…und unabänderbaren, auf Lebenszeit gegebenen Trennung, wie sie für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages vorliegen müsste, seitens der Beschwerdeführerin nicht behauptet. Die Ehegatten hätten sich durch die Eheschließung im Jahr ***12*** zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt. Für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, sei…
…11. EL § 33 Anm. 51). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an unterschiedlichen Wohnsitzen bewirken für sich alleine keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…11. EL § 33 Anm. 51). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an unterschiedlichen Wohnsitzen bewirken für sich alleine keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…das Finanzamt an, dass die Voraussetzung zur Anerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages eine dauernd getrennte Lebensführung der (Ehe)Partner wäre. Dagegen spräche im konkreten Fall die aufrechte Ehe und dass keine objektiven Umstände vorliegen würden, die eine dauernde Trennung erzwingen würden. Mit Schreiben vom 15. Februar 2023…
…11. EL § 33 Anm. 51). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an unterschiedlichen Wohnsitzen bewirken für sich alleine keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…mit diesem aufzunehmen - auf Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung verbringt. Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an einem anderen Wohnsitz bewirken keine dauernde Trennung. Im gegenständlichen Verfahren ist unbestritten, dass Sie seit 12.7.2016 in aufrechter Ehe mit dem namentlich aktenkundigen Ehemann…
…Steuerpflichtige noch das ganze Jahr über mit ihrem Ex-Ehemann und dem gemeinsamen Kind in der ehelichen Wohnung lebt, wenn keine gemeinsame Wirtschaftsführung und Lebensgestaltung mehr gegeben ist (in concreto: neue Wohnung der Steuerpflichtigen war noch nicht bezugsfertig). Eine dauernde Trennung kann auch vorliegen, wenn…
…die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei der Familie bei (vgl. Ritz, BAO, § 26, Tz 1 ff; Doralt, EStG, § 1, Tz 10 ff). Dies würde nach Ansicht des Richters dazu führen, dass bei einer Trennung von der Gattin…
…nicht endgültig getrennt hat. Wie bereits ausgeführt, ist mit "vom Ehepartner dauernd getrennt" lebend nämlich nicht eine "bloß vorübergehende" Trennung in der von der Bf. und ihrem Ehepartner praktizierten Form, sondern eine dauernde und unabänderbare Trennung bzw. das Fehlen des Willens zu einer ehelichen Gemeinschaft…
…eine dauerhafte Trennung gerichtet. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Ehegatten über keine gemeinsame Wohnung verfügt hätte. Bestehe die Absicht der Ehegatten, eine Wohnungsgemeinschaft aufzunehmen, sei bei einer intakten Ehe nämlich auch dann nicht vom Merkmal des "dauernd getrennt Lebens…
…ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung; es ist den Ehegatten allerdings möglich, diese Vermutung zu widerlegen (VwGH 21.12.1992, 89/13/0135). Mehrere Wohnsitze bewirken keine dauernde Trennung. Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt…
…wohnt (vgl. VwGH 11.12.1978, 2019/78). Hält sich der Ehegatte aus beruflichen oder sonstigen Gründen langfristig im Ausland auf und lassen auch die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei der Familie bei (vgl. Doralt 4, EStG…
…unter den allgemeinen Voraussetzungen nicht zu, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Ehegatten oder die eingetragenen Partner dauernd getrennt leben. Vielmehr liegt diesfalls nur eine räumliche Trennung infolge der Krankheit vor, wirtschaftlich gesehen bleibt der gemeinsame Haushalt bestehen. Der Alleinerzieherabsetzbetrag konnte daher nicht…
…gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt. Hält sich ein Ehegatte aus beruflichen oder sonstigen Gründen langfristig im Ausland auf und lassen auch die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei der Familie bei (vgl. BFG 19.6…
…2018 bekräftigte der Bf zum Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt leben", dass mit seiner Gattin von Beginn an vereinbart gewesen sei, dass er sich nur vorübergehend räumlich trenne und die Ehe weiterhin geführt werde. Die Gründe für die vorübergehende Trennung seien privater und beruflicher Natur gewesen…
…der Alleinerzieherabsetzbetrag nur dann zu, wenn die Ehegatten (eingetragenen Partner) dauernd getrennt leben (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. EL § 33 Anm. 86). Die räumliche Trennung allein ist kein "Dauernd-getrennt"-Leben Im Sinne der Ziffer 1. Maßgebend ist das Beenden…
…Lebens" ist erfüllt, wenn die Voraussetzungen des "Nicht dauernd getrennt Lebens" mit einem (Ehe)Partner nicht vorliegen (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. EL § 33 Anm. 86). Die räumliche Trennung allein ist kein "Dauernd-getrennt" Leben iSd Z 1. Maßgebend ist das…
…ca. alle 4-5 Wochen für jeweils einen Tag besuche, werde entgegengehalten, dass mehrere Wohnsitze keine dauernde Trennung bewirkten. Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, sei nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Steuerpflichtige…
…bekräftigt. Damit ist das Schicksal der Beschwerde bereits entschieden. Getrennte Wohnsitze bewirken - wie oben dargelegt - für sich allein keine dauernde Trennung. Voraussetzung für den Alleinerzieherabsetzbetrag ist - ebenso wie beim Familienbonus-Plus - die aufrechte Lebensgemeinschaft. Wie die Lebensgemeinschaft im Einzelnen im konkreten Fall genau gelebt wird…
…11. EL § 33 Anm. 51). Mehrere Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung an unterschiedlichen Wohnsitzen bewirken für sich alleine keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht (Herzog in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…