…3a Z 3 lit. b zweiter Teilstrich EStG 1988, (vorerst) nicht berücksichtigt werden. Solange die Anträge der beiden Anspruchsberechtigten aufrecht sind, besteht eine Bindung an die zwingende Hälfteaufteilung. Anträge auf den Familienbonus Plus können jedoch bis fünf Jahre nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides - sowohl…
…der erhobenen Beweise zu treffen ist. Grundsätzlich müssen beide Elternteile (egal, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht) zum Unterhalt ihres Kindes beitragen (vgl. § 231 ABGB). Lebt ein Kind mit einem Elternteil bzw. beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt, dann hat es Anspruch auf Naturalunterhalt…
…Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, oder beim Familienbeihilfenberechtigten und dem Steuerpflichtigen, dem der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, jeweils zur Hälfte. Auch für Fälle, in denen der Familienbonus von beiden Anspruchsberechtigten in einer Höhe, die insgesamt über das zustehende Ausmaß hinausgeht, beantragt wird, sieht der Gesetzgeber eine klare Regelung vor: In…
…wonach ein Anspruchsberechtigter unter bestimmten Voraussetzungen 90% des Familienbonus Plus beantragen könnte, ist nicht anwendbar, weil das anspruchsvermittelnde Kind bereits 2018 das 10. Lebensjahr vollendet hatte. Das Finanzamt hat, wie gesetzlich bestimmt, beiden Anspruchsberechtigten die Hälfte des Familienbonus Plus zuerkannt. Die Beschwerde war daher spruchgemäß…
…Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung in einer Höhe beantragt, die insgesamt über das nach Z 1 oder Z 2 zustehende Ausmaß hinausgeht, ist jeweils die Hälfte…
…Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Vater von T und S). Der Beschwerdeführer hat im Jahr 2021 von Jahresbeginn bis 24.6.2021 mit seiner geschiedenen Ehegattin und den beiden Kindern im gemeinsamen Haushalt gelebt. Ab 24.6.2021 hat der Beschwerdeführer mit seinem Sohn im gemeinsamen…
…bedenkliche Ungleichbehandlung nicht erkannt werden, weil sich die Regelung im Bagatellbereich bewegt und Auswirkungen zu Gunsten und zu Lasten des Abgabepflichtigen haben kann. Somit hatte der Senat die Beschwerde gegen beide Anspruchszinsenbescheide als unbegründet abzuweisen. Abschließend erfolgt zur Anregung des Bf. auf Aussetzung der Entscheidung…
…Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, liegt im gegenständlichen Beschwerdefall nicht vor. Das Ausmaß der Zuerkennung des Familienbonus Plus bei Beantragung durch beide Anspruchsberechtigten ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut der zitierten gesetzlichen Bestimmungen. Eine (ordentliche) Revision war daher nicht zuzulassen. Klagenfurt am Wörthersee, am 22…
…grundsätzliche Bedeutung zukommt, liegt im gegenständlichen Beschwerdefall nicht vor. Das Ausmaß der Zuerkennung des Familienbonus Plus bei Beantragung durch beide Anspruchsberechtigten ergibt sich aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Revision ist aus diesem Grunde nicht zulässig. Wien, am 22. Mai 2026
…beide, wie im gegenständlichen Fall, den Familienbonus geltend machen, so ist die Behörde verpflichtet, in Befolgung der gesetzlichen Bestimmung des § 33 Abs. 3a Z 3 lit. c EStG 1988 den zustehenden Betrag (= im gegenständlichen Fall 1.500,00 € pro Kind) bei den Anspruchsberechtigten…
…über das zustehende Ausmaß des Familienbonus Plus hinausgehen, soll es zu einer zwingenden Hälfteaufteilung kommen." Das Gesetz stellt sohin unzweifelhaft auf die Antragstellung der für den Familienbonus Plus Anspruchsberechtigten ab. Haben beide Anspruchsberechtige den Familienbonus Plus beantragt, steht jedem der Berechtigten nur mehr der anteilige…
…widersprechende) Antrag der Kindesmutter auf Berücksichtigung des halben Familienbonus Plus für das Veranlagungsjahr 2023 aufrecht. Da sowohl der Beschwerdeführer (Kindesvater) als Familienbeihilfenberechtigter als auch die Kindesmutter als Unterhaltsabsetzbetragsberechtigte anspruchsberechtigt waren und beide den Familienbonus Plus in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 beantragten…
…§ 33 Rz 34/8). Vom Verwaltungsgerichtshof wurde dazu klargestellt, dass das Gesetz dabei unzweifelhaft auf die Antragstellung der für den Familienbonus Plus Anspruchsberechtigten abstellt. Haben beide Anspruchsberechtige den Familienbonus Plus beantragt, steht jedem der Berechtigten von vornherein nur der anteilige Betrag zu. Wie die Erläuterungen…
…auf welchen jedoch dieselben Wertungsgesichtspunkte zutreffen, wie auf den im Gesetz geregelten Fall des Ausschlusses durch einen bestehenden Unterhaltsanspruch, da beide Ansprüche die Versorgung der (hinterbliebenen) Ehefrau bezwecken. Es handelt sich daher um eine planwidrige Gesetzeslücke, die nach Ansicht der Finanzverwaltung sehr wohl durch Analogie…
…vollständig ausgefüllte Antragsformulare auf die Familienbeihilfe für beide Kinder. Desweiteren, haben beide Kinder in Polen keinen Anspruch auf eine gleichartige Familienbeihilfe in der Höhe der Familienbeihilfe in Österreich. Vielen Dank im Voraus für eine wohlwollende Bearbeitung dieses Antrages. Die Belege der überwiesenen Alimente für die…
…Bedeutung zukommt, liegt im gegenständlichen Beschwerdefall nicht vor. Vielmehr ergibt sich das Ausmaß der Zuerkennung des Familienbonus Plus bei Beantragung durch beide Anspruchsberechtigten aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut der zitierten gesetzlichen Bestimmungen, sodass eine Revision aus diesem Grunde nicht zulässig ist. Wien, am 13…
…EStG gesetzlich geregelt, dass wenn für das Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag beantragt wird und beide Anspruchsberechtigte insgesamt den Familienbonus in einer Höhe beanspruchen die über das zustehende Maß gemäß Z1 oder Z2 hinausgeht, dieser bei Beiden nur zu jeweils 50% zu berücksichtigen ist. Hinsichtlich Ihrer Ausführungen…
…war nicht von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung abhängig. Das Ausmaß der Zuerkennung des Familienbonus Plus bei Beantragung durch beide Anspruchsberechtigte ergibt sich eindeutig aus der zitierten gesetzlichen Bestimmung sowie auch der Umstand, dass die Abgabenbehörde an die von den Berechtigten gestellten Anträge…
…beide, wie im gegenständlichen Fall, den Familienbonus geltend machen, so ist die Behörde verpflichtet, in Befolgung der gesetzlichen Bestimmung des § 33 Abs. 3a Z 3 lit. c EStG 1988 den zustehenden Betrag (= im gegenständlichen Fall 1.500,00 € pro Kind) bei den Anspruchsberechtigten…
…Bestattungsbeihilfe und die Hinterbliebenenunterstützung. In § 104 Ärztegesetz wird normiert, dass zuerst Witwe und Witwer Anspruch auf die beiden Leistungen haben, in der Folge Waisen und sonstige gesetzliche Erben. In § 38 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für NÖ ist in Abs 1 festgehalten, „die Hinterbliebenenunterstützung…