…befristet in Österreich tätig sei und in Österreich nur Nebenwohnsitze innehabe, hat das Finanzamt als Schutzbehauptungen gewertet. Festzuhalten ist zunächst, dass gemäß Art. VIII Z. 1 und 5 des Hauptwohnsitzgesetzes, BGBl. Nr. 505/1994, mit Wirkung vom 1. Jänner 1995 der Begriff "ordentlicher Wohnsitz" in…
…Vorlagebericht vom 2.7.2019 hielt die belangte Behörde der Bf entgegen, dass deren Behauptung, wonach die vorerst zeitlich befristete Beschäftigung in den USA im Jahr 2016 unbefristet verlängert worden sei, jeder Grundlage entbehre. Vielmehr stelle sich der Sachverhalt anhand der vorliegenden Unterlagen wie folgt…
…2014 dem Bundefinanzgericht zur Entscheidung vor. In der Vorlage führte die belangte Behörde aus, dass aus ihrer Sicht keine Veranlassungen vorlägen, die eine notwendige Aufrechterhaltung des ehemaligen Familienwohnsitzes in Ungarn rechtfertigen würden, da weder eine befristete Beschäftigung in Österreich vorläge, noch sonstige Ausschließungsgründe (zB Einkünfte…
…Z 6 FPG in Zusammenhalt mit den ihm wiederholt erteilten Beschäftigungsbewilligungen gemäß § 5 Abs. 1 AuslBG rechtmäßig in Österreich aufhältig ist. Hiebei ist allerdings nicht zu übersehen, dass es sich um auf die Geltungsdauer von je maximal 6 Monaten befristete Bewilligungen zur Beschäftigung von Ausländern…
…konkrete Tätigkeit. Nach der ständigen Rechtsprechung und der in der in Öterreich angewandten Auslegung der EU-Verordnung ist bei der Beurteilung des Anspruches auf Familienbeihilfe bei einer Beschäftigung unter der Geringfügigkeitsgrenze eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (möglicher Beobachtungszeitraum könnte ein Kalenderjahr sein) Dazu sind die Dauer, die…
…einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in deren Privathaushalten auf längstens einen Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes abgeschlossen werden, soweit die Entgeltgrenze nach Abs. 4 nicht überschritten und die Entlohnung mit Dienstleistungsscheck vereinbart wird. (2) Arbeitsberechtigt ist, wer zur Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet oder…
…den Beschwerdeführer der Schluss zulässig sei, er habe vorgehabt die Tätigkeit in der Schweizerischen Eidgenossenschaft nur für befristete Zeit auszuüben und die Rückkehr nach Österreich von vornherein geplant. Auch diese Ausführungen der Abgabenbehörde erster Instanz in der Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass nach Ansicht des Beschwerdeführers…
…den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können. Bei der Wohnung, die die Beschwerdeführerin im Veranlagungsjahr in Österreich benutzt hat, handelte es sich um eine Ferienwohnung, die von ihrem Arbeitgeber (befristet) angemietet und bezahlt worden ist. Es war ihr daher nicht möglich, die Wohnung jederzeit ungehindert und…
…die Kosten der Familienleistungen aufgrund der ersten Beschäftigung/selbständigen Tätigkeit für den gesamten Bezugszeitraum. Es bestehe daher für Oktober 2009 und September 2010 kein Anspruch auf Differenzzahlung. Im November 2009 und von Februar 2010 bis August 2010 habe die Bf. in Österreich keine Tätigkeit ausgeübt…
…nur befristet über die jeweilige Saison vereinbart (laut Lohnkonto 2011 z. B. "Eintritt 1.11.2010/Austritt 12.05.2011" bzw. "Eintritt 30.05.2011/Austritt 27.10.2011", etc.). Kirchensteuer hatte die Bf. in Österreich nicht zu leisten, weil sie bei der österreichischen Kirchenbeitragsstelle…
…Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes verrichten. Die Entlohnung werde mit Dienstleistungsscheck vereinbart. Eine freiwillige Versicherung in die Kranken- und Pensionsversicherung bewirke auch keine Gleichstellung einer Beschäftigung im Sinne des Art.ll Abs.2 der VO und sei demnach auch keine Zuständigkeit Österreichs…
…bis April 2017 in der Schweiz beschäftigt und ging anschließend, wie im Sachverhalt erläutert, Beschäftigungen in Österreich und Deutschland nach. Überdies war er zeitweise im Jahr 2017 und im Jahr 2019 beim AMS Österreich als arbeitslos gemeldet. Erst im Juli 2019, befristet bis 31.03…
…Wesentlichen vorgebracht, dass ihre Tätigkeit in Österreich einen regelmäßigen Charakter aufweise und bei einem wöchentlichen Stundenausmaß von mindestens 10 Stunden keine bloß geringfügige und somit unbeachtliche Erwerbstätigkeit vorliege. Für die belangte Behörde liegt bei der gegenständlichen, unter der Geringfügigkeitsgrenze entlohnten, Tätigkeit keine Beschäftigung (Art. 1…
…woraus hervorgehe, dass ihre (von vornherein befristete) Beschäftigung als PK bei der Generaldirektion des ABC insgesamt vom 18.4.2011 bis 31.12.2013 gedauert habe. Das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck hat in Entsprechung des § 265 Abs.1 BAO sodann die Bescheidbeschwerde zusammen mit den sich…
…werden. Hingewiesen werde zusätzlich darauf, dass die Bf. später ihren österreichischen Wohnsitz trotz Beschäftigung in Österreich aufgegeben und somit ein tägliches Pendeln auf sich genommen habe. Auch diese Tatsache sei ein eindeutiges Indiz dafür, dass die tägliche Rückkehr zum ausländischen Wohnsitz durchgehend zumutbar gewesen sei…
…1988 ....................................................... 0,06 € Festgesetzte Einkommensteuer .................................................... ***29*** € In der dazugehörigen händischen Begründung heißt es: "Herr ***13*** war vom Oktober 2011 bis 30.6.2015 als ***30*** nach ***14*** entsendet. Im Anschluss erfolgte ab 1.7.2015 wiederum eine vorübergehende Beschäftigung in Österreich. Lt. zentraler…
…vykonani práce) beschäftigt. Diese Vertragsform gilt in der Slowakischen Republik als kurzfristige, befristete Tätigkeit und stellt kein dauerhaftes Arbeitsverhältnis dar. Aus diesem Grund beantragten wir keine Unterbrechung der Auszahlung der Familienbeihilfe in Österreich und auch keine nachfolgende Auszahlung in der Slowakischen Republik. Als Nachweis lege…
…bislang nicht erbracht. Selbst wenn diese Nachweise erbracht würden, ist weiters Folgendes zu berücksichtigen: Die Unzumutbarkeit der Verlegung des ständigen Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung kann, wie die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausgeführt hat, sich auch (vorwiegend) aus Umständen der privaten Lebensführung…
…Wesentlichen vorgebracht, dass ihre Tätigkeit in Österreich einen regelmäßigen Charakter aufweise und bei einem wöchentlichen Stundenausmaß von mindestens 10 Stunden keine bloß geringfügige und somit unbeachtliche Erwerbstätigkeit vorliege. Für die belangte Behörde liegt bei der gegenständlichen, unter der Geringfügigkeitsgrenze entlohnten, Tätigkeit keine Beschäftigung (Art. 1…
…mitten in einem ländlichen Gebiet liegenden Immobilie wurde vorgelegt) werde in der Dauer der Abwesenheit des Bf von dessen Ehefrau bewirtschaftet. Der Bf fahre regelmäßig durchschnittlich ein Mal im Monat nach Serbien. Der FWS sei vom Ort der Beschäftigung in Österreich 680 Kilometer entfernt. Einen…