…einem Wohnsitz" liegen werde. Die Bf habe zwar im Zeitraum Oktober 2013 bis Ende Dezember 2015 wirtschaftliche (berufliche) Beziehungen zur Schweiz unterhalten, jedoch seien die (persönlichen) Beziehungen zu Österreich als die engeren (exklusiveren) als die (wirtschaftlichen) Beziehungen zur Schweiz anzusehen. Dem im Vorlageantrag ausgeführten Argument…
…vermerkt. Es ist unstrittig, dass die außereheliche Tochter des Beschwerdeführers und seine Verwandten bzw auch die Verwandten seiner Ehegattin in den Jahren 2017 und 2018 in Österreich gelebt haben. Über berufliche Beziehungen hinausgehende persönliche Beziehungen zur Schweiz wurden vom Beschwerdeführer weder behauptet, noch waren diese…
…Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine Privatperson ohne jegliche berufliche Beziehung zum Bergbau sich eine vollständige Bergmannsuniform rein für Privatzwecke kauft bzw. könne hier nicht von einer „bürgerlichen Kleidung“ iSd Rechtsprechung des VwGH gesprochen werden. Das Finanzamt habe in den Jahren 1998 und…
…und Kundentermine. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht am 18.4.2018 brachte der steuerliche Vertreter zur Abzugsfähigkeit der Zinsen vor, dass nach den bisherigen Ausführungen eine berufliche Beziehung sicher gegeben sei. Der Amtsvertreter wandte dagegen ein, dass es bei den Zinsen darauf ankomme…
…dass die wesentlichen Beziehungen (sowohl persönlich als auch beruflich) in diesem Zeitraum ausschließlich in der Schweiz bestanden habe." Das Finanzamt nahm das Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2010 wieder auf und veranlagte neben den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit des Amtes der NÖ Landesregierung die Einkünfte aus…
…Seitens der Beschwerdeführerin wird die Anerkennung als Werbeaufwendungen beantragt. Dass es sich hier um Geschenke an Kunden und/oder Geschäftsfreunde handelt, steht außer Streit. Geschenke, die auf Grund berufliche Beziehungen an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde im Allgemeinen bei besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten, Neujahr etc…
…als der Familienbonus Plus und die nachgewiesenen beruflich veranlassten Reisekosten zu berücksichtigen sind. Hinsichtlich des Alleinverdienerabsetzbetrages war die Beschwerde abzuweisen, weil die maßgeblichen Einkünfte der Ehefrau beziehungsweise Lebensgefährtin des Beschwerdeführers unter Einbeziehung des Wochengeldes den gesetzlichen Grenzbetrag von EUR 6.000,00 überschritten. Der angefochtene…
…betriebliche beziehungsweise berufliche Aspekt von untergeordneter Bedeutung ist, dann gibt es keine Absetzbarkeit der Fahrtkosten. Die untergeordnete Bedeutung kann sich dabei aus einem unzweifelhaft im Vordergrund stehenden "auslösenden Moment" für die Entscheidung zum Antritt der Reise ergeben. Wenn unzweifelhaft ein fremdbestimmtes betriebliches oder berufliches Ereignis…
…lässt darauf schließen, dass Sie das Büro besuchen, beziehungsweise berufliche Fahrten absolvieren." Dass ich berufliche Fahrten absolviere, stelle ich ja gar nicht in Abrede - das hat aber nichts damit zu tun, ob Aufwendungen für ein Arbeitszimmer absetzbar sind oder nicht. Ich hatte auch in meinem…
…würden, dass er am Beschäftigungsort wohnen müsse und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden könne wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, würden als beruflich beziehungsweise betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen sein, bei der sie erwachsen wären. Die…
…den Jahren 2016 und 2017 (bis November) als Oberarzt in S (Deutschland) und in Pfäfers (Schweiz). Gesamthaft betrachtet steht für das Bundesfinanzgericht fest, dass der Beschwerdeführer den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aufgrund seiner beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen in Deutschland, vornehmlich in München hatte. Die Tatsache…
…Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Berufliche Gründe für zwei Wohnsitze liegen vor, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist…
…Wohnsitzmeldung nur Indizwirkung zukomme; zu beurteilen seien die tatsächlichen Lebensumstände. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen der Bf sei von deren faktischem Lebensmittelpunkt in Österreich auszugehen. Sie sei hier berufstätig und habe damit auch eine wirtschaftliche Bindung. Nach eigenen Angaben sei…
…Weiters erleichtern mir die in dieser Ausbildung vermittelten EDV-Anwendungen meine derzeitige berufliche Tätigkeit.“ 4.) Der diesem Schreiben beigefügten Aufstellung zufolge setzen sich die unter KZ [722) als Werbungskosten begehrten Aufwendungen für die Teilnahme am WIFI Diplomlehrgang „Personal-Coach im tiergeschützten Setting„ (laut Rechnung vom…
…Der Begriff der "Pflegeeltern" setzt zwei Definitionsmerkmale, nämlich erstens die faktische - gänzliche oder partielle - Besorgung von Pflege und Erziehung des Kindes und zweitens das Bestehen einer persönlichen Beziehung zwischen dem Kind und seiner Betreuerin, die an Intensität dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern u Kindern nahe…
…Effektenhandel, Investmentveranlagungen von Privat- und Firmenkunden). In den Bankerträgen der Jahre 2005 bis 2010 sind Mieterträge nur im Ausmaß von 0,16% (2010) beziehungsweise maximal von 0,58% (2007) enthalten, Leasingserträge keine. Die Mieterträge stammen in den Jahren 2005 bis 2008 fast zur Hälfte aus…
…doppelte Haushaltsführung unberücksichtigt; begründend führte es dazu Folgendes aus: "Die Kosten eines Arbeitnehmers für einen Haushalt am Beschäftigungsort und/oder für Familienheimfahrten sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die steuerlichen Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass der…
…anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus (vgl. VwGH 30.5.1985, Zl. 83/16/0177 ….)." Die der Lebensgestaltung dienenden wirtschaftlichen Beziehungen treten laut VwGH hinter die persönlichen Bindungen eindeutig zurück und kommt ihnen in der Regel eine geringere Bedeutung zu. Entscheidend…
…um die Rückkehr zu seinem (gewöhnlichen) Wohnsitz gehandelt habe, vermochte das Zollamt weder schlüssig darzulegen, noch ergibt sich dies aus dem Akt. Jedenfalls unterhält der Beschwerdeführer neben seinen beruflichen Bindungen als Servicemonteur auch persönliche Beziehungen (Verein, Freunde) an seinem Schweizer Wohnort, wo er eine ca…
…Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung20.12.2008 01.06.2009 Arbeitslosengeldbezug30.03.2009 03.04.2009 Angestellte30.03.2009 03.04.2009 Übergangsgeldbezug30.03.2009 03.04.2009 berufliche Rehabilitation02.06.2009 04.07.2009 Angestellte02.08.2009 16.09.2009 Arbeitslosengeldbezug17.09.2009 22.10.2009 Notstandshilfe…