…es vorsätzlich unterlassen habe, den bezeichneten gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl 1961/194, idgF, anzeigepflichtigen Vorgang (der Abgabenbehörde) anzuzeigen, und dadurch das Finanzvergehen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG begangen habe. Begründend dazu wurde – unter Anführung der Bestimmungen der § 121a Abs. 1 und 3…
…vorsätzlich einen gemäß § 121a BAO anzeigepflichtigen Vorgang bei seinem Klienten C [ergänze: nämlich den diesem von seinem Vater D im Mai 2011 gewährten Schulderlass in Höhe von € 151.986,80] nicht innerhalb der Anzeigefrist beim Finanzamt angezeigt und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs…
…fahrlässig unter Verletzung der ihm gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz obliegenden Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, indem er es als anzeigepflichtiger Erwerber unterlassen habe, den Kaufvertrag mit A.B. vom 07.01.2013 betreffend die Liegenschaft EZ *** KG ***** Ortsname bis zum 15. des der Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden…
…vorliegenden Erwerbsvorgangs war somit das mit einem bestimmten Haus bebaute Grundstück. Der Erwerb des Hauses und der Erwerb des Grundstückes standen in einem derart engen sachlichen Zusammenhang, dass ein einheitlicher Vorgang gegeben ist. Besonders verdeutlicht wird dies im Beschwerdefall durch den Umstand, dass der Bf…
…habe im Amtsbereich dieses Finanzamtes vorsätzlich einen gemäß § 121a BAO anzeigepflichtigen Vorgang [ergänze: nämlich den von seinem Vater D im Mai 2011 gewährten Schulderlass in Höhe von € 151.986,80] nicht innerhalb der Anzeigefrist beim Finanzamt angezeigt und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs…
…weitere Gleichschrift nach § 14 TP 6 Abs. 4 GebG nur der einfachen Eingabengebühr. Eingaben, mit welchen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung erstattet, eine Erledigung urgiert oder eine Eingabe zurückgezogen wird, unterliegen nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17…
…Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 Normverbrauchsabgabegesetz (NoVAG 1991) idF BGBl. I Nr. 34/2010 unterliegen der Normverbrauchsabgabe die folgenden Vorgänge: 1. Die Lieferung von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer (§ 2 UStG 1994) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens…
…105/2014, hat der Steuerschuldner dem Finanzamt (§ 7 leg.cit.) die Umstände anzuzeigen, die die Abgabepflicht nach diesem Bundesgesetz begründen; diese Anzeige ist binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erstatten. Gemäß § 6 Abs. 3 KfzStG 1992 idF 2. AbgÄG 2014, BGBl…
…1 KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner dem Finanzamt (§ 7 leg.cit.) die Umstände anzuzeigen, die die Abgabepflicht nach diesem Bundesgesetz begründen; diese Anzeige ist binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erstatten. Gemäß § 6 Abs. 3 KfzStG 1992 idF 2. AbgÄG 2014…
…1 KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner dem Finanzamt (§ 7 leg.cit.) die Umstände anzuzeigen, die die Abgabepflicht nach diesem Bundesgesetz begründen; diese Anzeige ist binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erstatten. Gemäß § 6 Abs. 3 KfzStG 1992 idF 2. AbgÄG 2014…
…die die Abgabepflicht nach diesem Bundesgesetz begründen; diese Anzeige ist binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erstatten. (3) Der Steuerschuldner hat jeweils für ein Kalendervierteljahr die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden…
…die die Abgabepflicht nach diesem Bundesgesetz begründen; diese Anzeige ist binnen einem Monat, gerechnet vom Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erstatten. (3) Der Steuerschuldner hat jeweils für ein Kalendervierteljahr die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden…
…er seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Steuergebiet, ist die Anzeige beim Zollamt Innsbruck zu erstatten. (4) In der Anzeige sind die Art, die voraussichtlich benötigte Menge des Bieres…
…dies dem Zollamt, in dessen Bereich er seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Steuergebiet, ist die Anzeige beim Zollamt Innsbruck zu erstatten. Gemäß Abs.4 leg. cit. sind in…
…diese Information damals erhalten habe, wisse sie nicht mehr. Sie habe daraufhin den Genannten angerufen und sich mit ihm in einer Videothek in Oberndorf getroffen {ergänze wohl: und die weitere deliktische Vorgangsweise vereinbart}. In der Folge habe sie C angerufen, wenn sie eine Scheinrechnung von…
…drei Beschwerdeverfahren im vorliegenden Erkenntnis gemeinsam abzuhandeln, sodass das vorliegende Erkenntnis als Sammelentscheidung bestehend aus 3 Einzelentscheidungen aufzufassen ist. Eine solche Vorgangsweise ist nach höchstgerichtlicher Judikatur zulässig, wenn die Einzelentscheidungen mit Spruch und darauf bezogener Begründung einzeln erkennbar bleiben (z.B. VwGH 29.11.2000…
…§ 11 GrEStG vorgenommen wird. Um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, bedarf es seitens des Anzeigepflichtigen zweifelsfrei der Beauftragung und Bevollmächtigung eines befugten Parteienvertreters. Dieser erstattet die Abgabenerklärung für und im Namen des Abgabepflichtigen. Die Beschwerdeführerin ist somit, auch wenn die elektronische Anzeige durch einen befugten Parteienvertreter…
…er seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Steuergebiet, ist die Anzeige beim Zollamt Innsbruck zu erstatten. (4) In der Anzeige sind die Gattungen, die voraussichtlich benötigten Mengen der Tabakwaren…
…hätte er dies wohl auch so geregelt. Daher findet die Ansicht der belangten Behörde dahingehend, dass auch die Identität der Diensteanbieter, von denen anzeigepflichtige Daten zu melden gewesen wären, sowie auch das Nichtvorhandensein dieser Daten bei der Fa. ***X-GmbH*** der Anzeigepflicht nach § 15 Abs…
…seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Steuergebiet, ist die Anzeige beim Zollamt Innsbruck zu erstatten. (4) In der Anzeige sind die Art des Erzeugnisses, die voraussichtlich benötigte Menge und…