…gegeben: 3.1. Es liegt eine "erhebliche Härte" vor, weil eine wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin damit einherginge: Es sind weder ausreichend flüssige Mittel noch veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden. Grundsätzlich genügt zwar der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen gestellt und noch unerledigt ist, nicht für eine…
…die Liegenschaft einen Verkehrswert in Höhe von € 1.972.755,35 aufweisen würde. Somit sei laut Angaben des Antragstellers belastungsfähiges Vermögen vorhanden und es könne daher nicht von einer erheblichen Härte im Sinne des § 212 BAO ausgegangen werden. Zum anderen würden die antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten…
…den für die Bestreitung des Lebensunterhalts notwendigen Einkunftsquellen veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen, kann dies im Einzelfall zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Auch endgültige Zinsverluste reichen hierbei alleine für die Begründung einer erheblichen Härte nicht aus, jedoch darf keine Verschleuderung von Vermögen verlangt werden (Stoll…
…€ 1,4 Mio ausweist. Demgegenüber betragen die beschwerdegegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten lediglich € 278.416,71. Da die Beschwerdeführerin sowohl über ausreichende finanziellen Mittel verfügt, belastungsfähiges Vermögen in einem Ausmaß vorliegt, das die Abgabenforderung mehrfach übersteigt, einen Anspruch auf einen Teil des Bilanzgewinns der CD GmbH…
…der Bf. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, wonach die Bf. über kein veräußerbares und belastungsfähiges Vermögen verfügt und ein Liquiditätsstatus vom 1.8.2012 beigebracht worden sei. Die Bf. verfügte zum Zeitpunkt 1.8.2012 nur über ein Kontoguthaben in Höhe von ca. 8.930…
…einzige Einkunftsquelle des Bf. darstellten, folgt nicht die Unzumutbarkeit einer bloßen Belehnung dieses Vermögenswertes. Da auch keine Anhaltspunkte für eine fehlende Belehnungsmöglichkeit bestehen, ist davon auszugehen, dass der Bf. über belastungsfähiges Liegenschaftsvermögen in Deutschland verfügt. Schon deshalb erweist sich seine Behauptung, die zur Begleichung der…
…Zuge von Einhebungsmaßnahmen eine Verschleuderung von Vermögenswerten nicht verlangt werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vermögensverminderung, die mit einer Abgabenentrichtung zwangsläufig einhergeht, überhaupt nicht eintreten darf. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen…
…das Vorhandensein liquider oder verwertbarer Mittel an. Bei Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens ist keine erhebliche Härte anzunehmen. Das Vorliegen der erheblichen Härte hat der AbgPfl aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand der Einkommens- und Vermögenslage darzulegen (VwGH 20. 9…
…Härte bei der Entrichtung vorliegen. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH könne nämlich das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Eine Verschleuderung des Vermögens des Beschwerdeführers werde vom Finanzamt nicht verlangt. Der Argumentation…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Im Stundungsansuchen hat der Bf. kein Vorbringen zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation getätigt…
…und ausreichend vorzusorgen (VwGH 4.6.1986, 84/13/0290). Das Vorhandensein von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann eine erhebliche Härte ausschließen; eine Verschleuderung des Vermögens wird jedoch nicht verlangt (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Eine Gefährdung der Einbringlichkeit ist nach § 212 Abs…
…des Abgabenschuldners eingetreten ist. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zu einer Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei eine Vermögensverschleuderung nicht erforderlich sei. Auch eine Einkommens- und Vermögenslosigkeit des Abgabepflichtigen stehe einer Zahlungserleichterung entgegen, da diese bereits…
…eigenem Antrieb konkretisiert anhand der Vermögenslage das Vorliegen einer erheblichen Härte und der Umstand, dass die Einbringung der Abgabe nicht gefährdet ist, dargelegt. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der…
…wirtschaftlichen Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Die angespannte Liquiditätslage der Beschwerdeführerin stelle nach Ansicht der Behörde keine erhebliche Härte iSd § 212 BAO dar: Die…
…Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens könne zur Verneinung der erheblichen Härte fuhren (vgl VwGH 5.4.1957, 975/55; 4.9.2008, 2007/17/0118). Eine Verschleuderung des Vermögens dürfe jedoch nicht verlangt werden (vgl VwGH 4.2…
…werden könne (VwGH 22.2.2001, 95/15/0058). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118)…
…Umstände darzutun, auf die er sein Stundungsbegehren stützt. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118). Zur…
…Jahr 2020 mit einer Gutschrift iHv EUR 450,00 ohne Berücksichtigung des Katastrophenschadens als außergewöhnliche Belastung fest. Begründend führte die belangte Behörde aus, ein bloßer Vermögensschaden stelle keine außergewöhnliche Belastung dar. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 14. März 2021. Begründend führte der Beschwerdeführer aus…