…Sinne des § 106 EStG 1988 eingeschränkt wird (also nicht eingeschränkt auf die Zeit des Bezuges von Familienbeihilfe; vgl. VwGH 26.06.2013, 2012/13/0076 ). Er steht auch während der Schul- und Studienferien zu. Gemäß § 1 der Verordnung zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…doch zusteht". Mit 19.11.2020 erfolgte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht: "Bezughabende Normen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 Verordnung zu § 34 Abs. 8 betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl. 1995/624) Verordnung zu §§ 26 Abs. 4 und 76 Abs…
…§ 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, und daher eine tägliche Heimfahrt nicht stattfindet. Da Ihre Tochter ***6*** die Handelsakademie in Salzburg besuchte…
…Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In § 2 Abs. 2 der zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II 624/1995, die in der Fassung des Jahres 2023…
…eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von EUR 110,00,-- pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach § 1 der zu dieser Bestimmung erlassenen Verordnung des Bundesministers…
…im Bescheid des Finanzamtes vom 29. März 2007 u.a. der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastung betreffend auswärtige Berufsausbildung eines Kindes die Anerkennung versagt, mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit für die Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht vorgelegen…
…über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988) idF BGBl I 2012/112 lautet auszugsweise: "Außergewöhnliche Belastung § 34. […] (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit…
…Mathematik, wie sie von der im Einzugsbereich ihres Wohnortes gelegenen Tourismusschule E verlangt wurde, unter diesen belastenden Umständen nicht erfolgreich ablegen hätte können. Insofern war ihr der Besuch einer im Einzugsbereich gelegenen Tourismusschule verwehrt und stellte der Besuch der außerhalb des Einzugsbereiches gelegenen Tourismusschule D …
…Aufwendungen für die Berufsausbildung ihrer Tochter ***C*** außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese wohnte im Streitjahr 2013 in ***B*** und studierte Architektur an der Technischen Universität in Wien. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem…
…welche unter Abzug eines sich aufgrund der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit errechneten Selbstbehaltes gewährt wurden, mangels steuerlicher Auswirkung ungeprüft blieben. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner…
…Rückfahrt festgelegt wird. Es wird dabei auf individuelle Unterrichtszeiten nicht Rücksicht genommen. Sofern Orte nicht in den Verordnungen enthalten sind, kann daher nicht anders vorgegangen werden. Da die Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, auf das…
…den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…
…die Berücksichtigung des Pauschbetrages nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seines Sohnes in X. Im Bescheid vom 17. August 2017 berücksichtigte das Finanzamt den Pauschbetrag nicht. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht als…
…außergewöhnliche Belastungen in Form des Pauschbetrages für sechs Monate (660,00 €) geltend. 3. Im Einkommensteuerbescheid 2015 vom 29.05.2017 wurden diese außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkannt, dies mit der Begründung, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nur dann als außergewöhnliche…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat…
…II 2001/449 gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B…
…Bahnhöfen und Wege innerhalb des Ausbildungsortes sowie Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel zu studienbedingten Tagesrandzeiten miteinzubeziehen sind, sodass die Wegzeit insgesamt mehr als eine Stunde betragen würde. Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche…
… 115 Tz 10 mit Judikaturnachweisen). Da Art. 11 der DVO ein Verfahren zwischen den zuständigen Trägern zur einvernehmlichen Bestimmung des Wohnortes einer Person vorsieht, kann nicht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei bzw. die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht als Begründung für die Unterlassung eines Verfahrens gemäß Art…
…dass sich die Schulen jeweils innerhalb des Einzugsbereichs des Wohnortes befanden (§ 2 Abs 1 und 2 V BGBl 1995/624 i V m § 34 Abs 8 EStG 1988), weshalb in Bezug auf beide Kinder wegen einer Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes keine ag Belastung angesetzt wurde…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat…