…Maßgebend ist somit die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird. Die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer obliegt dabei dem Steuerpflichtigen. Von der einmal gewählten Nutzungsdauer kann aber nur wegen Änderung…
…Zukünftige Umstände sind bei der Schätzung nur insoweit zu berücksichtigen, als sie sich gegenwärtig bereits verlässlich voraussehen lassen (VwGH 25.4.2002, 99/15/0255). Maßgebend ist somit die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und…
…betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer versteht man die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer. Das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird (VwGH 28.5.2002, 98/14/0169; VwGH 24.6.2003, 99/14/0015). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet…
…betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer versteht man die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer. Das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird (VwGH 28.5.2002, 98/14/0169; VwGH 24.6.2003, 99/14/0015). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet…
…VwGH habe keine Aussage zum Charakter der Bestimmung getätigt. Vielmehr habe das Höchstgericht festgestellt, dass die Fehleinschätzung der objektiven betriebsindividuellen Nutzungsdauer nicht in den Bereich der unrichtigen Beurteilung einer Rechtsfrage fällt und damit eine Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 EStG nicht notwendig sei…
…des Wirtschaftsgutes bedingt sind, als auch solche, die sich aus der besonderen Nutzungsform im Betrieb ergeben. Maßgebend ist somit die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird, also die Zeitspanne…
…den ersten Einsatzjahren zugrunde. Der unerwartet geringe Einsatz der "Schneeräumgerätschaften" in den ersten beiden Wintersaisonen könne eine nachträgliche Änderung der beim Nutzungsbeginn geschätzten Nutzungsdauer nicht rechtfertigen. Maßgeblich sei die bei vernünftigem Wirtschaften zu erwartende Nutzung der Leasingobjekte (lt. VwGH "objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer"). Dabei sei etwa…
…betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann nicht mathematisch genau ermittelt werden; sie ist daher zu schätzen. Unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer versteht man die objektive, betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb der das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer…
…als einem Jahr erstreckt (abnutzbares Anlagevermögen), die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Absetzung für Abnutzung, AfA) abzusetzen sind, welche sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung bemisst. Maßgebend für die AfA ist die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer, das ist jene Zeitspanne…
…eine objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer zu ermitteln (Doralt, Kommentar, EStG, § 2, Rz 137; VwGH vom 28.5.2002, 98/14/0169). Zur Bestimmung der Restnutzungsdauer gilt, dass beim Kauf gebrauchter Wirtschaftsgüter der AfA-Berechnung die noch zu erwartende tatsächliche Nutzungsdauer unabhängig von der Nutzungsdauer des Vorgängers…
…sind, als auch solche, die sich aus der objektiven Nutzungs-(Verwendungs-) form im Betrieb ergeben. Maßgebend ist somit die objektive, betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird, also die Zeitspanne, während…
…deutlich geringere Einsatzzeit pro Jahr zu leisten gehabt, sodass eine betriebsindividuelle Nutzungsdauer von 15 Jahren als zutreffend anzusehen sei. Die Steuerberatungskanzlei sei auf die Land- und Forstwirtschaft besonders spezialisiert und vertrete daher eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Betrieben. Es werde von der Kanzlei bei der Erstellung…
…Wirtschaftsgutes bedingt sind, als auch solche, die sich aus der besonderen Nutzungs-(Verwendungs-)form im Betrieb ergeben. Maßgebend ist somit die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird, also die…
…betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann nicht mathematisch genau ermittelt werden; sie ist daher zu schätzen. Unter der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer versteht man die objektive, betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb der das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer…
…Wirtschaftsgutes bedingt sind, als auch solche, die sich aus der besonderen Nutzungs-(Verwendungs-)form im Betrieb ergeben. Maßgebend ist somit die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird, also die…
…02.2012, 2009/15/0082, diese Ausführungen dahingehend präzisiert, als er in dieser Entscheidung ausführt: Maßgebend für die AfA ist die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer, das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen kann und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird, also…
…gegebenen Standort in c bewirke, dass die Nutzung von Einrichtungsgegenständen und technischem Gerät nicht annähernd der Hälfte der betriebsindividuellen Nutzungsdauer entsprechen würde und deshalb keinen Anspruch auf die Investitionszuwachsprämie zu vermitteln in der Lage sei. Hiergegen wurde durch die steuerliche Vertretung des Bf. Vorlageantrag erhoben…
…XIII.). 3. Grundsätzlich teilt der Beschwerdeführer die Ansicht der Abgabenbehörde, dass Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter generell auf Dauer ihrer voraussichtlichen objektiven betriebsindividuellen Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben sind. Im gegenständlichen Fall sei auf die rechtliche Nutzungsdauer abzustellen, wobei für Baurechte der Baurechtszeitraum gelte. Allerdings ging der Bf. in…
…Nutzung des Wirtschaftsgutes zu erwarten ist. Die Nutzungsdauer bemisst sich folglich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung (VwGH 25.4.2002, 98/15/0015). Dabei ist von einer ordnungsgemäßen Instandhaltung auszugehen. Andererseits ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer betriebsindividuell zu ermitteln. Das heißt sie richtet nach…
…gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen (Absetzung für Abnutzung). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bemisst sich nach der Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung im Betrieb. Darunter ist die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen. Weiters ist die Nutzungsdauer betriebsindividuell und kann für gleichartige…