…120.000,00 veräußert. Vom Erlös wurde nach Abzug der Steuer ein Betrag von ca € 30,000,00 auf dem Girokonto des Bf belassen und der Rest zur Begleichung von Kreditschulden verwendet. Im vorliegenden Fall seien weder außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen ersichtlich, noch verursache die…
…im Ermessen der Abgabenbehörde (Ritz/Koran, BAO7 § 236 BAO Rz 15 f mwN). Die Beschwerdeführerin lässt durch ihr Vorbringen eine Existenzgefährdung ebensowenig erkennen wie außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen, welche mit der Abstattung der Abgabenschuld von € 58,83 verbunden wären, wie etwa wenn die Abgabenschuld nur…
…die Einhebung 1. die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit…
…oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dieser einer Verschleuderung gleichkäme. Eine sachliche Unbilligkeit liegt gemäß § 3 der Verordnung bei der Einhebung…
…die Einhebung 1. die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit…
…Fall macht der Beschwerdeführer sachliche Unbilligkeit infolge eines außergewöhnlichen Geschehnisablaufes, der zu einem atypischen Vermögenseingriff und einem vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Ergebnis geführt habe, geltend. Andere Nachsichtsgründe wie etwa persönliche Unbilligkeit (z.B. Existenzgefährdung oder außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen der Einhebung) oder sonstige Fälle der sachlichen…
…die Prozessfähigkeit des Revisionswerbers in diesem Amtshaftungsverfahren allerdings in Frage stellen und ihm so die Möglichkeit rauben, seine finanzielle Schieflage nachhaltig zu sanieren. Es liegen im gegenständlichen Fall also außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkungen vor, die die Nachsicht der Einhebung der Abgabenschuld gemäß § 236 BAO rechtfertigen würden…
…Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde oder mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer…
…insbesondere vor, wenn die Einhebung 1.die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa, wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Eine…
…wenn die Einhebung 1) die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2) mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensverschleuderung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. Nach der Rechtsprechung…
…besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen, es genügt, dass die Abstattung der Abgaben- bzw Haftungsschuld beim Antragsteller mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind. So etwa dann, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Vermögensverschleuderung…
…im Gegensatz zu der Behauptung im Nachsichtsansuchen möglich wäre. Auch eine außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkung kann nicht erkannt werden, da an den vom Nachsichtswerber angeführten Grundstücken das Finanzamt bisher kein Pfandrecht begründet hat und auch aus den Ausführungen in der Nachsicht mit keiner Zwangsversteigerung zu rechnen…
…einem auffallenden Missverhältnis zwischen Abgabenrückstand und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit allein schon wegen dieses Missverhältnisses eine Unbilligkeit bejaht werden. Im Verfahren wurde nicht vorgebracht, dass die Beschwerdeführerin durch die Einhebung der Abgabe in ihrer Existenz gefährdet ist bzw. die Abstattung der Abgabenschuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen bzw…
…Ausführungen vernachlässigt, dass der Begriff der "wirtschaftlichen Nutzungsdauer" in der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmung nicht besteht. Sollte vor dem Ende der technischen Nutzungsdauer die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Gebäude nicht mehr gegeben sein, käme auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (§…
…die Einhebung 1. die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit…
…zur Begründung Folgendes aus: "Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde und mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich…
…Gesamtverbindlichkeit und verstärken die wirtschaftliche Belastung erheblich. 5. Wirtschaftliche Auswirkungen Die zeitlichen und finanziellen Belastungen des Verfahrens haben die wirtschaftliche Tätigkeit erheblich beeinträchtigt. Dadurch wurde die Möglichkeit, Einkommen zu erzielen und die Situation zu verbessern, wesentlich eingeschränkt. 6. Gesamtwürdigung Es liegt eine außergewöhnliche Belastungssituation vor…
…iSd § 8 Abs. 4 EStG 1988 im Wirtschaftsjahr 2011 sei rechtens. Die Gründe für die außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung seien nämlich bereits im April 2011 eingetreten. Die Geschäftsführung habe am 19.04.2011 die Kündigung des Mietverhältnisses beschlossen. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei absehbar gewesen, dass…
…wenn die Anlage sich als Fehlinvestition erweist und nie in Betrieb gegangen ist. ln diesen Fällen wird außerdem in der Regel auch eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung vorliegen, die ua dann anzunehmen ist, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Verwendung des Wirtschaftsgutes nicht mehr möglich ist (Doralt, EStG …
…sowohl die Existenz der Bf. wie auch jene ihrer Kinder, für die sie nach wie vor unterhaltspflichtig sei, gefährdet. Darüber hinaus wäre damit eine außergewöhnliche wirtschaftliche Auswirkung verbunden, zumal die Abgabenschulden nicht einmal durch die Vermögensveräußerung entrichtet werden könnten, dies deshalb, da die Veräußerung der…