…die mit einer Mindestgeldstrafe bedroht sind, unzulässig. (6) Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung ist weiters ausgeschlossen, wenn hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist, eine Selbstanzeige vorliegt oder es einer Bestrafung bedarf, um den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten. (7) Die Festsetzung…
… 14 Abs. 3 FinStrG dar, sodass damit auch ein Finanzstrafverfahren anhängig gemacht worden und der Antrag auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages gemäß § 30a FinStrG daher abzuweisen gewesen sei. Mit Schreiben vom 21.4.2015 begehrte der Bf. die Entscheidung über seine Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und…
…€ 34.874,01 (11/08: € 30.000,00 + 12/08: € 4.874,01) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, unter der StrNr. 068/2014/00804-001 anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß § 82 Abs. 3 lit. c letzte Alt. iVm § 136 Abs…
…499,00 (insgesamt somit € 719,19), mit der Begründung abgewiesen, dass hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. am 9.3.2015 form- und fristgerecht das Rechtsmittel der (Bescheid-)Beschwerde gemäß § 243 Bundesabgabenordnung (BAO) und begehrte…
…nicht den Tatsachen und würden sich nur aus fehlerhaften und daher mit Rechtsmittel bekämpften Prüfungsergebnissen des Finanzamtes ergeben. Weiters sei beim Finanzamt Wien 9/18/19 ein Finanzstrafverfahren anhängig, das die erwähnten bekämpften Haftungsbescheide des Finanzamtes und damit den bekämpften Haftungsbescheid der MA 6 betreffe…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 20. November 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 20. November 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 20. November 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
…Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die Eingabe vom 10. September 2013 gilt somit als Vorlageantrag im Sinne von § 264 BAO. Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
…in beiden Vorlageanträgen angeführt: "***Bf1***, [...] Alkoholherstellung unter Abfindung Beschwerde Entscheidung durch BFG" Das Bundesfinanzgericht hat mit der Entscheidung zunächst zugewartet, bis ein anhängiges Finanzstrafverfahren gegen den Bf rechtskräftig entschieden ist. Mit Erkenntnis des Finanzstrafsenates 4 Salzburg des Bundesfinanzgerichtes vom 9. September 2014, RV/6300005/2010…
…Finanzstrafbehörde zu StrNr. 065/2014/00060-001 vom 19. Oktober 2015 ist ein unter dieser Strafnummer anhängiges Finanzstrafverfahren gegen A wegen des Verdachtes, er habe in den Jahren 2005 bis 2014 im Amtsbereich des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-…
…keine taugliche Grundlage dar, die Einhebung aushaftender Abgabenschulden auszusetzen. Die von der beschwerdeführenden KG angesprochenen Rechtfertigungen betreffen einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens oder ein anhängiges Finanzstrafverfahren. Zum hier zu beurteilenden Beschwerdeverfahren wurden keine weiteren Argumente vorgebracht. Zum angesprochenen Finanzstrafverfahren ist festzustellen, dass im Rahmen…
…Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung gegeben wären. Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens kann eine Bescheidbeschwerde als Voraussetzung für die Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung nicht ersetzen. Die von der beschwerdeführenden GmbH angesprochenen Rechtfertigungen betreffen einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens oder ein anhängiges Finanzstrafverfahren…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten, anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG im Zweifel zu seinen Gunsten eingestellt. II. Der Beschwerde der B wird teilweise Folge gegeben und der sie betreffende Spruchteil des Erkenntnisses des Spruchsenates – bei unverändertem Kostenausspruch und Schuldspruch…
…abgeführt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß § 136 Abs. 1 FinStrG eingestellt. II. Der als Beschwerde im Sinne des § 151 FinStrG nF zu wertenden Berufung des Zweitbeschuldigten B in seiner…
…2***, der bereits zuvor mit ***Person 1*** die Geschicke des Unternehmens bestimmt habe, keine Vollmacht für den Schuldner mehr bestanden. Ein gegen ***Bf1*** zu 50 Hv 3/23b des Landesgerichts Wiener Neustadt anhängiges Finanzstrafverfahren sei noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. In diesem habe ***Bf1*** dargetan, dass…
…38 Abs. 2 Z 1 des genannten Gesetzes oder in Amtshilfefällen gem. § 2 Abs. 2 ADG aufgehoben ist [1. Möglichkeit: ein bereits wegen der Finanzstraftat anhängiges Finanzstrafverfahren] und [2. Möglichkeit] für vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, die mit Finanzvergehen, für die das Bankgeheimnis aufgehoben ist, unmittelbar…
…für eine Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung sprechen bzw. zutreffen würden. Solche schwerwiegenden Gründe bestünden generell beim dringenden Verdacht der Abgabenhinterziehung (siehe anhängiges Finanzstrafverfahren zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung), aber auch bei schwerwiegenden Buchführungs- und Aufzeichnungsmängeln. Beides treffe im gegenständlichen Fall zu. Ein weiterer wesentlicher…
…29. Dezember 2015 hinsichtlich der von der Bf. neu vorgebrachten Beweise und deren Inhalt in anderen Verfahren (gerichtlich anhängiges Finanzstrafverfahren) sollte lediglich den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beweise und Tatsachen darlegen. Das Bekanntwerden im Strafverfahren ist mit dem Bekanntwerden in den dazugehörigen Abgabeverfahren gleichzusetzen, da…
…somit nach § 54 Abs. 5 FinStrG nach Rechtskraft der Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes lediglich noch das Recht ein bereits anhängiges Finanzstrafverfahren verwaltungsbehördlich weiterzuführen, wobei eine Unzuständigkeitserklärung eines Gerichtes keine Bindung an eine vorgenommene Beweiswürdigung im gerichtlichen Verfahren für das weiterzuführende behördliche Verfahren auslöst. Zudem stand es…