…nach 20 Jahren verlassen) und führte aus, dass Frau ***GF*** von 1986 bis zu ihrem Ausscheiden im Oktober 2015 in der "***Y***"-Gruppe de facto Allein-Geschäftsführerin gewesen sei (der zweite Geschäftsführer sei ihr Sohn gewesen). Speziell seit Beendigung der privaten Beziehung habe sie die…
…des § 163 BAO nicht zum Tragen und es liegt ein Fall des § 184 BAO vor. Die Schätzung erfolgt im ersten Schritt mit den erklärten Bemessungsgrundlagen. Zum Ausgleich von Unsicherheiten werden auf die am meisten gefährdeten Umsätze, das sind jene mit privaten Kunden - Umsatzanteil ca. €…
…Für den Vertragszweck und rechtlichen Gehalt des Entsorgungsvertrages sei es nebensächlich, ob beispielsweise die zu entsorgende Waschmaschine eines Haushaltes vom Elektriker gegen Verrechnung eines Entsorgungskostenentgeltes aktiv abgeholt werde (also keineswegs bloß ein Dulden des Elektrikers vorliege) oder ob Private gleich wie Abfallsammler Abfälle auf Deponien…
…gerichtete Entschluss muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten. Dazu muss die Vermietungsabsicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Im Fall der Errichtung von Gebäuden, die der privaten Nutzung ebenso dienen…
…betrieblich genutzt worden sei. Notwendiges Privatvermögen konnte daher mangels privater Nutzung nicht vorliegen. Das gesamte Grundstück war aber weiterhin in der Bilanz erfasst. Es war daher das gesamte Grundstück Betriebsvermögen. Dieser Ansicht schließt sich das Gericht an, weil diese Ausführungen schlüssig und nachvollziehbar sind und…
…sollen in die betriebliche Sphäre verschoben und so steuerlich abzugsfähig gemacht werden. Dies wurde vom FA zu Recht korrigiert. In diesem Bereich gilt auch ein allgemeines Aufteilungsverbot (siehe VwGH 05.04.2001, Zl 98/15/0046). Aufwendungen mit einer privaten und einer betrieblichen Veranlassung sind…
…Juli 1994, 91/14/0110): Grundsätzlich ist für jeden Raum, der zeitlich abwechselnd betrieblich und privat verwendet wird, das Überwiegen der einen oder der anderen Nutzung maßgeblich. Ergibt sich sodann, dass bei manchen Räumen die betriebliche Nutzung, bei anderen hingegen die außerbetriebliche Nutzung überwiegt, so…
…somit auch keine Medienpräsenz und damit auch keine breite öffentliche Werbewirkung hervorgerufen werden kann, nicht gegeben. Mag. Z war selbst Mitglied der Laufgruppe. Das Engagement der Bf stützt sich somit nicht auf wirtschaftliche oder betriebliche Erwägungen, sondern ist auf private Motive des Geschäftsführers der Bf…
…bis Dezember 2009 zu 80% durch das Ehepaar E für private Wohnzwecke und zu 20% durch die ***DC*** Handelsgesellschaft m.b.H. (kurz: DC) für betriebliche Zwecke ohne Vorschreibung eines Entgelts für die Überlassung der Räume bzw. der Einrichtung und ohne Verrechnung von Betriebskosten bzw…
…Juli 1994, 91/14/0110): Grundsätzlich ist für jeden Raum, der zeitlich abwechselnd betrieblich und privat verwendet wird, das Überwiegen der einen oder der anderen Nutzung maßgeblich. Ergibt sich sodann, dass bei manchen Räumen die betriebliche Nutzung, bei anderen hingegen die außerbetriebliche Nutzung überwiegt, so…
…Juli 1994, 91/14/0110): Grundsätzlich ist für jeden Raum, der zeitlich abwechselnd betrieblich und privat verwendet wird, das Überwiegen der einen oder der anderen Nutzung maßgeblich. Ergibt sich sodann, dass bei manchen Räumen die betriebliche Nutzung, bei anderen hingegen die außerbetriebliche Nutzung überwiegt, so…
…nachvollziehbar und schon deshalb rechtswidrig. Mit Schreiben vom 01.07.2021 wurde vom Finanzamt eine Stellungnahme zum Vorbringen des BF erstattet. Im Rahmen der Prüfung sei festgestellt worden, dass den Söhnen sowie der Schwiegertochter des BF ein arbeitgebereigener PKW für alle betrieblichen und privaten Fahrten…
… 8 Abs. 2 KStG 1988 finden bei Privatstiftungen auf Ebene der Stiftung jedenfalls bei verdeckten Zuwendungen aus dem betrieblichen Bereich heraus Anwendung und lösen bei der Stiftung dieselben Rechtsfolgen wie bei einer Kapitalgesellschaft im Falle einer verdeckten Ausschüttung aus dem Betriebsvermögen aus. Da eine Privatstiftung…
…Fahrzeug der Marke Porsche Cayenne sowohl zur betrieblichen als auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Der unternehmensrechtliche Gesamtaufwand für das gegenständliche Fahrzeug betrug im Jahr 2013 € 23.395,17, im Jahr 2014 € 23.262,26 und im Jahr 2015 € 24.776…
…dass sie das Dienst-Kfz des Ehegatten nicht für berufliche bzw. betriebliche Fahrten, sondern lediglich für private Fahrten - und somit nur eingeschränkt - nutzen darf. Schließlich spricht auch gegen das Vorliegen der Verwendereigenschaft bei der Bf., dass die Kostentragung für das gegenständliche Dienst-Kfz durch dessen…
…Unstrittig hat der Bf. den ***5*** im Streitzeitraum im Inland für private Zwecke und im Ausland für betriebliche und private Zwecke (dies ergibt sich beispielsweise aus dem im Rahmen der Betriebsprüfung vorgelegten Einkaufsrechnungen über die Anschaffung von Lebensmitteln in ***28***) verwendet. Auch wenn das Fahrzeug…
… 82 Abs. 8 KFG kann sohin auch durch Partei- und Zeugenaussagen erbracht werden. Ein Abstellen allein auf das Vorliegen von (ordnungsgemäß geführten) Fahrtenbüchern bzw. von sonstigen Dokumenten (Aufstellungen über betriebliche und private Fahrten) stellt eine unzulässige Einschränkung der Beweismittel dar (vgl. BFG 16.10.2020…
…BAO6 § 184 Rz 12 mwN). Im gegenständlichen Fall seien seitens der Gesellschafter-Geschäftsführer keinerlei Aufzeichnungen über die betriebliche und private Nutzung der ihnen ausschließlich zur Verfügung stehenden Fahrzeuge geführt worden. Da keine Nachweise für den Anteil der Privatfahrten vorliegen würden, sei dieser im Schätzungswege gemäß…
…ein Bankkonto für betriebliche und private Buchungen verwendet, sei es im Rahmen einer Außenprüfung für die geprüften Zeiträume vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung dieser Unterlagen sei dem Abgabepflichtigen jedenfalls zumutbar gewesen. Steuerliche Auswirkung: Im vorliegenden Fall sei der Zahlungsfluss - und damit der Abfluss…
…ob eine Aufteilung in private und betriebliche Aufwendungen vorgenommen werden könne. Sie bezog sich damit offensichtlich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.1.2011, 2010/15/0197, worin festgehalten wurde, dass im Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen…