteilung der Bezüge auf die Gesellschaften kommt…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Bericht vom 22. Jänner 2010 über die bei der beschwerdeführenden Gesellschaft stattgefundenen Betriebsprüfung wird auszugsweise angeführt: "Die deutsche Gesellschaft (Bf.) ist im Leasingbereich tätig. Im Kalenderjahr 2008 wurden u.a. Maschinen, Werkzeuge, Last…
…Verdacht durch am 18.10.2016 beschlagnahmten Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass buchhalterische Verrechnungen für die "Kfz-Bereitstellung eines Mercedes Benz Viano" durch die deutsche Gesellschaft O-GmbH erfolgt sind. Nach Angaben des Zeugen hat A u.a. dieses Fahrzeug im Inland verwendet. Zu…
…evident. Konkrete Nachweise (in welcher Form auch immer) seien auch dem Vorlageantrag nicht angehängt. Ein Nachweis für die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft der deutschen Gesellschaft im Sinne einer Kostenweiterbelastung (Kostenweiterverrechnung durch die verrechnete Gebühr) wurde bis dato nicht erbracht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt: Der Bf…
…österreichischen "Zielgesellschaft" (A GmbH, _) beteiligt. Zudem war A Holding I vor den beschwerdegegenständlich durchgeführten Veräußerungen zu 1% unmittelbar an der "Zielgesellschaft" (A GmbH) beteiligt. Auf Seiten der B Gruppe war die deutsche Gesellschaft "B III" (_) von Relevanz. 3. Darstellung der vorgenommenen Veräußerungen und…
…Jahr 2009 ein, in der sie Umsätze iHv 10,- Euro (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen) und Vorsteuern iHv 2,- Euro erklärte. In einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde folgendes festgestellt: „Tätigkeitsbereich des Unternehmens: Das geprüfte ausländische Unternehmen erwarb im Kalenderjahr 2009 von der deutschen Gesellschaft: A Ltd., Deutschland1 (umsatzsteuerlich…
…des Beschwerdeführers, wie vom BFG im Ermittlungsauftrag an das Finanzamt Österreich richtig ausgeführt in der Schweiz. Somit liegt aber in Bezug auf die Geschäftsführertätigkeit für die Schweizer und Deutsche Gesellschaft ein Betrieb und eine Betriebsstätte in der Schweiz (und eben kein Betrieb in Österreich) vor. §…
…und dabei insbesondere Insektenschutzgitter betraf. Die Bf. benötigte für die Produktion der Insektenschutzgitter sogenannte Klettbänder und Klettband-Röllchen. Diese wurden seit Jahren von der deutschen Gesellschaft MT (MT) bezogen. Um die Produktion und den Betrieb aufrechterhalten bzw. sichern zu können, war es daher für die…
…10.2003, S 1301 Öst - 18 St 41/42)." Tz 1 des BP-Berichtes vom 27.05.2015 lautet: "Tz. 1 Verlustvortrag Die ***1*** ***3*** GmbH ***5*** ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz und Ort der Geschäftsleitung liegen nicht im Inland. Durch die…
…Rz 8). Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtsfolgen betreffend die einbringende deutsche Gesellschaft (APAMG (D)) nicht nach dem inländischen UmgrStG richten, sondern nach den entsprechenden deutschen steuerlichen Regelungen. Der Umstand, dass im gegenständlichen Fall die Sacheinlage gegen Gewährung von Kapitalanteilen (Kapitalerhöhung) unter…
…ihrer Berufung vom 13.10.2005 wendete die Beschwerdeführerin gegen diese Feststellungen zusammengefasst Folgendes ein: Bei der Überlassung von Vorführwagen von der Bf_neu aus Y gegen Kostenersatz habe es sich nicht um eine klassische Vermietung durch eine deutsche Gesellschaft an ihre inländische Betriebsstätte gehandelt…
…An einigen Tagen sei der Bf in Österreich auch für seinen Deutschen Arbeitgeber tätig gewesen und es unterliege das auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit für die deutsche Gesellschaft entfallende Gehalt der Besteuerung in Österreich (Hinweis auf Art 15 Abs 2 lit b DBA-Deutschland…
…Zielgesellschaft" (A GmbH, FN 197478i) beteiligt. Zudem war A Holding I vor den beschwerdegegenständlich durchgeführten Veräußerungen zu 1% unmittelbar an der "Zielgesellschaft" (A GmbH) beteiligt. Auf Seiten der B Gruppe war die deutsche Gesellschaft "B III": (_) von Relevanz. 3. Darstellung der vorgenommenen Veräußerungen…
…und sowohl an einer deutschen als auch an einer österreichischen GmbH beteiligt sei und auch als deren Geschäftsführer fungiere. Ein auf die deutsche Gesellschaft zugelassener und von dieser geleaster BMW 645 CI werde vom Beschwerdeführer regelmäßig im Inland verwendet und sei als Fahrzeug mit dauerndem…
…Inland. Bei der behaupteten Vermietung des streitgegenständlichen KFZ von 04/2016 bis einschließlich 07/2016 von der Unternehmen_A an das Einzelunternehmen des Beschwerdeführers samt Verwendung von diesem im Inland könne von keiner unternehmerischen Nutzung des gegenständlichen KFZ durch die deutsche Gesellschaft ausgegangen werden. Auffällig…
…war eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichtes Charlottenburg mit dem Gegenstand Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten. Adressmäßig war nur der Sitz in Berlin ohne nähere Angabe eingetragen. Die ***20*** S.R.L. war eine rumänische Gesellschaft mit beschränkter…