…dass er durch den Erwerb der Beteiligung zum Mitunternehmer/Kommanditisten geworden ist und ihm aus dieser Beteiligung Verluste erwachsen sind. Das Einkommensteuergesetzt normiert aber ein branchenbezogenes Verlustausgleichsverbot für Betriebe, deren Unternehmensschwerpunkt im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter gelegen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt…
…Teilstrich EStG 1988 Nach dieser Bestimmung seien Verluste aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt(e) in der Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter gelegen ist ("branchenbezogenes Verlustausgleichsverbot") nicht ausgleichsfähig und nicht vortragsfähig. Das Verlustverwertungsverbot erfasse Einzelunternehmer und Mitunternehmerschaften (VwGH 22.5.2002, 99/15/0119 - für Körperschaften nur anwendbar auf…
…dieser Bestimmung wurde erreicht, dass sowohl die beteiligungsbezogenen Verluste und die branchenbezogenen Verluste weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig sind. Dabei gehen die branchenbezogenen Verbote den beteiligungsbezogenen Verboten vor. Die Regelung im zweiten Teilstrich des § 2 Abs 2a EStG 1988 betrifft das branchenbezogene Verlustausgleichsverbot. Sie erfasst Betriebe…
…dieser Bestimmung wurde erreicht, dass sowohl die beteiligungsbezogenen Verluste und die branchenbezogenen Verluste weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig sind. Dabei gehen die branchenbezogenen Verbote den beteiligungsbezogenen Verboten vor. Die Regelung im zweiten Teilstrich des § 2 Abs 2a EStG 1988 betrifft das branchenbezogene Verlustausgleichsverbot. Sie erfasst Betriebe…
…Betätigung, die insofern wie ein eigenständiger Betrieb des Beteiligten zu betrachten ist. Besteht die Beteiligung an einer aufgrund von Erzeugung, Handel- oder Dienstleistung operativen Gesellschaft, kommt das branchenbezogene Verlustausgleichsverbot nicht zur Anwendung (so schon SWK 1990 A I 386), andernfalls schon (RdW 1991, 30; Doralt…
…auch das Finanzamt unmissverständlich von einer steuerlich relevanten Tätigkeit im Sinne von Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 3 Z 3 EStG 1988) aus; vor der Prüfung des branchenbezogenen Verlustausgleichsverbots ist auch hier der Tatbestand der Liebhaberei zu prüfen [vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht (=beteiligungsbezogenes Verlustausgleichsverbot) sowie zweitens aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt(e) im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist (=branchenbezogenes Verlustausgleichsverbot). Verluste aus solchen negativen Einkünften sind in den Folgejahren mit positiven Einkünften frühestmöglich…
Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, als das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt (vgl. VwGH 25.09.2012, Zl. 2009/17/0049). In weiterer Folge ergibt sich die Gegenstandsloserklärung direkt aus dem Gesetz. Darüber hinaus…
…Schlussbesprechung vom 20.3.2019 zum Ergebnis, dass unter Beachtung der unternehmens- und branchenbezogenen Umstände und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse das Vermögen der GmbH vor dem Jahr 2012 mit dem Vermögen zum Umwandlungsstichtag am 31.12.2016 nicht vergleichbar sei. Ein Vergleich von Umsatz…
…1 (§ 2 Abs. 2, § 2 Abs. 2a): In das Verlustausgleichsverbot des § 2 Abs. 2 - nunmehr in einen neuen Abs. 2a überführt - sollen ab der Veranlagung 2000 auch Verluste aus Betätigungen einbezogen werden, bei denen in erster Linie die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Dazu…
…Schlussbesprechung vom 20.3.2019 zum Ergebnis, dass unter Beachtung der unternehmens- und branchenbezogenen Umstände und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse das Vermögen der GmbH vor dem Jahr 2012 mit dem Vermögen zum Umwandlungsstichtag am 31.12.2016 nicht vergleichbar sei. Ein Vergleich von Umsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache DMG, vom 31. Mai 2013, vertreten durch LL, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26. April 2013, betreffend Körperschaftsteuer 2007 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch V als Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder R als Berichterstatter, L1 (Arbeiterkammer Steiermark) und L2 (Landwirtschaftskammer Steiermark) in der Beschwerdesache Bf., atypisch stiller Gesellschafter, F, vertreten durch BDO Graz GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ABG Wirtschaftsprüfungs & Steuerberatungs GmbH, über die Beschwerde vom 11. Mai 2015 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. März 2015 betreffend Körperschaftsteuer…
…2015, RV/5100439/2011, angeschlossen. Maßgeblich ist aber nicht das Absinken eines einzigen Parameters auf 25% oder weniger, sondern das Gesamtbild der unternehmens- bzw. branchenbezogenen Parameter (vgl. Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG13, § 4 Rz 104f). Hat sich der Umfang des Vermögens qualifiziert vermindert, geht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 26. Februar 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Mag. Heidemarie Dawari, Leonfelderstraße 300, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 19.06.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22.5.2015 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der S, vertreten durch StB über die Beschwerde vom 25.7.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.6.2015 zu Erfassungsnummer 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Grossgut-Palotás und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Christian Kaltenböck, Mag. Peter Neumann und Leopold Pichlbauer in Anwesenheit der Schriftführerin Elisabeth Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…