…zu entrichten ist. Ob der Zahlung eine adäquate Arbeitsleistung gegenüberstand ist und dass diese ein Kriterium für die Zahlung wäre, kann der Vereinbarung nicht entnommen werden. Es entspricht der österreichischen Rechtsordnung, dass für ausbezahlte Löhne Lohnabgaben zu entrichten sind. Wenn der Bf. vorbringt, dass diesen…
…der Fälligkeit der Lohnabgaben 11/2002 und USt 10/2002 € 37.618,81 an das Finanzamt bezahlt worden, obwohl sich für die gar nicht mehr ausbezahlten Löhne, Lohnabgaben und Umsatzsteuer nur € 19.108,75 errechnen würden. Da für keine der Abgabenschuldigkeiten tatsächlich eine…
…widerlegt werden. Aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse ergeben sich nach Dafürhalten des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes keinerlei zwingende Anhaltspunkte dahingehend, dass die der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Lohnabgaben tatsächlich an die Gesellschafter ausbezahlte Löhne zugrunde gelegen sind. Keinesfalls kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes das Vorbringen…
…Lohnsteuerprüfung festgesetzt. Diese Nachforderung bezieht sich auf nicht erklärte und nicht abgeführte Lohnsteuer der Lohnzahlungszeiträume 8-12/2007. Die Lohnsteuernachforderung bezieht sich nur auf geschuldete Lohnsteuer für tatsächlich ausbezahlte Löhne. Dies geht aus dem als Haftungs- und Festsetzungsbescheid bezeichneten Bescheid vom 20/21.02.2008…
…die Entrichtung der auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer aus, darf der Geschäftsführer gemäß § 78 Abs. 3 EStG nur einen entsprechend niedrigeren Betrag zur Auszahlung bringen, sodass die davon einbehaltene Lohnsteuer auch abgeführt werden kann. Wird dagegen die auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer nicht einbehalten…
…dass etwaig an die leistenden Arbeiter ausbezahlte Löhne (Nettolöhne) nur etwa die Hälfte jener Aufwendungen betrugen, die bei regulären Arbeitsverhältnissen für den Arbeitgeber insgesamt aus Lohn- und Lohnnebenkosten anfallen. Der bei Schätzung der Betriebsausgaben in Ansatz gebrachte Prozentsatz von 50% der bisher als Fremdleistungen gebuchten…
…auch für jene (uneinbringlichen) Lohnsteuern (hier: auch für 2004 bis 2005) heranzuziehen, deren zugrunde liegende Löhne bereits vor Begründung seiner Geschäftsführungsfunktion ausbezahlt wurden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall der Gleichbehandlungsgrundsatz ausnahmsweise auch für die Lohnsteuer zum Tragen kommt und eine…
…Eine Lohnsteuerprüfung, welche auch langfristig nicht ausbezahlte Löhne als abgabenpflichtig angesehen habe, könne keine Begründung für einen falschen Jahreslohnzettel sein. Am 30.7.2017 richtete die belangte Behörde ein Ergänzungsersuchen an die beschwerdeführende Partei und ersuchte um Vorlage der Bilanz 2010 samt Gesellschafter-Verrechnungskonto sowie…
…03.2018, RV/7101234/2017). Die entsprechenden Nachweise wurden erbracht. Die im Haftungswege vorgeschriebenen Abgabenbeträge sind daher an die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne anzupassen. Gemäß § 214 Abs. 1 BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im…
… 78 Abs. 3 EStG verwiesen. Auf ausbezahlte Löhne entfallende Lohnsteuer sei in jedem Fall zur Gänze abzuführen (VwGH 21.01.2004, 202/13/0218). Reichten die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht aus, so habe der gesetzliche Vertreter…
…2016 anlässlich der Beschuldigtenvernehmung durch die Steuerfahndung für das Finanzamt Feldkirch (oben Punkt II.3.8.7.). Die im Kern gleichlautenden Aussagen dieser Personen zur Höhe der bar ausbezahlten Löhne, nämlich zwischen mindestens € 3.000,00 und € 4.500,00 im Monat bzw…
…der Lohnsteuerprüfung verwiesen, worin festgestellt worden sei, dass Löhne ausbezahlt worden seien, für welche die Lohnabgaben nicht entrichtet worden seien (der Prüfungsbericht vom 18.3.2015 sei bereits dem Haftungsbescheid beigelegt worden). In der Begründung der vorliegenden Beschwerde sei des Weiteren angeführt worden, dass die…
…und vom 27.09.2012, 2009/16/0181, nicht. Zur Haftung für Lohnsteuer für vor Übernahme der Geschäftsführungstätigkeit (ungekürzt) ausbezahlte Löhne: Der Beschwerdeführer wendet im Beschwerdeschreiben ein, er sei erst ab 15.05.2007 vertretungsbefugtes Organ der GmbH gewesen, demnach könne er nicht persönlich für…
…vorgenommenen Zurechnungen für den Monat Dezember 2008 außer Ansatz zu lassen, weil auch die Löhne für Dezember 2008 nicht mehr ausgezahlt wurden. Von den diese Feststellung betreffenden Nachforderungen für das gesamte Jahr 2008 (Lohnsteuer: 9.498,96 €; Dienstgeberbeitrag: 972,00 €) war daher jeweils…
…Tochter im Hotelbereich und von w im Restaurantbereich vorgenommen werden. Das Trinkgeld sei bis zum jeweiligen Lohnauszahlungstermin gesammelt und gemeinsam mit den Löhnen ausbezahlt worden. Die Umsätze hätten sich gegenüber dem jeweiligen Vorjahr kräftig erhöht. Dies sei durch die Werbewirksamkeit der Präsentation des Betriebes im…
…Lohnsteuerprüfung festgesetzt. Diese Nachforderung bezieht sich auf nicht erklärte und nicht abgeführte Lohnsteuer der Lohnzahlungszeiträume 8-12/2007. Die Lohnsteuernachforderung bezieht sich nur auf geschuldete Lohnsteuer für tatsächlich ausbezahlte Löhne. Dies geht aus dem als Haftungs- und Festsetzungsbescheid bezeichneten Bescheid vom 20/21.02.2008…
…des Verwaltungsgerichtshofes agiert, indem es die Haftung für die aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten in voller Höhe ausgesprochen hat. Wenn nunmehr die Steuerberaterin der Beschwerdeführerin in den Raum stellt, dass die Lohnabgaben nicht den ausbezahlten Löhnen entsprechend gemeldet worden seien, so wäre es an ihr gelegen, für eine…
…allerdings sei festzuhalten, dass die Lohnsteuer vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen sei. Reichen die einem Vertreter zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die Entrichtung der auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer aus, so dürfe der Vertreter nur einen entsprechend niedrigeren Betrag zur Auszahlung bringen. Weiters sei…
…Fa. M GmbH mit Beschluss des Landesgericht Linz ein lnsolvenzverfahren eröffnet. Die Löhne wurden bis einschließlich März 2014 ausbezahlt. Für die am 15.04.2014 fällige Lohnsteuer wurde am 16.04.2014 beim Finanzamt Linz ein ZahIungserleichterungsansuchen bis 15.05.2014 gestellt (siehe Beilage). Bis…
…Mayr/Zorn, EStG18, § 19 Tz 40 Stichwort "Forderungsverlust"). Aus denselben Überlegungen, aus denen unbezahlte Überstunden nicht zu Werbungskosten führen, stellen nicht ausbezahlte Löhne infolge Insolvenz des Arbeitgebers keine Werbungskosten dar ( Doralt, EStG13, § 16 Tz 220, Stichwort „Überstunden“ unter Verweis auf VwGH 27.02.1990, 89…