…dessen, ob er im abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht werden habe können, ohne jegliche Relevanz: Die Identität ***G*** als Adressat behördlicher Erledigungen und Dokumente sei zweifelsfrei festgestanden. Die Wiederaufnahme der Einbringung stelle eine rein behördeninterne Maßnahme dar, betreffend welche weder ein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen bestehe, noch…
…eine innerbehördliche Maßnahme und erfolgt ohne Bescheid. Wenn die Gründe, die zur Aussetzung geführt haben, wegfallen, ist die ausgesetzte Einbringung gemäß § 231 Abs. 2 BAO wieder aufzunehmen. Einer förmlichen Verfügung der Wiederaufnahme der ausgesetzten Einbringung bedarf es nicht, weil diese eine formlose behördeninterne Maßnahme ist…
…der Umbuchung auf dem Abgabenkonto der A-Ges ausgesetzt waren, stand der Durchführung der Überrechnung des Guthabens nicht entgegen, weil die Aussetzung der Einbringung lediglich eine behördeninterne Maßnahme darstellt, auf die der Abgabepflichtige keinen Rechtsanspruch hat und über die kein Bescheid ergeht (Ritz, BAO 6 …
…Das Bundesfinanzgericht war daher nicht befugt, darüber (erstmalig) zu entscheiden. Eine etwaige Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO ist eine behördeninterne Maßnahme, über die kein Bescheid zu ergehen hat. Gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die…
…vorsehen, den Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen haben. Zu den übrigen Einwendungen, insbesondere was die Aussetzung der Einbringung anlangt, ist auszuführen, dass es sich dabei um eine behördeninterne Maßnahme handelt (VwGH 12.6.1990, 90/14/0100; 15.4.1997, 96/14/0001), worüber…
…4.1997, 96/14/0001) eine interne Maßnahme der Abgabenverwaltung darstellt; ein Rechtsanspruch auf Aussetzung der Einbringung besteht nicht. Daraus folgt für den contrarius actus der, daß auch dieser als behördeninterne Maßnahme anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.2004, 2000/15…
…Rückforderung mag mit den Wirren infolge der CORONA-Maßnahmen, oder wie auch sonst, erklärt werden, konnte aber das Vertrauen von Frau ***1*** ***3*** auf den rechtsrichtigen Weiterbezug der Familienbeihilfe nicht erschüttern. Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Maßnahmen aufgrund der OVID-19-Krise verweise ich auf…
…nach § 236 BAO ist das behördeninterne Verfahren nach § 26 Abs 4 FLAG 1967, welches eine Weisung der Oberbehörde voraussetzt, wonach das FA angewiesen werden kann, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre, zu unterscheiden; diese Maßnahme würde nicht bescheidmäßig erfolgen…
…die während dieses Zeitraumes vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen im unmittelbaren Anschluss an den Anspruchszeitraum bis März 2021 in Bezug auf dieses Kind weiter Anwendung, solange während dieses Zeitraumes keine andere Person anspruchsberechtigt wird. (2) Für die Maßnahme nach Abs. 1 ist ein Betrag von höchstens 102 Mio…
…oder leicht fahrlässig unterblieben sei, sei somit nicht geboten gewesen. Da zum Fälligkeitstag 15.02.2017 die Einkommensteuervorauszahlung für das erste Quartal 2017 in Höhe von 6.445,00 € nicht entrichtet worden sei und keine Maßnahme gesetzt worden sei, die hinsichtlich des Fälligkeitstages eine…
…nach § 236 BAO ist das behördeninterne Verfahren nach § 26 Abs 4 FLAG 1967, welches eine Weisung der Oberbehörde voraussetzt, wonach das FA angewiesen werden kann, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre, zu unterscheiden; diese Maßnahme würde nicht bescheidmäßig erfolgen…
…angesprochene behördeninterne Verfahren nach § 26 Abs. 4 FLAG 1967, von der Rückforderung des Übergenusses abzusehen. Dieses Verfahren setzt eine Weisung der Oberbehörde voraus, wonach das FA angewiesen werden kann, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre; diese Maßnahme würde nicht…
…ist das vom Vertreter der Bf angesprochene behördeninterne Verfahren nach § 26 Abs 4 FLAG 1967, welches eine Weisung der Oberbehörde voraussetzt, wonach das FA angewiesen werden kann, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre; diese Maßnahme würde nicht bescheidmäßig erfolgen…
… 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. § 231 BAO ist eine behördeninterne, verwaltungsorganisatorische Maßnahme, durch die rechtlich vollstreckbare, aber gegenwärtig und in unmittelbarer Zukunft ("zunächst") faktisch nicht vollziehbare Abgabenansprüche aus Zweckmäßigkeitsgründen (Ersparnis der Einbringungskosten bei sich fruchtlos erweisenden…
…neuen Betrieb, sondern gegebenenfalls eine Verbesserungsmaßnahme dar. Von der Behörde sei daher zu beurteilen, ob es sich um Maßnahme handelt, die dazu geeignet ist, die Tätigkeit nachhaltig aus der Verlustzone zu führen und ob dadurch innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Gesamtgewinn erwirtschaftbar ist. Im Folgenden…
…zB § 54 Abs. 3 Oö. KAG 1997) abzieht. Diese behördeninterne Richtlinienbestimmung nahm das Finanzamt offenbar nun - im Dezember 2007 - zum Anlass, um die Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 gem. § 303 Abs.4 BAO wiederaufzunehmen und in der Folge neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre…
…wenn die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht, die Maßnahme ins Leere geht, von rechtlich verfehlten Voraussetzungen oder rechtsfehlerhaftem Vorschriftenverständnis ausgeht (siehe oben lit c sublit dd). Behördeninterne Evidenz- und Registrierungsmaßnahmen und ähnliche Dispositionen des amtsinternen Betriebes, innerdienstliche (behördeninterne) Kontrpllen, Berichte und Aktenvorlagen an die Oberbehörden…
…die Nutzung der Einrichtungen der Krankenanstalt, zB § 54 Abs. 3 Oö. KAG 1997) abzieht. Diese behördeninterne Richtlinienbestimmung nahm das Finanzamt offenbar nun - im Oktober 2012 - zum Anlass, um die rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 gem. § 293b BAO insofern zu berichtigen, als sie den in den…
…die gegenständlichen beauftragten Unternehmen (***GX***, ***M***, ***V***) aufgrund behördeninterner Ermittlung ,,Scheinfirmen" iZm Baubetrug wären. So stützt sich die Argumentation der Prüferin auch in den folgenden Ausführungen des Berichts auf behördeninterne Kontrollmitteilungen, vorliegende Bankkonten der ,,Scheinfirmen" und Zeugenaussagen, die jedoch alle als ,,geheime Beweismittel" einzustufen sind…
…Tätigkeitsstaaten stellt keine Zuständigkeit dar. Die Eltern haben keinen Anspruch auf Leistungen im Erstattungsstaat. Es handelt sich um eine bloße behördeninterne Kostentragungsregelung. Das Finanzamt beantragt die Beschwerde abzuweisen. Das Bundesfinanzgericht richtete ein Schreiben an das Finanzamt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass in der Schweiz…