…Spaltung). Die STREUBESITZ AKTIEN werden mit EINTRAGUNG zur Gänze von der ***9*** übernommen." … "***11*** sichert den Aktionären der NEUEN GESELLSCHAFT zu, eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 140,-- je Aktie an der NEUEN GESELLSCHAFT zu leisten, soweit diese nicht das BARABFINDUNGSANGEBOT annehmen. Die…
…der Beteiligung an der Einlagensicherung der d und e, FN…, im Nominale von 70 € (EURO siebzig) und der bestehenden Bankkonzession nach dem BWG. Drittens: Umtauschverhältnis, bare Zuzahlungen (§ 17 iVm § 2 Abs. 1 Z 3 SpaltG)… Die übernehmende Gesellschaft ist Alleingesellschafter der übertragenden…
…soweit die Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden, 3. soweit die übernehmende Körperschaft zum Zwecke der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bare Zuzahlungen leistet, sofern diese 10% des Gesamtnennbetrages der neuen Anteile nicht übersteigen,... Im gegenständlichen Fall erfolgte die Einbringung…
…Nähe zu der Pensionierung des Beschwerdeführers - geschlossen wurde. Er veranlagte Geld im Ausland (zB 2007 und 2008 bei der Dominion Fund Management Limited in Guernsey). Zudem wickelte er Zahlungen in bar ab: Dies waren beispielsweise ein Eigenerlag in Höhe von 10.000,00 am 17…
…AG, 49,99 % C AG), leistete die G H AG in Zuge einer Sacheinlage eine bare Zuzahlung iHv EUR 8.436,03. Entsprechend der in der Konzessionsvereinbarung festgelegten Eigenkapitalausstattung und dem bestehenden Investitionsplan führte die D 2008, 2010 und 2011 Kapitalerhöhungen durch (2008: rd. EUR…
…H AG, 49,99 % C AG), leistete die H AG in Zuge einer Sacheinlage eine bare Zuzahlung iHv EUR 8.436,03. Entsprechend der in der Konzessionsvereinbarung festgelegten Eigenkapitalausstattung und dem bestehenden Investitionsplan führte die D 2008, 2010 und 2011 Kapitalerhöhungen durch (2008: rd. EUR…
…für die der Gesellschafter von diesem Recht Gebrauch macht. (9) Die Absätze 1, 2 und 3 hindern die Mitgliedstaaten nicht, eine bare Zuzahlung aufgrund einer Fusion, einer Spaltung, einer Abspaltung oder eines Austausches von Anteilen an die Gesellschafter zu besteuern." Artikel 31 EWR-Abkommen lautet…
…wenn die Kapitalgesellschaft, an der Gesellschaftsrechte erworben werden, für die übernommenen Sacheinlagen bare Zahlungen oder sonstige Leistungen von mehr als 10% des Nennwertes der Gesellschaftsrechte leistet oder gewährt. Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht…
…ihr Vermögen als Ganzes unter ausdrücklichem Verzicht auf die Liquidation als auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen. Übertragende Gesellschaft und übernehmende Gesellschaft haben sowohl zum Verschmelzungsstichtag als auch zum Tag des Abschlusses dieses Verschmelzungsvertrages jeweils einen positiven Verkehrswert. Umtauschverhältnis, bare Zuzahlungen und Anteilsgewähr (§ 96 GmbHG iVm …
…abfindet, 2. soweit die Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden, 3. soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bare Zuzahlungen leistet, sofern diese 10% des Gesamtnennbetrages der neuen Anteile nicht übersteigen, 4. soweit die übernehmende…
… 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften gilt insoweit nicht als Entnahme aus dem Depot, als nicht bare Zuzahlungen geleistet werden. Eine Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung der Einlagen gilt insoweit als Ausscheiden aus dem Depot. Im Falle eines Depotwechsels oder der Drittverwahrung unterbleibt…
…neuen Anteilen kann unterbleiben, 1. soweit die übernehmende Körperschaft den Einbringenden mit eigenen Anteilen abfindet, 2. soweit die Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden, 3. soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bare Zuzahlungen leistet…
…Abs. 2), soweit die übernehmende Körperschaft den Einbringenden mit eigenen Anteilen abfindet (Z 1), soweit die Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden (Z 2), soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bare Zuzahlungen leistet, sofern…
…Abs. 2), soweit die übernehmende Körperschaft den Einbringenden mit eigenen Anteilen abfindet (Z 1), soweit die Anteilsinhaber der übernehmenden Körperschaft den Einbringenden mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden (Z 2), soweit die übernehmende Körperschaft zum Zweck der Rundung auf volle Beteiligungsprozentsätze bare Zuzahlungen leistet, sofern…
…geb. ***14***, ab 15.7.2009 bis 22.2.2013 | Gesellschafter | Stammkapital | AGIO 22.06.2017 | Anteile gesamt | Abtretungsvertrag vom 18.07.2017 Zahlung durch [...] | Lukrierte Verluste der Gesellschafter | [...] Stammkapital 26.07.2017 | [...], geb. [...] | 6.825…
…ein Kassabuch zu führen noch seine baren Privateinlagen oder baren Privatentnahmen aufzeichnen. Entnahme und Einlage von Geld sind [iRm der EAR] nicht zu erfassen (Doralt-Online § 4 Abs 3 Tz 179). Der Bf war also nicht verpflichtet, bare Privatentnahmen und -einlagen in die Zahlungsjournale einzutragen…
…Dies gilt nicht, wenn die Kapitalgesellschaft, an der Gesellschaftsrechte erworben werden, für die übernommenen Sacheinlagen bare Zahlungen oder sonstige Leistungen von mehr als 10 % des Nennwertes der Gesellschaftsrechte leistet oder gewährt. Gemäß § 7 Abs. 1 KVG wird die Steuer berechnet 1. beim Erwerb von Gesellschaftsrechten…
…15/0061). Im Falle einer Zahlung auf ein vom Empfänger unterhaltenes Konto bei einem Geldinstitut erfolgt das Zufließen durch die Gutschrift der Einnahmen, da die Gutschrift auf einem Konto, über das der Steuerpflichtige verfügungsberechtigt ist, der baren Zuzählung des Geldbetrages gleichzusetzen ist (vgl VwGH 9…
…Bestimmung sieht als eine Rechtswirkung, die mit der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch eintritt, vor, dass Rechte Dritter an den Anteilen der übertragenden Gesellschaft an den an ihre Stelle tretenden Anteilen und an allfälligen baren Zuzahlungen weiterbestehen. Die (nicht entscheidungswesentliche) Frage, ob bzw. inwiefern …
…Bestimmung sieht als eine Rechtswirkung, die mit der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch eintritt, vor, dass Rechte Dritter an den Anteilen der übertragenden Gesellschaft an den an ihre Stelle tretenden Anteilen und an allfälligen baren Zuzahlungen weiterbestehen. Die (nicht entscheidungswesentliche) Frage, ob bzw. inwiefern …