…Bundesfinanzgericht hat erwogen: § 18 Abs. 1 Z 6 normiert, dass Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, als Sonderausgaben abzugsfähig sind, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Umfasst ist die Beratung in Abgabensachen, ohne Beschränkung auf bestimmte Abgabenarten. Vom Abzug ausgeschlossen sind Nebenkosten…
…seien, sei falsch. Nach § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Sonderausgaben kann - soweit nicht der Sondertatbestand des § 18 Abs. 3…
…den Einkommensteuerbescheid mit Eingabe vom 31. Oktober 2012 fristgerecht Berufung (nunmehr Beschwerde) und führte aus, die deutschen Steuerberatungskosten seien im Zusammenhang mit erbschaftsteuerlicher Beratung angefallen. Deutsche Steuerberater seien "berufsrechtlich befugte Personen" im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 6 EStG, weil sie die spezifischen Kenntnisse…
…soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ist, dass sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden; der Kreis der berufsrechtlich befugten Personen bestimmt sich dabei nach den berufsrechtlichen Vorschriften (vgl. Fuchs/Renner in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…2020 an die "Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft" Zahlungen in Höhe von € 2.361,56 geleistet. Der Bf hat im Jahr 2020 € 300,00 an Herrn JK für laufende steuerliche Beratung und Erledigungen bezahlt. Herr JK ist keine berufsrechtlich befugte Person. 2. Beweiswürdigung Gemäß …
…RV/3100749/2012, und BFG 25.5.2016, RV/2100468/2013). Dass die in Deutschland als Steuerberaterin tätige Mutter der Beschwerdeführerin nicht als "berufsrechtlich befugte Person" iSd § 18 EStG 1988 anzusehen wäre, hat das Finanzamt nicht behauptet und kann Derartiges auch der Aktenlage nicht entnommen…
…000,00 Euro bereits im Jahr 2015 bezahlt worden sei. Nach § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 19 Abs…
…Angesichts der in § 84 BAO vorgesehenen Beschränkung der geschäftsmäßigen Vertretung auf nach den berufsrechtlichen Vorschriften hierzu befugte Personen bildet die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte zivilrechtliche Gültigkeit der in Rede stehenden Bevollmächtigung aber lediglich die Grundvoraussetzung einer geschäftsmäßigen Parteienvertretung im Abgabenverfahren, jedoch ist diese aufgrund…
…und damit Partei des Abgabenverfahrens des Vertretenen (§ 78 Abs 1 BAO). Gemäß § 18 Abs 1 Z 6 EStG sind Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Nach dem Grundsatz der Individualbesteuerung ist davon auszugehen…
…Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch nicht zu Sonderausgaben iSd. § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 führen können, da diese nicht an berufsrechtlich befugte Personen (zB. Steuerberater) geleistet wurden. Weiters ist in diesem Zusammenhang auf § 313 BAO zu verweisen, wonach die Parteien die ihnen im Abgabenverfahren…
…der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. 6. Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. 7. Freigebige Zuwendungen (Spenden) an Einrichtungen im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 1 bis 3 und Abs…
…180 € beantragt. Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden (§ 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Der Beschwerdeführer hat Ausgaben für Steuerberatung nach Aufforderung durch…
…berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 83 Abs. 1 BAO können sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen…
…den Ausgaben für Personenversicherungen, den Spenden für mildtätige Organisationen und den Steuerberatungskosten sind jene Umstände zu ermitteln, anhand derer beurteilt werden kann, ob diese Ausgaben im Streitjahr getätigt wurden und ob sie als Sonderausgaben abzugsfähig sind (insbesondere Art der Versicherung, Zahlung an berufsrechtlich befugte Personen).…
…den Ausgaben für Personenversicherungen, den Spenden für mildtätige Organisationen und den Steuerberatungskosten sind jene Umstände zu ermitteln, anhand derer beurteilt werden kann, ob diese Ausgaben im Streitjahr getätigt wurden und ob sie als Sonderausgaben abzugsfähig sind (insbesondere Art der Versicherung, Zahlung an berufsrechtlich befugte Personen).…
…den Ausgaben für Personenversicherungen, den Spenden für mildtätige Organisationen und den Steuerberatungskosten sind jene Umstände zu ermitteln, anhand derer beurteilt werden kann, ob diese Ausgaben im Streitjahr getätigt wurden und ob sie als Sonderausgaben abzugsfähig sind (insbesondere Art der Versicherung, Zahlung an berufsrechtlich befugte Personen).…
…sind sie grds abzugsfähig. Andernfalls können sie Sonderausgaben darstellen, wenn sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. Kosten zur Erfüllung einer mit Strafe sanktionierten Verpflichtung sind bei betrieblicher Veranlassung abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten bereits nach Verhängung einer Strafe anfallen und durch…
…berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 83 Abs. 1 BAO können sich die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch eigenberechtigte natürliche Personen…
…hat, wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen iZm der Abgabenerklärung grundsätzlich Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 darstellen, aber nur dann, wenn sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. Ausgeschlossen davon sind nach Peyerl in Jakom EStG, 16. Auflage (2023), § 18 II. Einzelne…
…abgerechneten Leistungen Steuerberatungskosten im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 6 EStG, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden? 2) Bei welcher Einkunftsart des Beschwerdeführers und dessen Ermittlung sind diese Steuerberatungskosten geltend zu machen? Rechtliche Bestimmungen: Einkommensteuergesetz (EStG) in der für 2008 gültigen Fassung: § 18…