…Schule“, welches die Bf. im Rahmen ihrer Fortbildung erarbeitet habe, sich diesem Gedanken anschließe und für den Schulgemeindeverband von großem Interesse und im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu sehen sei. Kinder und Jugendliche, die über dieses Projekt einen verantwortungsvolleren Umgang mit Mensch, Tier und…
…Personalführung zu, jedoch sei zwischen den überwiegenden Inhalten der Kurse "Hypnose Diplomlehrgang", "Lebensprinzipien", "NLP X Diplomlehrgang" und "Trainer Diplomlehrgang" und der beruflichen Tätigkeit des Bf. aus Sicht der Abgabenbehörde kein Notwendigkeitszusammenhang zu erblicken. Es sei durch den Arbeitgeber auch nicht im Detail dargelegt worden, inwiefern…
…dem vom Bf. ausgeübten Beruf, sondern in einer Vielzahl von Berufen von Bedeutung ist. Die vermittelten Fähigkeiten sind auch außerhalb von beruflichen Tätigkeiten, nämlich im Zusammenhang mit Menschen ganz allgemein von Beudeutung (siehe dazu auch in der Beweiswürdigung). Nachdem folglich jeder, der beabsichtigt, insbesondere LSB…
…Beauftragter der Arbeitgeber für die Bereiche Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Umweltmanagement zuständig sei, sei für ihn die Sicherstellung einer erfolgreichen Kommunikation im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit von entscheidender Bedeutung. Die erfolgreiche Kommunikation sei bei der Umsetzung dieser Themenbereiche unverzichtbar, in Qualitäts-Audits seien oft auch kritische…
…und arbeitsunfähig. Damit korrespondiert, dass eine spätere selbständige oder unselbständige berufliche Betätigung des Beschuldigten den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen ist. Laut Mitteilung des Amtsbeauftragten vom 1. Juni 2015 habe sich die sachliche Zuständigkeit des Spruchsenates II beim Zollamt Linz Wels damit begründet, dass A…
…Elternhaus liegen. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei deshalb dem Bf. unzumutbar, weil die am Arbeitsort ausgeübte berufliche Tätigkeit lediglich vorübergehend (Dauer maximal 5 Jahre) sei. Auch lasse die Wohnungsausstattung am Beschäftigungsort (Studentenheim) die Begründung eines „neuen Familienwohnsitzes“ unzumutbar erscheinen bzw. weise nach…
…ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abgezogen werden. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig (…
…Kommunikation erforderlich oder ein zeitlich vergleichbarer Besuch einer Übungsgruppe zu diesem Thema. Die Ausbildung zielt auf eine berufliche Tätigkeit als selbstständige(r) Trainer(in) in der Erwachsenenbildung oder mit Jugendlichen zum Thema Gewaltfreie Kommunikation. Nach unserer Einschätzung und Erfahrung ist die Nachfrage nach Bildungsangeboten zu…
…die Einkunftserzielung nur dann angenommen werden, wenn sich die Aufwendungen als für die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der betrieblichen bzw beruflichen Veranlassung im Gegensatz zur privaten (vgl VwGH 27.6.00, 2000/14/0096 …
…O., Rz 462/3, 469/1). Die Eignung der Tätigkeit zur Überschusserzielung auf Dauer und die absolute Höhe der Einnahmen können im Einzelfall eines von mehreren Kriterien für eine wirtschaftliche bzw. gewerbliche oder berufliche Tätigkeit sein (Rößler, a.a.O., Rz 462/4). Das bewusste…
…Die Kinder besuchen in Bratislava die Schule. Die Kindesmutter übt eine berufliche Tätigkeit in der Slowakei aus. Der Bf. war sowohl in Österreich als auch in der Slowakei unselbständig erwerbstätig. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 6.2.2019 mit folgender Begründung ab…
…dass der Bf. im Zeitraum von 17.03.2015 bis 30.10.2017 eine berufliche Tätigkeit und im Zeitraum von 01.11.2013 bis 16.03.2015 sowie von 31.10.2017 bis laufend keine berufliche Tätigkeit in der Slowakei ausgeübt habe. Außerdem wurde bescheinigt…
…Abzugsverbot für Aufwendungen der privaten Lebensführung zu unterwerfen (VwGH 24.9.2007, 2006/15/0325). Beim Erfordernis der Notwendigkeit der Aufwendungen ist ein nachgewiesener unmittelbarer Zusammenhang mit der konkreten beruflichen Tätigkeit unabdingbar. Die Notwendigkeit der Durchführung der durchgeführten Reisen wurde demgegenüber vom Beschwerdeführer nicht glaubhaft…
…2003) als Keramikerin, Bildhauerin und bis 29.02.2000 als künstlerische Leiterin bei A beruflich tätig. Ab 01.02.2000 war sie Kunsterzieherin in einer Schule. Aus ihren Tätigkeiten als Keramikerin und Bildhauerin erzielte sie Einkünfte iHv umgerechnet EUR 5.152,00 (1993), EUR 4…
…1.400 € seien in dem Bescheid zu Unrecht nicht als beruflich veranlasst anerkannt worden. Im Rechtsmittelverfahren begründete sie ihr Begehren sinngemäß wie folgt: Derzeit sei sie als Lehrerin tätig. Durch die Absolvierung des Kurses "Weg ins Licht" werde ihr eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht…
…eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, das ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt, oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Davon ausgenommen ist gemäß § 2 Abs 5 Z 2 UStG eine Tätigkeit…
…RV/5100552/2023). Ein häusliches Arbeitszimmer müsse den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden und im Betrieb dürfe dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Abgabenbehörde beantragt die teilweise Stattgabe der Beschwerde, ohne die Anerkennung der für das häusliche Arbeitszimmer erklärten Aufwendungen sowie…
…dass eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Eine solche Betätigung unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht, es steht auch kein Vorsteuerabzug zu. Daher waren die im Rahmen der schriftstellerischen Tätigkeit erzielten Einnahmen…
…Dass neben den beiden Physikbüchern erworbene Titel nicht dem Unterricht dienen, erschließt sich wiederum daraus, dass der Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit und deren Inhalte nicht ausgeführt wurde. Soweit Belege ohne Datum waren, konnten sie nicht dem Kalenderjahr 2023 zugerechnet werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…
…Abs. 1 und 2 UStG 1994 lautet: (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn…