…seiner Anteile durch zwei andere Personen aus dem Kreise der MEG. Hätte dieser Interessent einen Gestaltungsspielraum bei der Projektrealisierung gehabt, wäre ein solcher Schritt nicht nötig gewesen. Die Frage der beschleunigten Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 sei anhand der Bauherrenverordnung zu…
…abgeschlossen. Im Rahmen der Außenprüfung wurde festgestellt, dass die ursprünglich geltend gemachte, beschleunigte Abschreibung von Herstellungskosten gem § 28 Abs 3 EStG nicht zulässig ist. Vielmehr wurden die Investitionskosten teilweise als über die Nutzungsdauer abzuschreibender Herstellungsaufwand und teilweise als über 10 Jahre zu verteilender Instandsetzungsaufwand qualifiziert…
…25 % (€ 15.000,00) den Instandsetzungsaufwendungen und zu 75 % (€ 45.000,00) den gemäß § 28 Abs. 3 beschleunigt abschreibbaren Herstellungskosten zu. Die Bf. habe den Herstellungsaufwand für die Decke bereits 2004 geltend gemacht. Die auf die Instandsetzungsaufwendungen entfallenden € 15.000,00 des…
…Prognoserechnung: Einerseits schreibe das Finanzamt, dass die beschleunigte Abschreibung in der Prognoserechnung sehr wohl berücksichtigt werden müsse, weiters verweise das Finanzamt aber durch den Verweis auf die Rz 65j LRL selbst darauf, dass auf die Normalabschreibung umzustellen sei. Eine Abschreibung, die eine steuerliche Begünstigung darstellt…
…wie der Bf. zu Recht darlege, im Anlassfall durch die Förderungszusage grundsätzlich gegeben gewesen. Die persönliche Berechtigung zur beschleunigten Abschreibung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 setze jedoch nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes die Erfüllung von weiteren, an anderen Stellen normierte…
…normale Absetzung für Abnutzung (AfA)“ im § 7 Abs. 2 EStG 1988 eine “Halbjahres-AfA“ ausdrücklich vorgeschrieben ist. Eine vergleichbare Regelung findet sich für die beschleunigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 indes gerade nicht, weshalb auch für das Jahr 2007 der ganze Jahres(zehntel…
…Wohnung Altbestand, Wohnung Neubau zu und teilte sie auf die jeweilige oa. Gruppen Normal-AfA, beschleunigte Abschreibung und Instandsetzung auf. Sie habe die vorgelegten Rechnungen, die dazugehörigen Leistungsbeschreibungen (soweit vorhanden) und das Gutachten des DIO. (in weiterer Folge "DI O.") als Anhaltspunkt für den zeitlichen…
…09.04.2025 hat das Finanzamt diesbezüglich ausgeführt wie folgt: "[…] Zu der KZ 9130 im Jahr 2019: In der KZ 9130 Afa Anlagevermögen können von Einnahmen-Ausgaben-Rechner Abschreibungen auf das Anlagevermögen (§§ 7, 8) einschließlich vorzeitiger und beschleunigter Abschreibungen sowie sofort abgesetzte geringwertige Anlagegüter (…
… | 3.729,02 | Bf | 3.729,01 | Arbeitszimmer | 716,72 | Bf | 716,71 | Abschreibungen | 265,74 | Entspricht KZ 719 laut Bf | 4.711,46 | Betriebsratsumlage | 25,32 | Werbungskosten auf Pauschbetrag |…
…§ 188 BAO 2008 und 2009 (beide vom 10. November 2010). ln den Bescheiden vom 10. November 2010 sei die Abschreibung aufgrund der erklärten, verkürzten Nutzungsdauer auf Basis des ursprünglichen Gutachtens nicht anerkannt worden. Das ursprünglich beigebrachte Gutachten, das dem Finanzamt auch im Zuge der Entnahme…
…nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen. Die beschleunigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 steht somit u.a. nur dann und…
…deshalb steuerlich im Wege einer JahresAfA von 1,5% über die normale Nutzungsdauer des Mietobjekts zu verteilen gewesen. Die zunächst gegen diese beiden AP-Korrekturen gerichtete Berufung des Bf wurde gegenüber dem BFG auf den Streitpunkt betreffend die Streichung der beschleunigten Abschreibung des Sanierungsaufwands nach …
…Denkmalpflege stünden. Eine beschleunigte Abschreibung iSd § 28 Abs 2 EStG 1988 komme ebenfalls nicht zur Anwendung, da es sich bei den Aufwendungen, wie eingangs erwähnt und auch durch die Prognoserechnung bestätigt, um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handle. Die Adaptierung der Abschreibung nach deutschem Steuerrecht auf die…
…wirtschaftliche Nutzung in Form der Vermietung erst mit 1.9.2021 beginnen können. Der Anschaffungszeitpunkt der Wohnung sei damit nach dem 30.6.2020 gelegen und der Anspruch auf die beschleunigte Abschreibung sei daher gegeben. Die Einkünfte aus V + V im Jahr 2021 ermittelten sich…
…Vermietung erst mit 1.9.2021 beginnen können. Der Anschaffungszeitpunkt der Wohnung sei damit nach dem 30.6.2020 gelegen und der Anspruch auf die beschleunigte Abschreibung sei daher gegeben. Die belangte Behörde habe in der Bescheidbegründung festgestellt, dass die Bf ua eine Arbeitsaufzeichnung/Beschreibung…
…Vermietung erst mit 1.9.2021 beginnen können. Der Anschaffungszeitpunkt der Wohnung sei damit nach dem 30.6.2020 gelegen und der Anspruch auf die beschleunigte Abschreibung sei daher gegeben. Die belangte Behörde habe in der Bescheidbegründung festgestellt, dass die Bf ua eine Arbeitsaufzeichnung/Beschreibung…
…lit. d. § 7 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Die Neuregelungen gemäß lit. e (beschleunigte Abschreibung) sind auf nach dem 30.6.2020 angeschaffte oder hergestellte Gebäude anzuwenden (§ 124b Z 357 EStG). Nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988…
…Rz 6455) bzw. sind nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten zu aktivieren und erhöhen diese somit. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Z 3 EStG kommt eine beschleunigte Abschreibung (Fünfzehntelabsetzung) in Betracht. Nach Mayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG23 § 6 Tz 118, setzen jedoch nachträgliche…
…Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums. Vor diesem Zeitpunkt darf mit den tatsächlichen Bauausführungen („erster Spatenstich“) nicht begonnen worden sein. Lt. BP liegen die Voraussetzungen für die beschleunigte Abschreibung (Beginn der Bauausführungen/Erwerb Gebäude) für Frau Dr. K und Frau A nicht vor. Die Aufwendungen sind im…
…pauschal vereinbarte Honorare nicht im Detail aufgegliedert würden, da in diesen Fällen keine detaillierten Aufzeichnungen und Aufschlüsselungen geführt würden. Nicht zu vergessen sei im Übrigen die Berücksichtigung der beschleunigten Abschreibung in Höhe eines Fünfzehntels der Herstellungskosten gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988. Hinweis…