…Die Bf habe die Glücksspielabgabe in Höhe von 671.820 € am 1.11.2018 an die Abgabenbehörde entrichtet. Die belangte Behörde hätte die Glücksspielabgabe für die Monate, in denen die Bf eine negative Bemessungsgrundlage offengelegt hätte, hingegen mit Null € festgesetzt mit der Begründung…
…Es sei nicht nachvollziehbar, welche Zahlungen das Finanzamt noch auf den Rückstand aufgrund der Berichtigungen der Jahre bis 2006 angerechnet habe. Denn die gesamte Abgabenschuld habe € 1.071.305,39 betragen, abzüglich der in obiger Tabelle angeführten Ratenzahlungen in Höhe von € 282.720…
…3. Berechnungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben Entsprechend Spruchpunkt II. wird der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2002 wie folgt abgeändert: Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden um den Betrag von EUR 525.182,00 (Punkt 2.2, **C-Haus**) vermindert und betragen somit EUR 944.238…
…19 € (Bemessungsgrundlage 1.239.360,70€) Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. III. Gegen dieses Erkenntnis ist betreffend Spruchpunkt I eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…bzw. Einschränkung des Betrags informiert werden. Die sich ergebende Überzahlung wurde aber, wie ersichtlich bereits an den Abgabepflichtigen zurückbezahlt." Die erwähnte chronologische Zusammenfassung enthält folgende Darstellung: "09.04.2019 händischer Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Erhöhung Adresse ***2*** Eine Buchungsmitteilung wurde gleichzeitig versendet…
…Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…entsprechende Angabe bereits; 2009 vermerkt kein ausgefülltes Formular "L1i"; ab 2010 wird das jeweilige "L1i" als angeschlossen vermerkt (diese "L1i" finden sich jedoch für keines der Streitjahre im Akt). Schließlich ist auch in der Abgabenerklärung für 2007 ein - allerdings nicht korrekter - Betrag an deutscher Firmenpension…
…zur Folge, dass gleiche Sachverhalte aus unsachlichen Gründen ungleich behandelt würden. Wie bereits in der Beschwerde erläutert, bedeute die steuerliche Nicht-Anerkennung von negativen Ergebnissen in einzelnen Monaten, dass zwei Glücksspielanbieter, welche über ein Jahr gesehen den gleichen Betrag an Einnahmen erzielen würden, ungleich besteuert…
…und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilagen 1 und 2 angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Einkommen in Höhe von ca. EUR 172.000,00 verschafft, das jedoch aufgrund eines rechtskräftigen Urteils des Landesgerichtes Stadt wieder zurückbezahlt werden muss. Der Berufungswerber ist auch bemüht, diesen Betrag zurückzubezahlen, ist jedoch finanziell nicht in der Lage auf einmal diesen Betrag an das Landesgericht…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern, die einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses bilden, zu entnehmen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf …
…bislang gemeistert worden. Da auch Bankverbindlichkeiten von € Betrag_Verb per 31.12.2020 sowie das Girokonto mit € Betrag_Kontokorr aushafteten, sei eine weitere Tilgung in Höhe der festgesetzten Abgaben nicht möglich ohne die Fortführung des Unternehmens äußerst zu gefährden. 2. Mit Bescheid vom…
…verspätete Abgabenentrichtung am 30.12.2019, die allerdings aus folgenden Gründen ausnahmsweise nicht gegen die beantragte Herabsetzung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages spricht: Die steuerliche Vertreterin hat zutreffend zusammengefasst darauf hingewiesen, dass aufgrund der mit Wirksamkeit 18.2.2019 geleisteten Zahlung ein zu hoher Betrag an das…
…die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem am Ende der Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt, das einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses bildet, zu entnehmen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
…Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
…Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem Ende der Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes…