…von dem realen Wert der zusätzlichen Beteiligung abhängt (vgl. Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3, Tz 17 zu § 52 mwN). Das Agio ist an die GmbH und nicht an die Gesellschafter, die auf ihr Bezugsrecht verzichten, zu leisten, um eine Verwässerung der Anteile zu verhindern. Da in den…
…das eigentliche Geschäftsfeld der GmbH beendet habe, da er „nur an den Mietrechten dieser Gesellschaft interessiert war“. Der Bf. übersende beigeschlossene Kopien mehrerer Gutschriften des Lieferanten „L-1“ aus dem Zeitraum März und April 2013, woraus hervorgehe, dass Warenvorräte von der GmbH an diesen Lieferanten…
…Mehrentnahmen laut Verrechnungskonto Gesellschafter in Höhe von 346.816,93 wurden mit Bescheid vom 7.1.2013 als verdeckte Ausschüttung für den Zeitraum 1-12/2011 der KESt unterzogen und dem Beschuldigten direkt vorgeschrieben. Die Geschäftstätigkeit der insolventen **D2** GmbH wurde für einige Monate durch…
…in den gemeinsamen Büroräumlichkeiten der A GmbH und anderer Gesellschaften gewesen. Auf Grund einer Verständigung durch die Polizei, der Bf. möge in die G-Gasse kommen, sei er von der Polizei im Büro erwartet und es sei ihm mitgeteilt worden, er müsse die Autoschlüssel für…
…Personal der GmbH aus. Soweit sie im Rahmen dieser Tätigkeit die Betriebsräume der GmbH samt Ausstattung nutzt oder die Angestellte der GmbH für Arbeiten heranzieht, ist unstrittig nicht davon auszugehen, dass die Bereitstellung von Sachgütern und Personal den Charakter einer Tätigkeitsvergütung an die Gesellschafter-Geschäftsführerin…
…im Fall eben um keinen fremden Dritten, sondern um die eigene Gesellschaft gehandelt habe. Ein "privates" Interesse der Anteilsinhaberin der X.X. GmbH an der Rettung des Familienunternehmens wurde entschieden zurückgewiesen, da ein solches durch den hohen Gesellschafterzuschuss zur Sanierung von Y.Y. widerlegt sei…
…ZT*** GmbH deshalb gegründet hätten, weil diese das Haftungsrisiko für größere Aufträge übernehmen sollte, während kleinere Aufträge in ihren Einzelfirmen erledigt wurden. Wie sich aus den Abgabenerklärungen der Gesellschafter-Geschäftsführer ersehen lässt, beschäftigten diese im Streitzeitraum in ihren Einzelunternehmen auch keine eigenes Personal, weshalb davon…
…Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die ausbezahlten Beträge abgeführt worden. Davon zu unterscheiden seien jene Entgelte, die der verleihenden Gesellschaft für die Gestellung des Geschäftsführers zufließen würden. Das seien jene Honorare, die die Firma N-GmbH an die Firma S-GmbH entrichtet habe…
…da durch die Aktivierung der Gebäude das Einkommen der GmbH nicht vermindert wurde. Auf der Ebene des Gesellschafters unterliegt sie hingegen der Kapitalertragsteuer. Umsatzsteuerlich ist der geltend gemachte Vorsteuerabzug für das Gewächshaus abzuerkennen. Gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen…
…zugleich die Gesellschaft nach außen. Die GmbH ist ohne Geschäftsführer handlungsunfähig. Dem Argument der Bf. in der Beschwerde, dass die sogenannte Geschäftsführungstätigkeit bei dem alleinigen Geschäftsführer ***1*** so gut wie nicht stattfinde, da diese Tätigkeit ausschließlich von der Kanzleileiterin bewerkstelligt werde, war unter den rechtlichen…
…0252), wobei dies nicht nur für den Fall eines Alleingesellschafters gilt (vgl. bspw. VwGH 31.3.2004, 2004/13/0021; zitiert nach VwGH 24.7.2007, 2006/14/0052). Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen Gesellschafter führt grundsätzlich nicht zu Werbungskosten, weil sie…
…aber diese Rechnung von der E-GmbH entrichtet worden sei, seien diese Aufwendungen nicht abzugsfähig und würden diese Aufwendungen für das Jahr 2010 wie folgt eine verdeckte Ausschüttung an die Bf. begründen: [Grafik] 2.2 Vorlageantrag vom 11. April 2014: Den Feststellungen der BP hält…
…P**** ****-****-GmbH war der Außenprüfung bisher nicht bekannt, ergibt aber auch keine Änderung der Gesamtbetrachtung, sondern vielmehr nur eine Bestätigung, da es sich auch hier um eine Firma handelt, die für Sozialbetrug verwendet wurde. Alles in allem sieht die Außenprüfung keinen Anlass, von den Prüfungsfeststellungen…
…als Urkunde. Da im gegenständlichen Fall Darlehen von der Gesellschafterin ***2*** Holding GmbH, nunmehr ***3*** Holding GmbH, an ihre Tochtergesellschaft ***3*** ImmoConsult GmbH, nunmehr ***Bf1***, gewährt wurden, ist Gebührenpflicht gem. § 33 TP 8 Abs. 1 GebG für die im Jahre 2008 [2009 bzw 2010] gewährten…
…Grund für die hohen Entnahmen in den Jahren 2012 und 2014 seien private Darlehensgewährungen des Bf. an die GmbH seiner Gattin gewesen, wobei er bis zum Jahr 2015 davon ausgegangen sei, dass er diese gewährten Kredite auch wieder zurückbekommen werde. Die GmbH seiner Gattin habe…
…der GmbH & Co KG die für Kapitalgesellschaften geltenden Gläubigerschutzregelungen angewendet werden. Aufgrund der anhaltend negativen Ertragslage des Unternehmens waren im Zuge der Umwandlung weitere Gesellschafterzuschüsse von EUR 1.000.000 erforderlich, die am 23.9.2009 zeitnah zur Unterzeichnung des Umwandlungsvertrags von den Gesellschaftern F…
…weil von ein und derselben Abgabenbehörde, der Prüfungszeitraum 2001 bis 2004 diametral zur Gesetzeslage geprüft und veranlagt wurde. Das Finanzamt hätte die Gewinne bei der GesbR korrigieren müssen, was zu einer Rückvergütung an Einkommensteuer für die Gesellschafter der GesnbR geführt hätte. Da hinsichtlich der Bankverbindlichkeiten…
…Liegenschaft in den Jahren seit der Anschaffung bis 2012 auf 680 €/m2, welchem der Anschaffungspreis von 380 €/m2 gegenüber steht. Zum Ablauf des Verwaltungsverfahrens wird aus dem Akteninhalt festgestellt, dass der Prüfungsauftrag vom 14.5.2009 eine Außenprüfung bei X-GmbH für Umsatzsteuer…
…Da J.T seine Pflicht, für Beweismittel im Sinn des § 166 BAO in Form von z.B. Bautagesberichten Vorsorge zu treffen, verletzt hatte, waren die Ausführungen zur Fa. B-GmbH in der Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2013 aufgrund der Aktenlage nicht geeignet…
…Verantwortung für A B und den Verbänden V1 und B GmbH als glaubwürdig den Feststellungen zu Grunde zu legen, wodurch auf die Vernehmung der beiden Beschuldigten und der Zeugen verzichtet werden konnte und somit ein Vertrauensvorschuss von Seiten des Senates dem Verteidiger und den Beschuldigten…