…Fall sei BM ausdrücklich berechtigt gewesen, das ihr von der Bf zur Verfügung gestellte KFZ auch für private Zwecke zu nutzen. Die Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ sei auch durch den Ansatz eines SB im Rahmen der Lohnverrechnung dokumentiert worden. Die von der Bf vorgelegte Aufstellung…
…wurde die Vorlage der Beschwerde beantragt. Die Bf. wiederholte darin ihr Vorbringen, dass eine Privatnutzung von arbeitgebereigenen KFZ nicht gegeben sei, weil sich die Fahrzeuge im Eigentum des Geschäftsführers befunden hätten. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt und Beweiswürdigung Die Bf. hat ihrer Geschäftsführerin Frau …
…wird dem Bf. ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, der auch privat genutzt werden darf. Für dieses Kfz wird vom Arbeitgeber beim Arbeitsort ein Garagenplatz angemietet, für den der Bf. einen monatlichen Nettobeitrag von 29,00 € über die Lohnverrechnung entrichtet. Am 4. Februar 2020 erging…
…keine weiteren Aufwendungen iZm der Nutzung des arbeitgebereigenen Kfz hatte, kommt die Berücksichtigung weiterer Beträge nicht in Betracht. Der vom BF beantragte Ansatz des amtlichen Kilometergeldes kommt im gegenständlichen Fall nicht in Betracht, da die mit der Kfz-Nutzung in Zusammenhang stehenden Kosten konkret feststehen…
…mit ihrem Ehegatten sowie weiteren zwei minderjährigen Kindern an der Adresse der bfP (ZMR). Während des betreffenden Zeitraums war kein Fahrzeug auf sie zugelassen (Abfrage KFZ-DataWareHouse). Nicht festgestellt werden kann, ob eine private Nutzung von nicht mehr als 500 km pro Monat (6.000…
…die BF durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Beschwerde bekämpfte dabei die vom FA getroffenen Feststellungen betreffend die Frage der Bewertung des Sachbezuges für die Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs des Geschäftsführers in den Jahren 2011-2014. Weiters wurde die Einstufung von fünf Personen als Arbeitnehmer angefochten…
…dass für Sie im Streitjahr außer an den 118 Tagen mit Bereitschaftsdienst - an denen Ihnen ohnehin ein arbeitgebereigenes Kfz zur Verfügung stand - die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen außerhalb des Fahrplanes liegender Arbeitsbeginn- und Endzeiten unmöglich war." Im Zuge eines daran anschließenden Schriftenwechsels reichte der Beschwerdeführer…
…der Außenprüfung vom 6.7.2012, der neben den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen nachstehende Ausführungen enthielt): “Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ [M (2007 2008, 2009 und 2010)]: Der Dienstnehmer, Herr M, hatte immer die Möglichkeit das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug für Privatfahrten zu benutzen. Es wurde für den Zeitraum…
…RV/6100385/2013; BFG 9.6.2015, RV/6100653/2013). 1) Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ durch den Dienstnehmer M (2007, 2008, 2009 und 2010): Strittig ist, ob für die (unstrittige) private Nutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch den Dienstnehmer, M, für den Zeitraum vom 1.1…
…Oktober 2009 bei der Bf. unselbständig beschäftigt war, dass er bis 31. Oktober 2009 einen arbeitgebereigenen PKW (E) benutzte und dass am 2. November 2009 die Bf. diesen PKW an OC zu einem Preis von 5.400,00 € verkaufte. Das Finanzamt ermittelte den Wert…
…Pendlerpauschales für Benützer eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges habe der Gesetzgeber nun festgelegt, dass die Aufwendungen von Arbeitnehmer n, die ein arbeitgebereigenes Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, mit dem Verkehrsabsetzbetrag pauschal abgegolten seien. Um der Ungleichbehandlung durch das Abzugsverbot der Pendlerförderung entgegen zu wirken…
…133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist der Ansatz eines Kfz-Sachbezuges für ein vom Arbeitgeber der angestellten Ehegattin ***4*** (VNR ***5***) zur Verfügung gestelltes arbeitgebereigenes Kfz in den o.a. Streitjahren. Das Unternehmen wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. Juli 1994…
…Allerdings wurde dem Bf nach dem Ausweis im Jahreslohnzettel für 2016 für 12 Monate ein arbeitgebereigenes Kfz als Sachbezug verrechnet. 2) Das Finanzamt führte unter Berücksichtigung des beantragten Pendlerpauschales und des Pendlereuro mit Bescheid vom 14.11.2017 eine erklärungsgemäße Veranlagung durch. 3) In der…
…den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist), mit der Begründung, dass der Prüfbericht vom 23. Februar 2015 nur die Feststellung zur Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ, bei dem lediglich der neue festgesetzte Wert als "richtig" bezeichnet werde, aber nicht erklärt würde, mit welcher rechtlichen oder tatsächlichen Begründung…
…den Pendlereuro gem § 33 Abs 5 Z 4 EStG 1988 hat, wenn ihm im gleichen Zeitraum auch ein arbeitgebereigenes Kfz iSd § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG 1988 zur Verfügung gestellt wird und er diesbezüglich zusätzliche Kostenbeiträge an seinen Arbeitgeber leistet. § 16 Abs…
…dazu BFG 30.6.2014, RV/5100744/2014 bzw BFG 2.12.2015, RV/7102893/2015 zur Frage der Verfassungskonformität der Streichung des Pendlerpauschales bei Nutzung eines arbeitgebereigenen KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte). 3. Mit Schreiben vom 9. August 2019 wurde gegen die…
…jedoch festhält, dass für das Jahr 2015 überhaupt keine Ermittlung in Form von einem Kfz-Pool vorgesehen ist. Für das Jahr 2016 bestimmt § 4 Abs. 6 a der zitierten Sachbezugsbewertungsverordnung, dass bei Arbeitnehmern bei denen die Möglichkeit besteht, abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge zu benützen, der…
…Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist), mit der Begründung, dass der Prüfbericht vom 23. Februar 2015 nur die Feststellung zur Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ, bei dem lediglich der neue festgesetzte Wert als "richtig" bezeichnet werde, aber keine Erläuterung gegeben werde, mit welcher rechtlichen oder tatsächlichen Begründung…
…2015, RV/7102893/2015), durch welche der Ausschluss des Anspruchs auf ein Pendlerpauschale bei der Möglichkeit zur Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz als gesetzes- und verfassungskonform bestätigt worden sei. Kostenbeiträge des Dienstnehmers hätten lediglich Auswirkungen auf die Sachbezugsbesteuerung. Im Vorlageantrag (VA) gab der Bf zu bedenken…
…der Begründungsmängel und der Nichtdarlegung der maßgeblichen Tatsachen werde beantragt, sämtliche Bescheide wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufzuheben und in ihrem Bestand zur Gänze zu beseitigen. Zur Privatnutzung der "arbeitgebereigenen" Kfz der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer wird ausgeführt, dass sie jahrelang Fahrtenbücher geführt und dabei immer gleichbleibende…