…berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet ist (vgl. VwGH 9.7.1997, Zlen. 93/13/0296; 27.1.2011, Zl. 2010/15/0197; 26.4.2012, Zl. 2009/15/0088; 24.4.2014, Zl. 2011/15/0187). Soweit sich jedoch die Aufwendungen für die Lebensführung…
…Geltendmachung von Kilometergeldern für (behauptete) berufliche Fahrten mit dem privaten Kfz kommt der Nachweisführung durch den Steuerpflichtigen besondere Bedeutung zu. Die Möglichkeit einer verlässlichen Kontrolle der Angaben anhand einwandfreier, vollständiger und zeitnah geführter Aufzeichnungen spielt daher eine wesentliche Rolle. Beruflich gefahrene Kilometer sind grundsätzlich durch…
…Kilometergeldern die er teilweise zurückerhalte, was jedoch bereits [in dem von ihm erstellten] "Steuerabgleich" berücksichtigt worden sei. Alle angegebenen Ausgaben würden entweder berufliche Fahrten zu Kunden oder sonstige berufliche Aufwendungen wie beispielsweise Aufmerksamkeiten für Kunden betreffen, die ihm Empfehlungen aussprechen würden. Die Fahrtkosten seien detailliert…
…äußere Erscheinungsbild, das auf Art und Beweggrund eines Aufwandes schließen lässt und nicht die bloß behauptete, davon abweichende Motivation des Abgabepflichtigen (VwGH 15.7.1998, 93/13/0205). Die Notwendigkeit bietet in derartigen Fällen das verlässliche Indiz der beruflichen im Gegensatz zur privaten Veranlassung. Dies…
…November 2016, Ro 2014/13/0045 jeweils mwN). Liegt keine ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche bzw berufliche Nutzung oder Veranlassung vor, unterscheidet die Rechtsprechung danach, ob sich die Aufwendungen für die Lebensführung und berufliche Aufwendungen einwandfrei trennen lassen. Nur wenn dies der Fall ist, kommt…
…dass Internetkosten sowie Aufwendungen für einen Internetanschluss und zur Erstellung einer eigenen E-Mail Adresse im Ausmaß von insgesamt 1.211,40 € angefallen sind. Das Bundesfinanzgericht vertritt in freier Beweiswürdigung die Auffassung, dass die behauptete berufliche Verwendung von Internet samt eigener E-Mailadresse durch…
…Denn hätte die ehemalige Parteienvertreterin, wie der nunmehrige Parteienvertreter behauptet, die Höhe des Privatanteiles im Ausmaß von 50% der (geltend gemachten) Aufwendungen geschätzt, dann hätte er einen Privatanteil in Höhe von € 1.002,59 ausscheiden müssen und nicht € 514,87. Die Argumentation des…
…Unterlagen über Zahl und Dauer der Gespräche, sind die Kosten zu schätzen. Werden Aufzeichnungen oder Beweismittel für das behauptete berufliche Ausmaß nicht vorgelegt, ist eine Schätzung der betrieblichen Aufwendungen im Einzelfall mit 25% der Gesamtkosten (bei einer vierköpfigen Familie) nicht unschlüssig (VwGH 29. 6. 1995…
…netto acht Stunden) in luxuriösen Urlaubsunterkünften mit beruflichen Angelegenheiten (an einem 113 Kilometer entfernten Ort) gefüllt werden, geht das Bundesfinanzgericht von einer ausschließlich privaten Veranlassung ab 19.4.2011 aus. Darüber hinaus gibt es für die von der Bf. behauptete berufliche Veranlassung (Meetings) am 25…
…private E-Mails, etc. ausschließlich mit dem von ihrem Gatten und ihr gemeinsam genutzten (privaten) Laptop erledigt würden, mit welchem sie die behauptete ausschließliche berufliche Nutzung ua. des in Rede stehenden Stand-PCs zu bekräftigen versucht, ist zu entgegnen, dass es sich dabei um eine…
…An Hand dieser Rechnungen konnte iVm mit der jeweiligen Recherche im Internet die behauptete berufliche Veranlassung der jeweiligen Anschaffung, wie im Rahmen der rechtlichen Würdigung dargestellt, überprüft werden. Der von der belangten Behörde in der Vorhaltscharakter zukommenden Beschwerdevorentscheidung vertretenen Auffassung, wonach Aufwendungen für diverse Medikamente…
…Bezüglich des Mopeds wäre zu erheben, ob die behauptete berufliche Verwendung überhaupt mit dem typischen Arbeitsablauf des Bw in Einklang zu bringen ist. Zu klären wäre auch, aus welchen Gründen der behauptete Ortswechsel (Büro-Container) nicht mit einem der Kraftfahrzeuge, sondern mit einem Moped erfolgen…
…für das behauptete berufliche Ausmaß der Telefonate vorgelegt hat werden die anzuerkennenden Werbungskosten für die Telefongespräche im beantragten Ausmaß mit 50% der Gesamtkosten geschätzt. Aufwendungen für einen Computer einschließlich des Zubehörs sind ebenso wie die Kosten eines Internetanschlusses als Werbungskosten abzugsfähig, soweit eine berufliche Verwendung…
…erwachsenen Aufwendungen. Wenn sich Herr AB für die Erledigung der Schadensfälle einen Computer von der VersAG Versicherung mit den aufgespielten Dienstprogrammen anschaffen musste, entspricht dies der gängigen Praxis für nichtselbständige Versicherungsangestellte, weil gerade bei in der Versicherungsbranche nichtselbständig beschäftigten Personen eine Vielzahl an beruflichen Aufwendungen…
…Proben und der CD-Aufnahme ist eine klare Trennung in beruflichen und privaten Bereich nicht möglich, woraus folgt das die Reisekosten nicht abzugsfähig sind. f) Zu AfA (Abschreibung) iPod Im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Aufwendungen für den iPod wird bereits in der o.a…
…entspricht nämlich den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass über die beruflich notwendige Auseinandersetzung mit Theater auch noch ein privates Interesse an Theateraufführungen besteht. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Konzertbesuche. Unter dem Blickwinkel der oben zitierten, höchstgerichtlichen Rechtsprechung waren die Aufwendungen für die Konzertkarten gem. …
…dargelegt - nicht allein auf die Angaben des Steuerpflichtigen stützen; es liegt vielmehr an diesem, durch geeignete, objektiv nachprüfbare Nachweise, die behauptete ausschließliche berufliche Nutzung nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Das Verwaltungsgericht hat die Bf. ausdrücklich aufgefordert, Unterlagen vorzulegen, aus denen die (nahezu) ausschließliche betriebliche…
…dass im Haushalt der Bf. nur ein Drucker existiert. Dass die Bf. diesen wie behauptet ausschließlich beruflich verwendet, widerspricht nach Ansicht des Gerichts der allgemeinen Lebenserfahrung. Insoweit ist ihrem Vorbringen daher nicht zu folgen. Mangels weiterer Anhaltspunkte musste zum Ausmaß der Privatnutzung des Druckers eine…
…in einem solchen Fall verhalten ist, nach dem Vorliegen auch noch anderer als der vom Steuerpflichtigen angegebenen Gründe für die behauptete Unzumutbarkeit zu suchen. Die berufliche Veranlassung von Aufwendungen, denen nach dem ersten Anschein eine nicht berufliche Veranlassung zu Grunde liegt, ist vom Steuerpflichtigen darzustellen …
…beantragten Kosten (Wiener Linien, Taxi, Fahrscheine) iHv 77,50 Euro (2008) und 9 Euro (2009) konnten nicht anerkannt werden, da die berufliche Veranlassung der Aufwendungen nicht nachgewiesen wurde. Das Vorbringen in der Vorhaltsbeantwortung vom 29.1.2015, dass die Bf. insbesondere für Kundenbesuche innerhalb des…