…16/0228). Hat eine Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz iSd § 93 Abs. 4 ZollG 1988 im Zollgebiet, so kann für ein ausländisches unverzolltes Beförderungsmittel das formlose Vormerkverfahren mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 93 Abs. 2 lit. a Z 1 ZollG 1988 nicht in Anspruch genommen werden…
…Am 9. Jänner 2012 wurde der Bf. als Benutzer eines Fahrzeuges mit einem ausländischen Kennzeichen von österreichischen Polizeiorganen auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Schäffern angehalten. Mit im PKW waren die offensichtlich kranke Gattin und der Sohn des Bf. Der…
…sonstigen Wortlautes - geändert: Für BC, ist am 3. August 2010 dadurch, dass er ein ausländisches, unverzolltes Fahrzeug, und zwar einen PKW der Marke CD im Werte von € 19.531,25 entgegen den Bestimmungen der Art. 230 bis 232 ZK-DVO vorschriftswidrig in das Zollgebiet…
…Am 20. März 2012 meldete sie sich zwar von dieser Adresse ab, konnte aber für den fraglichen Zeitraum nie einen ausländischen Wohnsitz nachweisen. Ebensowenig gelang ihr der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses zur B-AG. So war der vom Unternehmen vorgelegte Arbeitsvertrag von Frau A nicht unterschrieben…
…dass der Gütertransport durch den liefernden Unternehmer, den Abnehmer oder unselbständige Erfüllungsgehilfen des Lieferers oder des Abnehmers erfolgt. Ob dabei eigene, gemietete oder geliehene Beförderungsmittel verwendet werden, ist gleichgültig. Der Beginn der Beförderung erfolgt im Zeitpunkt, in dem der Gegenstand den Unternehmensbereich mit dem Zweck…
…gleich, wie wenn ein Trafikant einen Totoannahmeapparat aufstellt und dafür eine Provision erhält. Da es sich bei" der Firma_A "um ein ausländisches Unternehmen handelt, geht die Steuerschuld für diese Dienstleistung auf die Leistungsempfängerin über." Das Finanzamt_A gab der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 16…
…Adresse10 verbracht wird. Es stehe damit fest, dass der gegenständliche Transport ohne Einflussnahme der Bf und auch ohne deren Wissen in dieser Form getätigt wurde. Als Kabotage bezeichne man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen bzw. das Recht, dies zu…
…ihre bisherigen Beschwerdeausführungen. Mit Schreiben vom 3.6.2016 wurde der Senats- und Verhandlungsantrag zurückgenommen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhalt: Strittig ist, ob das Ermöglichen des Telefonierens durch ausländische (drittländische) Kunden in Österreich durch die Bf. unter Zuhilfenahme des österreichischen Mobilfunknetzes, für welches vom…
…Eine Stellvertretung sei auch bei konkludenten Zollanmeldungen nicht ausgeschlossen. Denn wenn der Gesetzgeber das Passieren der Grenze als konkludente Zollanmeldung zur Überführung ausländischer Beförderungsmittel in die vorübergehende Verwendung ansehe, verzichte er gleichzeitig auf den Empfang/Zugang der Zollanmeldung (Willenserklärung) und somit auch auf den Empfang…
…dass die Auskunftseinholung des Bf. lediglich mündlich (telefonisch) erfolgt sei, die Anfrage kein bestimmtes Fahrzeug sondern generell die Verwendung ausländischer Beförderungsmittel im Unionsgebiet betroffen habe und von E. in derartigen Auskunftserteilungen stets darauf verwiesen worden sei, dass die Verwendung im Anstellungsvertrag oder in einer entsprechenden…
…des Strafverfahrens bzw. die Erstattung der (für Strafe und Verfahrenskosten) hinterlegten Sicherheitsleistung und begründete dies im Wesentlichen mit den gleichzeitig im Hinblick auf die zollrechtlichen Voraussetzungen für die eingangsabgabenfreie vorübergehende Verwendung von ausländischen Beförderungsmitteln im Gemeinschaftsgebiet neu dargelegten tatsächlichen Aufenthalts- und Wohnsitzverhältnissen bzw. mit dem…
…232 Abs. 1 Buchstabe b, 558 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines ausländischen unverzollten Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar ist, dass es nicht auf Dauer als Unionsware im Zollgebiet der Europäischen Union…
…A das ausländische unverzollte Beförderungsmittel, nämlich die Sattelzugmaschine der Marke VOLVO, Typ 24A3C, Farbe gelb, Kilometerstand 34.498, Fahrgestellnummer xx., amtliches Kennzeichen xy, Zulassungsdatum 10.09.2014, Baujahr 2014, im Binnenverkehr gewerblich verwendet habe. Mit diesem auf die Beschwerdeführerin in der Türkei zugelassenen Beförderungsmittel wurde…
…vor, wenn der Arbeitnehmer zur Erreichung des Einsatzortes und zur Rückkehr vom Einsatzort, gerechnet vom Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungsmittel bis zur Ausstiegstelle, insgesamt länger als zwei Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird. Keine Dienstreise liegt vor, wenn…
…Frau A bezüglich der Verwendung des ausländischen unverzollten Kraftfahrzeugs nicht auf die Befreiungsbestimmung des Art 558 Abs 1 ZK-DVO berufen. Soweit die Voraussetzungen des Art 558 Abs 1 ZK-DVO nicht erfüllt sind, ist ein eigener Gebrauch eines Beförderungsmittels nach Art 561 Abs 2…
…Mäder, einer Zollkontrolle unterzogen worden, bei der festgestellt worden sei, dass der in Deutschland wohnhafte Bf. den verfahrensgegenständlichen ausländischen, unverzollten Pkw widerrechtlich im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet habe. Mit fristgerecht eingebrachter Eingabe vom 16. Juli 2012 stellte der Bf. beim Zollamt FW einen auf Art…
…Dienstleistungen, mit Ausnahme der unter dem letzten Gedankenstrich genannten Dienstleistungen, sofern diese an nicht steuerpflichtige Personen erbracht werden, und auch bei der Vermietung von Beförderungsmitteln a) den Ort einer Dienstleistung, der nach diesem Artikel im Inland liegt so behandeln; als läge er außerhalb der Gemeinschaft…
…für Rechnung Dritter handeln, wenn sie bei der Erbringung von unter diesem Buchstaben e) genannten Dienstleistungen tätig werden. - Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel - Gewährung des Zugangs zu Erdgas- und Elektrizitätsverteilungsnetzen und Fernleitung oder Übertragung über diese Netze sowie Erbringung anderer unmittelbar damit verbundener Dienstleistungen,
…könne nur gewährt werden, wenn das Beförderungsmittel auf den Namen einer außerhalb des Zollgebiets ansässigen Person amtlich zugelassen 368300027305 ist. Dagegen richtet sich der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht vom 29.1.2020. Ergänzend zum bisherigen Vorbringen führt der Bf. aus…
…Behörde nochmals Programm, Einladung und Teilnehmerliste an und wies darauf hin, für die weiterverrechneten Leistungen sei die Steuerschuld in Österreich auf die ausländischen Leistungsempfänger übergegangen und fragte an, ob diese zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt seien. In ihrer Antwort fügte die Bf. den Ablaufplan…