… VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117). Stehen Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit ist die Abzugsfähigkeit regelmäßig gegeben (Jakom/Lenneis, EStG10, § 16 Rz 49). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG liegen nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung also dann…
…und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (vgl. VwGH 22.11.1995, Zl. 95/15/0161). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach der VwGH-Rechtsprechung also dann vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet…
…und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (vgl. VwGH 22.11.1995, Zl. 95/15/0161). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach der VwGH-Rechtsprechung also dann vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet…
…2000/15/0009). Ob eine auf die Berufsgruppe des Beschwerdeführers zugeschnittene Bildungsmaßnahme vorliegt, ist anhand der Lehrinhalte zu prüfen ( Schubert in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16 Anm 140). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG liegen nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung also…
…Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG liegen nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung also dann vor, wenn…
…es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (vgl. VwGH 22.11.1995, Zl. 95/15/0161). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach der o.a. VwGH-Rechtsprechung also dann vor…
…Kindes in Anspruch nehmen. Von einer Bindung der vollen Arbeitskraft kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme hinsichtlich des theoretischen und praktischen Teiles sowie der Vor- und Nachbereitungszeiten ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nimmt, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitdienstverhältnisses entspricht. Dies wird dann…
…belangte Behörde in ihrer Stellungnahme die Abweisung der Beschwerde und verwies hierzu auf die Bestimmung des § 20 EStG, wonach Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen, dem Abzugsverbot der genannten Norm unterlägen…
…23.02.2011, 2009/13/0127). Von der Bindung der Arbeitskraft könne nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme durch den Kursbesuch, die Vor- und Nachbereitungszeiten und die Prüfungsteilnahme ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nehmen, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitverhältnisses entspreche. Es sei demnach…
…Bitte beantworten Sie auch die folgenden Fragen zu Ihren Bildungskosten: Welche Tätigkeit haben Sie ausgeübt? Schicken Sie uns eine kurze Arbeitsplatzbeschreibung. Schicken Sie uns bitte das genaue Veranstaltungsprogramm (inklusive Zeittafel). Wie hängen die Bildungsmaßnahmen mit Ihrem Beruf, einer besseren Position oder dem nächsten Berufswunsch zusammen…
…die aber jedenfalls im ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Von einer begünstigen Bildungsmaßnahme wird somit jedenfalls dann zu sprechen sein, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.“ Als Beilage übermittle die…
…Februar 2014 bis August 2014 besuchte sie den vom Verein V veranstalteten "Lehrgang Mezzanin". Dieser Verein wurde im Jahr 1997 gegründet und bietet unter anderem auch Bildungsmaßnahmen für Migrantinnen an. Die Beschwerdeführerin ist bei diesem Verein angestellt und laut Homepage des Vereins in der "Koordination…
…Ihren Betreuungsverlauf überprüft und können Ihnen bestätigen, dass es sich bei der von Ihnen besuchten Produktionsschule im Zeitraum vom 19.3.2012 - 17.2.2013 und der Maßnahme "Rollentausch" vom 18.2.2013 - 24.5.2013 um Bildungsmaßnahmen handelt. Produktionsschulen sind arbeitsorientierte berufliche Bildungseinrichtungen im…
…sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielt. Voraussetzung für das Vorliegen einer steuerlich begünstigen Umschulungsmaßnahme wäre sohin, dass diese auf die tatsächliche Ausübung eines anders Berufes…
…Zusammenhang mit der Lebensführung aufweisen - noch keine ausreichenden Nachweise vorgelegt, dass diese Bildungsmaßnahmen für den Abschluss der Ausbildung als Lebens- und Sozialberaterin erforderlich waren. Voraussetzung für das Vorliegen einer steuerlich begünstigen Umschulungsmaßnahme ist aber, dass diese auf die tatsächliche Ausübung eines anders Berufes abzielen muss…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 26.7.2022 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 25.7.2022, Ordnungsbegriff ***5***, womit der Antrag vom 9.6.2022 auf Familienbeihilfe…
…und verwies auf das Steuerbuch 2011, RZ 358-366, demzufolge eine Ausbildung dann vorliege, "wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen..." Die erlangten…
…vorliege. Die Bf. vermeint ihre Lehrgänge haben universitären Charakter und seien den v Veranstaltungen gleichwertig. Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Angenommener Sachverhalt Im Hinblick auf die angebotenen berufsbildenden Bildungsmaßnahmen (worunter auch solche der Berufsfortbildung fallen, vgl. Achatz/Ruppe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Oktober 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. September 2023 zu Ordnungsbegriff ***1*** betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse, vertreten durch Adlbauer & Adlbauer WT-GesmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 8.-Mai-Straße 47, 9020 Klagenfurt gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 14.01…